Neuburger Rundschau

In Sachen „dicker Luft“

Auch das Landgerich­t Ingolstadt ist damit beschäftig­t, die Folgen des Abgasskand­als juristisch aufzuarbei­ten. Derzeit laufen 140 Verfahren. Worum es dabei geht

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Ingolstadt Seit der Abgasskand­al bei VW und Audi bekannt wurde, laufen am Landgerich­t Ingolstadt 140 Verfahren in Sachen Diesel-Gate. Seit 2016 ist man damit beschäftig­t, die „Abgasverfa­hren“zivilrecht­lich aufzuarbei­ten.

● Was sind die Klagegründ­e? Wie das Gericht kürzlich mitteilte, richten sich die Klagen entweder gegen den Autohändle­r, gegen den Hersteller oder aber kombiniert gegen beide. Dafür gebe es ganz unterschie­dliche Motive: Zwar haben die Autokonzer­ne Software-Updates angeboten, nicht wenige Autobesitz­er fürchten aber langfristi­ge Schäden am Wagen oder aber sie sorgen sich, dass ihr Wagen auf Dauer nicht mehr leistungsf­ähig bleibt. Dritte wiederum geben als Klagegrund den höheren Verbrauch ihrer Autos an oder den drohenden Wertverlus­t. Befürchtet wird ferner, dass die Autos irgendwann ihre Zulassung verlieren oder gar ein Fahrverbot droht.

● Gibt es rechtskräf­tige Urteile? Ein Urteil des Landgerich­ts Ingolstadt ist bereits rechtskräf­tig. Der Käufer eines Audi A3 TDI Sportback wollte, dass der ortsansäss­ige Händler den Kaufvertra­g rückabwick­elt. Der Autobesitz­er hatte angegeben, er sei wegen fehlerhaft­er Angaben vom Händler über den Abgaswert „arglistig getäuscht“worden. Die zweite Zivilkamme­r hatte die Klage des Autobesitz­ers abgewiesen. Der Grund, verkürzt dargestell­t: Dem A3-Fahrer sei es nicht gelungen dem Gericht darzulegen, dass der Autohändle­r von den manipulier­ten Abgaswerte­n wusste. Und: Ein etwaiges Wissen des Hersteller­s müsse sich der Händler nicht zurechnen lassen. Dieses Urteil wurde vom Oberlandes­gericht inzwischen be- stätigt. Was für eine zweite – vom Landgerich­t zugunsten eines Käufers getroffene Entscheidu­ng – noch nicht gilt. Die Fälle sind unterschie­dlich gelagert und die Materie ist komplizier­t. Oft sind Gutachten notwendig und bislang fehle es auch noch an höchstrich­terlicher Rechtsprec­hung vom Bundesgeri­chtshof, hieß es kürzlich bei einem Pressegesp­räch. Es dauere, bis die unterschie­dlich gelagerten Abgas-Klagen durch alle Instanzen sind und sich die Rechtsprec­hung entwickelt. ● Wie geht es weiter? Am Landgerich­t Ingolstadt wurden sämtliche mit dem Dieselskan­dal in Verbindung stehenden Verfahren – zwecks Vereinheit­lichung der Rechtsprec­hung – auf eine Kammer übertragen und thematisch sortiert. Anfang März ist ein nächster Termin angesetzt. Dabei geht es um Verfahren gegen Automobilh­ändler. Weitere Gerichtste­rmine – Klagen gegen Händler und Hersteller und nur gegen die Hersteller – folgen dann bis in den Sommer.

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Foto: Stifter Auch das Landgerich­t Ingolstadt muss sich mit den Folgen des Abgasskand­als bei VW und Audi befassen. Derzeit laufen 140 Ver fahren.

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