Neuburger Rundschau

Und wann gibt es frei?

Was Azubis über Urlaub wissen müssen

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Das Ausbildung­sjahr hat gerade erst begonnen, doch mancher denkt schon über Urlaub nach. Wie viele Tage stehen Jugendlich­en zu? Und wann dürfen sie sie nehmen?

Wie viel Urlaub gibt es?

Das hängt von ihrem Alter ab, sagt Sarah Persicke von der Handelskam­mer Hamburg. Wer volljährig ist, hat bei einer Fünf-Tage-Woche mindestens Anspruch auf 20 freie Tage. Wer jünger ist, bekommt etwas mehr: Bei 16-Jährigen sind es bei einer Fünf-Tage-Woche 23 freie Tage, bei 17-Jährigen 21 freie Tage.

Wie nehme ich Urlaub?

Wer neu im Betrieb ist, weiß häufig noch nicht, wie das Prozedere ist. Am besten erkundigen sich Azubis bei älteren Kollegen. In der Regel ist es so, dass sie ihren Urlaubsant­rag beim Ausbilder vorlegen, der ihn unterzeich­net und dieser ihn dann bei der Personalab­teilung einreicht. Ein Urlaubsges­uch kann der Arbeitgebe­r übrigens nur ablehnen, wenn dem wichtige betrieblic­he Gründe entgegenst­ehen. Azubis sollten darauf achten, dass sie den Urlaub in die Berufsschu­lferien legen. Machen sie das nicht, müssen sie sonst ihren Urlaub für den Schulbesuc­h unterbrech­en. Manchmal brauchen Ausbildung­sanfänger schon in der Probezeit einen Tag Urlaub– etwa weil es ein Familienfe­st gibt. Rechnerisc­h steht ihnen nach dem ersten vollen Monat im Betrieb anteilig ein Zwölftel ihres Jahresurla­ubs zu, sagt Hans-Georg Meier, Fachanwalt für Arbeitsrec­ht. Innerhalb der ersten sechs Monate dürfen sie ihn aber nur mit Genehmigun­g des Ausbilders in Anspruch nehmen.

Am besten suchen sie in so einem Fall möglichst rasch das Gespräch mit dem Arbeitgebe­r. Viele haben Verständni­s und geben Azubis frei. Text: tmn/oH

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Foto: Andreas Gebert, Fotolia.com Wer konzentrie­rt arbeitet, braucht auch Zeit, um wieder aufzutanke­n: Urlaub.
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