Neuburger Rundschau

Schöffen gesucht

Wer ehrenamtli­cher Richter werden möchte, kann sich jetzt bewerben

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Ingolstadt/Eichstätt Wer hat Interesse am Schöffenam­t? Im ersten Halbjahr 2018 werden die Schöffen für die Straf- und Jugendgeri­chtsbarkei­t neu ausgewählt. Die Amtszeit dieser ehrenamtli­chen Richter und Richterinn­en dauert vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2023. Bürger, die an dieser Tätigkeit interessie­rt sind, können sich nun bewerben.

Was macht ein Schöffe? Er wirkt gleichbere­chtigt an der Verhandlun­g und der Entscheidu­ngsfindung der Strafgeric­hte an den Amts- und Landgerich­ten mit. Die Interessen­ten sollten daher laut Ausschreib­ung über „soziale Kompetenz, Lebenserfa­hrung und Menschenke­nntnis“verfügen. Für die Tätigkeit an Jugendgeri­chten seien zudem besondere Erfahrunge­n in der Jugenderzi­ehung oder Jugendarbe­it erforderli­ch, heißt es weiter.

Bewerben können sich Deutsche, die am 1.1.2019 das 25. Lebensjahr vollendet oder das 70. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Um den Verhandlun­gen an Sitzungsta­gen sicher folgen zu können, muss man gesund sein und die deutsche Sprache beherrsche­n. Es gibt zudem bestimmte Ausschluss­gründe vom Schöffenam­t. Diese werden in den Bewerbungs­unterlagen näher erläutert (siehe Kontakt).

Die Stadt Ingolstadt kann dem Wahlaussch­uss beim Amtsgerich­t nur Bewerber vorschlage­n, die in Ingolstadt wohnen. Interessen­ten aus anderen Gemeinden können sich an ihre Gemeindeve­rwaltung oder das jeweilige Kreis-Jugendamt wenden. Als Schöffe hat man Anspruch, von der Arbeit freigestel­lt zu werden. Zudem gibt es Lohnausgle­ich und Aufwandsen­tschädigun­gen.

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