Schöffen gesucht
Wer ehrenamtlicher Richter werden möchte, kann sich jetzt bewerben
Ingolstadt/Eichstätt Wer hat Interesse am Schöffenamt? Im ersten Halbjahr 2018 werden die Schöffen für die Straf- und Jugendgerichtsbarkeit neu ausgewählt. Die Amtszeit dieser ehrenamtlichen Richter und Richterinnen dauert vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2023. Bürger, die an dieser Tätigkeit interessiert sind, können sich nun bewerben.
Was macht ein Schöffe? Er wirkt gleichberechtigt an der Verhandlung und der Entscheidungsfindung der Strafgerichte an den Amts- und Landgerichten mit. Die Interessenten sollten daher laut Ausschreibung über „soziale Kompetenz, Lebenserfahrung und Menschenkenntnis“verfügen. Für die Tätigkeit an Jugendgerichten seien zudem besondere Erfahrungen in der Jugenderziehung oder Jugendarbeit erforderlich, heißt es weiter.
Bewerben können sich Deutsche, die am 1.1.2019 das 25. Lebensjahr vollendet oder das 70. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Um den Verhandlungen an Sitzungstagen sicher folgen zu können, muss man gesund sein und die deutsche Sprache beherrschen. Es gibt zudem bestimmte Ausschlussgründe vom Schöffenamt. Diese werden in den Bewerbungsunterlagen näher erläutert (siehe Kontakt).
Die Stadt Ingolstadt kann dem Wahlausschuss beim Amtsgericht nur Bewerber vorschlagen, die in Ingolstadt wohnen. Interessenten aus anderen Gemeinden können sich an ihre Gemeindeverwaltung oder das jeweilige Kreis-Jugendamt wenden. Als Schöffe hat man Anspruch, von der Arbeit freigestellt zu werden. Zudem gibt es Lohnausgleich und Aufwandsentschädigungen.