Eine halbe Enteignung
Zu „Eigenbedarf allein reicht nicht“(Geld & Leben) vom 21. Februar:
Da kauft man ein Haus, eine Wohnung oder baut ein Haus, eventuell auch nur für die so oft geforderte Altersvorsorge – und dann hat man, geht es nach den Gerichten, kaum Rechte! Wenn man vermietet und dann an einen Mietnomaden gerät, lassen die Gerichte die Eigentümer fast schutzlos allein mit dem Ärger und den Kosten! Wenn man kein Pech hat mit den Mietern, aber irgendwann selber einziehen will, hat man auf einmal das Problem, dass die Gerichte den Mietern über die Maßen zur Seite stehen! Sein erarbeitetes Eigentum muss man sich erkämpfen! Der Anspruch, dass man einziehen will, reicht nicht. Nein, er muss nachweisen, wer und wie viele Personen. Und die Krönung der Forderung: dass sich „Wohnort und Arbeitssituation durch den Einzug verbessernd ändert“. Das heißt also: Über das „Eigentum“bestimmt jemand anderer! Das ist eine halbe Enteignung! Der Richter, der so ein Urteil spricht, hat keine Ahnung, was es heißt, mit seiner Hände Arbeit für sich und seine Lieben zu sorgen! Josef Spreng, Zahling
Ich kann nur staunen: Deutsch land ist das einzige Land, das frisch, fromm, fröhlich, frei zu gibt, dass die Landesverteidi gung nicht funktioniert. So et was hält man doch geheim! Peter A. Walther, Günzburg, zu „Bartels’ bittere Bilanz“(Politik) vom 21. Februar