Neuburger Rundschau

Eine halbe Enteignung

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Zu „Eigenbedar­f allein reicht nicht“(Geld & Leben) vom 21. Februar:

Da kauft man ein Haus, eine Wohnung oder baut ein Haus, eventuell auch nur für die so oft geforderte Altersvors­orge – und dann hat man, geht es nach den Gerichten, kaum Rechte! Wenn man vermietet und dann an einen Mietnomade­n gerät, lassen die Gerichte die Eigentümer fast schutzlos allein mit dem Ärger und den Kosten! Wenn man kein Pech hat mit den Mietern, aber irgendwann selber einziehen will, hat man auf einmal das Problem, dass die Gerichte den Mietern über die Maßen zur Seite stehen! Sein erarbeitet­es Eigentum muss man sich erkämpfen! Der Anspruch, dass man einziehen will, reicht nicht. Nein, er muss nachweisen, wer und wie viele Personen. Und die Krönung der Forderung: dass sich „Wohnort und Arbeitssit­uation durch den Einzug verbessern­d ändert“. Das heißt also: Über das „Eigentum“bestimmt jemand anderer! Das ist eine halbe Enteignung! Der Richter, der so ein Urteil spricht, hat keine Ahnung, was es heißt, mit seiner Hände Arbeit für sich und seine Lieben zu sorgen! Josef Spreng, Zahling

Ich kann nur staunen: Deutsch land ist das einzige Land, das frisch, fromm, fröhlich, frei zu gibt, dass die Landesvert­eidi gung nicht funktionie­rt. So et was hält man doch geheim! Peter A. Walther, Günzburg, zu „Bartels’ bittere Bilanz“(Politik) vom 21. Februar

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