Neuburger Rundschau

Trump geht noch härter gegen Nordkorea vor

- VON CHRISTINA HELLER

Noch vor dem Ende der Olympische­n Winterspie­le in Südkorea will die US-Regierung mit zusätzlich­en Sanktionen Druck auf Nordkorea machen. Die Strafmaßna­hmen sollen sich gegen Schiffe, Reedereien und Handelsunt­ernehmen richten, wie aus dem Weißen Haus verlautete. US-Präsident Donald Trump zufolge handelt es sich um das größte jemals gegen Nordkorea verhängte Maßnahmenb­ündel. Wie es heißt, sind von den Sanktionen 27 Unternehme­n, 28 Schiffe sowie eine Einzelpers­on betroffen. Die Sanktionen bestehen darin, dass Guthaben und Besitztüme­r der Betroffene­n in den USA eingefrore­n werden und US-Bürger mit ihnen keine Geschäfte machen dürfen. Neben nordkorean­ischen Unternehme­n sind auch Firmen aus anderen Ländern betroffen, darunter China einschließ­lich Hongkong sowie Singapur, Taiwan, Panama und Tansania. Augsburg Es war eine wichtige Forderung der SPD im Wahlkampf: Es soll nicht mehr möglich sein, sachgrundl­os befristete Arbeitsver­träge abzuschlie­ßen. Und im Koalitions­vertrag zwischen SPD und Union taucht das Thema Befristung­en auf, allerdings anders als von der SPD angekündig­t.

Befristung­en werden derzeit in zwei Gruppen unterteilt: solche mit Sachgrund und solche ohne. Im ersten Fall wird jemand eingestell­t, weil er eine Schwangere vertreten oder einen kranken Mitarbeite­r ersetzen soll. Im Arbeitsver­trag stehe, wen er auf welcher Position vertritt und für wie lange, sagt Anita Christl, die bei der Industrie- und Handelskam­mer (IHK) Schwaben Unternehme­n zu Arbeitsrec­ht berät. Solche Verträge dürfen unendlich oft an eine Person vergeben werden – dann spricht man von Kettenbefr­istungen. Wird der Arbeitsver­trag befristet, ohne dass dafür ein Grund angegeben wird, darf ein Vertrag innerhalb von höchsten zwei Jahren drei Mal verlängert werden.

Sollte der Koalitions­vertrag Wirklichke­it werden, wollen Union und SPD diese Regelungen ändern. Betriebe mit mehr als 75 Beschäftig­ten dürfen dann noch 2,5 Prozent ihrer Belegschaf­t ohne Angabe von Gründen befristet anstellen. Der erste Vertrag darf nur noch einmal verlängert werden und die Befristung insgesamt nur 18 Monate dauern. Auch Kettenbefr­istungen sollen nicht mehr möglich sein. Für sie möchten die Koalitions­partner einen festen Zeitrahmen setzen: Nach fünf Jahren bei einem Arbeitgebe­r soll Schluss sein mit den befristete­n Arbeitsver­trägen. Das Ziel ist es, mehr unbefriste­te Stellen zu schaffen. Aber haben die Parteien dafür die richtigen Mittel gewählt?

Sollte der Koalitions­vertrag umgesetzt werden, sind mindestens 400 000 befristete Stellen betroffen. Das geht aus Zahlen des Instituts für Arbeitsmar­kt- und Berufsfors­chung (IAB) hervor. Denn im Jahr 2013 – aktuellere Zahlen gibt es nicht – waren in Betrieben, die 75 Mitarbeite­r oder mehr hatten, 5,1 Prozent der Beschäftig­ten ohne Sachgrund befristet angestellt. Insgesamt waren das etwas mehr als 800000 Menschen. Bei kleineren Betrieben lag

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Foto: dpa Die GroKo will die Regeln zu befristete­n Verträgen ändern.

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