Staatsanwaltschaft klagt Fahrer des Tanklasters an
Der Verdacht der Brandstiftung und Sachbeschädigung hat sich erhärtet. Nun steht sogar eine Haftstrafe im Raum
Ingolstadt/Schrobenhausen Jetzt steht es fest: Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt hat nach Abschluss ihrer gemeinsamen Ermittlungen mit der Polizeiinspektion Schrobenhausen Anklage gegen den 50-jährigen Fahrer des im Juli 2017 abgebrannten Tanklasters erhoben. Der Mann war im vergangenen Sommer in halsbrecherischer Fahrt in seinem mit mehr als 34000 Litern Benzin- und Dieselkraftstoff beladenen, rauchenden Sattelzug aus Schrobenhausen hinaus auf die Staatsstraße Richtung Aresing gefahren. Zunächst war er von den Medien als Held gefeiert worden. Doch nun hat sich der Verdacht der Brandstiftung und Sachbeschädigung erhärtet, heißt es in einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft.
Dem Mann wird vorgeworfen, gegen Mittag des 17. Juli die Fahrt mit dem Tanklastzug nach einem Halt an der B 13 in der Nähe der Gemeinde Oberstimm in Richtung Schrobenhausen fortgesetzt zu haben, obwohl ihm die durch ein defektes Radlager ausgelöste erhebliche Qualmentwicklung an einer der Achsen des Aufliegers aufgefallen war. Die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft ergaben weiter, dass es ab Höhe der Ortschaft Mühlried schließlich zur offenen Flammenbildung im hinteren Bereich des Aufliegers kam und damit Explosionsgefahr bestand.
Mit Unterstützung der vom Fahrer selbst alarmierten Rettungskräfte, gelang es ihm, den Sattelzug auf die Straße nach Aresing zu steuern – 400 bis 500 Meter von der nächsten Wohnbebauung entfernt. Dort brannte der Tanklaster erst noch weiter ab und konnte dann gelöscht werden. Verletzt wurde niemand.
Im Einsatz waren damals rund 100 Feuerwehrleute, außerdem Polizisten aus der Region, der Katastrophenschutz des Landratsamts, Ärzte und Sanitäter. Die Aktion rief ein erhebliches regionales und überregionales Medienecho hervor.
Wie die Staatsanwaltschaft mitteilte, muss das Schöffengericht des Amtsgerichts Pfaffenhofen nun über die Zulassung der Anklage und über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. Das heißt, es wird geprüft, ob hinreichender Tatverdacht besteht, erklärt Nicolas Kaczynski, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Ingolstadt. Ob sich der Tanklastfahrer während der Ermittlungen bereits selber geäußert hat, war Kaczynski bis gestern nicht bekannt. Auch wann mit der Eröffnung des Hauptverfahrens zu rechnen sei, konnte er noch nicht sagen. Im Raum steht dann ein Strafmaß, das sich zwischen einem Jahr und zehn Jahren Haft bewegt. „Rein theoretisch“, erklärte Kaczynski, könne der zunächst als Held gepriesene Lkw-Fahrer also sogar hinter Gittern landen.