Ab dem ersten Spatenstich
Diese Versicherungen sind in der Bauphase unverzichtbar
einer Baustelle kann eine Menge schiefgehen, zum Beispiel wenn sich private Helfer verletzen oder ein Sturm Schäden am Rohbau verursacht. Das kann für Bauherren schnell zu finanziellen Problemen führen. In solchen Fällen ist es wichtig, dass der Bauherr gut versichert ist. Welche Policen unverzichtbar sind, erklärt Karsten Eiß von der Bausparkasse Schwäbisch Hall.
Ab dem ersten Spatenstich haftet grundsätzlich zunächst der Bauherr für alle Schäden, die von seiner Baustelle ausgehen. Kommen Personen zum Beispiel durch eine falsche Beschilderung zu Schaden oder fallen Dachziegel auf ein parkendes Auto, braucht der Bauherr eine Bauherrenhaftpflichtversicherung. Die Versicherung gilt ab Baubeginn bis zur Abnahme und maximal für zwei Jahre. Die Deckungssumme sollte ausreichend hoch sein. Als Faustregel gilt: mindestens drei Millionen, besser fünf Millionen Euro.
Wer zur Unterstützung Freunde und Familie mobilisiert, muss für seine privat organisierten Helfer eine Bauhelferunfallversicherung abschließen. Das geht über die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft. Der Bauherr muss die Helfer innerhalb einer Woche anmelden und Versicherungsbeiträge zahlen. Diese errechnen sich aus den geleisteten Arbeitsstunden des Helfers und einem fiktiven Arbeitsentgelt (derzeit 12,18 Euro in den alten und 10,78 Euro in den neuen Bundesländern). Bei 100 Helferstunden liegt der Beitrag aktuell je nach Bundesland bei rund 150 beziehungsweise 130 Euro.
Flammende Gefahr
Unvorhersehbare Schäden am eigenen Bau während der Bauzeit deckt eine Bauleistungsversicherung ab. Hier sind auch Schäden durch Vandalismus oder unbekannte Eigenschaften des Baugrunds eingeschlossen, Diebstahl kann meist mitversichert werden. Besonders wichtig: Schäden durch Feuer sind nicht mitversichert. „Um am Rohbau einen Schaden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion abzusichern, beAuf nötigt der Bauherr eine Feuerrohbauversicherung“, erklärt der Experte.
Auch eine Elementarschadenversicherung kann sinnvoll sein. Denn als Folge des Klimawandels nehmen extreme Wetterereignisse zu: Stürme und starker Niederschlag können zu Überschwemmungen führen oder einen Erdrutsch auslösen. Eine solche Versicherung hilft dann, zumindest den finanziellen Schaden am eigenen Haus aufzufangen. Sie greift außerdem bei Rückstau in Rohren und Kanälen, Schäden durch Schneedruck oder Erdbeben – aber nicht bei Schäden durch Leitungswasser. Diese sind aber meist über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Je nach Vertrag kommt der Versicherer für die finanziellen Folgen für Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel auf. Sollen die Garage und andere Nebengebäude mitversichert werden, müssen sie in der Police ausdrücklich erwähnt werden. Die Versicherung deckt die Kosten für den Wiederaufbau oder die Sanierung und sichert gegen Folgekosten ab. Allerdings ist ausschließlich das Gebäude versichert, nicht der Inhalt.