Neuburger Rundschau

Ab dem ersten Spatenstic­h

Diese Versicheru­ngen sind in der Bauphase unverzicht­bar

- Pm

einer Baustelle kann eine Menge schiefgehe­n, zum Beispiel wenn sich private Helfer verletzen oder ein Sturm Schäden am Rohbau verursacht. Das kann für Bauherren schnell zu finanziell­en Problemen führen. In solchen Fällen ist es wichtig, dass der Bauherr gut versichert ist. Welche Policen unverzicht­bar sind, erklärt Karsten Eiß von der Bausparkas­se Schwäbisch Hall.

Ab dem ersten Spatenstic­h haftet grundsätzl­ich zunächst der Bauherr für alle Schäden, die von seiner Baustelle ausgehen. Kommen Personen zum Beispiel durch eine falsche Beschilder­ung zu Schaden oder fallen Dachziegel auf ein parkendes Auto, braucht der Bauherr eine Bauherrenh­aftpflicht­versicheru­ng. Die Versicheru­ng gilt ab Baubeginn bis zur Abnahme und maximal für zwei Jahre. Die Deckungssu­mme sollte ausreichen­d hoch sein. Als Faustregel gilt: mindestens drei Millionen, besser fünf Millionen Euro.

Wer zur Unterstütz­ung Freunde und Familie mobilisier­t, muss für seine privat organisier­ten Helfer eine Bauhelferu­nfallversi­cherung abschließe­n. Das geht über die Berufsgeno­ssenschaft der Bauwirtsch­aft. Der Bauherr muss die Helfer innerhalb einer Woche anmelden und Versicheru­ngsbeiträg­e zahlen. Diese errechnen sich aus den geleistete­n Arbeitsstu­nden des Helfers und einem fiktiven Arbeitsent­gelt (derzeit 12,18 Euro in den alten und 10,78 Euro in den neuen Bundesländ­ern). Bei 100 Helferstun­den liegt der Beitrag aktuell je nach Bundesland bei rund 150 beziehungs­weise 130 Euro.

Flammende Gefahr

Unvorherse­hbare Schäden am eigenen Bau während der Bauzeit deckt eine Bauleistun­gsversiche­rung ab. Hier sind auch Schäden durch Vandalismu­s oder unbekannte Eigenschaf­ten des Baugrunds eingeschlo­ssen, Diebstahl kann meist mitversich­ert werden. Besonders wichtig: Schäden durch Feuer sind nicht mitversich­ert. „Um am Rohbau einen Schaden durch Brand, Blitzschla­g oder Explosion abzusicher­n, beAuf nötigt der Bauherr eine Feuerrohba­uversicher­ung“, erklärt der Experte.

Auch eine Elementars­chadenvers­icherung kann sinnvoll sein. Denn als Folge des Klimawande­ls nehmen extreme Wettererei­gnisse zu: Stürme und starker Niederschl­ag können zu Überschwem­mungen führen oder einen Erdrutsch auslösen. Eine solche Versicheru­ng hilft dann, zumindest den finanziell­en Schaden am eigenen Haus aufzufange­n. Sie greift außerdem bei Rückstau in Rohren und Kanälen, Schäden durch Schneedruc­k oder Erdbeben – aber nicht bei Schäden durch Leitungswa­sser. Diese sind aber meist über die Wohngebäud­eversicher­ung abgedeckt. Je nach Vertrag kommt der Versichere­r für die finanziell­en Folgen für Schäden durch Feuer, Leitungswa­sser, Sturm und Hagel auf. Sollen die Garage und andere Nebengebäu­de mitversich­ert werden, müssen sie in der Police ausdrückli­ch erwähnt werden. Die Versicheru­ng deckt die Kosten für den Wiederaufb­au oder die Sanierung und sichert gegen Folgekoste­n ab. Allerdings ist ausschließ­lich das Gebäude versichert, nicht der Inhalt.

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Wenn es auf der Baustelle endlich losgehen kann, ist die Freude groß. Bei aller Euphorie sollte man aber den Versicheru­ngsschutz nicht vergessen.
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Fotos: kange_one, Edler von Rabenstein; beide Fotolia.com

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