Wer darf meine Post öffnen?
Zum Auftakt der „Vortragsreihe für jedermann“an den Kliniken St. Elisabeth ging es um die private Vorsorge
Neuburg Beim Auftakt der „Vortragsreihe für jedermann“referierte Christian Kutz in den Kliniken St. Elisabeth über ein aktuelles Thema. Das Ergebnis war ein voller Vortragssaal und angeregte Diskussionen mit dem Publikum – die Organisatoren der Vortragsreihe konnten sich vergangene Woche über großes Interesse freuen. Der Freundeskreis der Kliniken St. Elisabeth organisiert die Reihe „Medizin im Dialog“bereits im neunten Jahr.
Welches Thema die Besucher derart interessierte? Christian Kutz, Mitglied im Vorstand des Freundes- der Kliniken St. Elisabeth und Leiter des Sachgebiets „Senioren und Betreuung“im Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen, referierte über die private Vorsorge. „Darf der Ehepartner Geld vom eigenen Girokonto abheben oder ohne Zustimmung die Post des Gatten oder der Gattin öffnen?“Mit ganz alltäglichen Fragen nach dem persönlichen Selbstbestimmungsrecht eröffnete der Diplom-Sozialpädagoge einen spannenden Abend. Über die verfassungsgemäß garantierten Grundrechte zur Würde und Freiheit jedes Menschen und die gesetz- lichen Regelungen zur Geschäftsfähigkeit schlug Christian Kutz die Brücke zur Neuregelung des Betreuungsrechts im Jahr 1992.
Seither spricht niemand mehr von „Entmündigung“, sondern von Betreuung. Wie weit die Regeln einer Betreuung im Fall einer erheblichen Einschränkung des persönlichen Willens gehen und wie sich die Betreuung von einer Bevollmächtigung mit einer nahestehenden Person des persönlichen Vertrauens unterscheidet – Christian Kutz gelang es anschaulich und klar, das weite Feld der Formulierung und Ermittkreises lung des persönlichen Willens darzustellen.
Das Arzt-Patienten-Verhältnis im Falle der ärztlichen Behandlung bildete einen weiteren Schwerpunkt des Abends. Welche Möglichkeiten eine Patientenverfügung eröffnet, die im Vorfeld klare Aussagen für den Fall trifft, dass man sich selbst nicht mehr äußern kann, stieß als Thema auf sehr großes Interesse. Mit dem schönen Grundsatz „in dubio pro vita“– „im Zweifel für das Leben“, entließ Christian Kutz seine Vortragsgäste wieder nach Hause.