Geheimsache iKommZ
In Rennertshofen wurde die Satzung des Kommunalunternehmens verabschiedet
Rennertshofen Zum dritten Mal stand die Satzung des gemeinsamen Kommunalunternehmens iKommZ auf der Tagesordnung des Rennertshofener Gemeinderats. Diesmal aber ging die Abstimmung, ob die Gemeinde der Satzung zustimmt, sehr schnell über die Bühne.
Bereits im Vorfeld hatten die Gemeinderäte Fragen an die Kanzlei Popp und Partner gestellt, die die Satzung ausgearbeitet hatte. Die insgesamt 20 Fragen seien beantwortet worden, so Bürgermeister Georg Hischbeck. Der Inhalt wurde nicht mehr diskutiert. Einzig dritte Bürgermeisterin Ulrike Polleichtner meldete sich zu Wort. Sie lehnte die Satzung auch in der leicht veränderten Fassung ab, genauso wie SPDGemeinderat Heinrich Müller. So wurde die Satzung mit zwei Gegenstimmen verabschiedet.
Des Weiteren beschloss das Gremium, diesmal einstimmig, dass die Protokolle aus den Verwaltungsratssitzungen von iKommZ im nichtöffentlichen Teil der Sitzungen verlesen werden. Nichtöffentlich sei intransparent, tadelte Gemeinderat Ludwig Bayer: „Wieso sollen Infos aus dem Verwaltungsrat der iKommZ nicht öffentlich behandelt werden?“Weil, so Florian Popp, von der Kanzlei Popp und Partner, der Paragraf, der die Öffentlichkeit von Gemeinderatssitzungen regle, bei Verwaltungsratssitzungen von Kommunalunternehmen nicht erwähnt werde. Damit sei eine Verwaltungsratssitzung nichtöffentlich abzuhalten. Mehr noch. Da der Gemeinderat aus diesen nichtöffentlichen Sitzungen informiert werden müsse, sei das auch im Gemeinderat nur im nichtöffentlichen Sitzungsteil durchzuführen. Denn die Verwaltungsräte seien zur Verschwiegenheit über alle Angelegenheiten des gemeinsamen Kommunalunternehmens verpflichtet und dürften selbst einzelnen Mitgliedern des Gemeinderates keine Auskünfte erteilen.
Im Landratsamt in Neuburg sieht man die Auslegung der Kommunalunternehmensverordnung KUV kritisch. Vor allem sei in der Sitzungsvorlage der Paragraf 4 dieser KUV falsch wiedergegeben, erklärte Karen Johannsen, Leiterin Kommunalrecht, auf Nachfrage. „In der Sitzungsvorlage werden die Verwaltungsräte fälschlich zur Verschwiegenheit über alle Angelegenheiten des iKommZ verpflichtet.“Richtig aber sei in diesem Paragrafen die Formulierung „Verschwiegenheit über vertrauliche Angelegenheiten und Betriebsgeheimnisse“.“Alles andere unterliege genauso der Transparenz wie in einer Gemeinderatssitzung, so Johannsen. Das regele der Paragraf 52 im Kommunalgesetz: Alles außer Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse ist öffentlich zu behandeln. Zudem leite die Gemeinde aus dem Paragrafen 4 der KUV auch noch ein Informationsrecht für den Gemeinderat ab. Auch das sei ein falscher Umkehrschluss, urteilt Johannsen. „Ein solches Unternehmen wird doch gegründet, damit es freier agieren kann. Der Vorstand muss den Verwaltungsrat als Kontrollgremium informieren. Laut dem Satzungsentwurf, der mir vorliegt, sitzen im Verwaltungsrat die Bürgermeister der beteiligten Gemeinden. Und laut diesem Entwurf muss der Vorstand zwei Mal im Jahr informieren. Das ist das Minimum, das die KUV vorschreibt.“