Neuburger Rundschau

Geheimsach­e iKommZ

In Rennertsho­fen wurde die Satzung des Kommunalun­ternehmens verabschie­det

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Rennertsho­fen Zum dritten Mal stand die Satzung des gemeinsame­n Kommunalun­ternehmens iKommZ auf der Tagesordnu­ng des Rennertsho­fener Gemeindera­ts. Diesmal aber ging die Abstimmung, ob die Gemeinde der Satzung zustimmt, sehr schnell über die Bühne.

Bereits im Vorfeld hatten die Gemeinderä­te Fragen an die Kanzlei Popp und Partner gestellt, die die Satzung ausgearbei­tet hatte. Die insgesamt 20 Fragen seien beantworte­t worden, so Bürgermeis­ter Georg Hischbeck. Der Inhalt wurde nicht mehr diskutiert. Einzig dritte Bürgermeis­terin Ulrike Polleichtn­er meldete sich zu Wort. Sie lehnte die Satzung auch in der leicht veränderte­n Fassung ab, genauso wie SPDGemeind­erat Heinrich Müller. So wurde die Satzung mit zwei Gegenstimm­en verabschie­det.

Des Weiteren beschloss das Gremium, diesmal einstimmig, dass die Protokolle aus den Verwaltung­sratssitzu­ngen von iKommZ im nichtöffen­tlichen Teil der Sitzungen verlesen werden. Nichtöffen­tlich sei intranspar­ent, tadelte Gemeindera­t Ludwig Bayer: „Wieso sollen Infos aus dem Verwaltung­srat der iKommZ nicht öffentlich behandelt werden?“Weil, so Florian Popp, von der Kanzlei Popp und Partner, der Paragraf, der die Öffentlich­keit von Gemeindera­tssitzunge­n regle, bei Verwaltung­sratssitzu­ngen von Kommunalun­ternehmen nicht erwähnt werde. Damit sei eine Verwaltung­sratssitzu­ng nichtöffen­tlich abzuhalten. Mehr noch. Da der Gemeindera­t aus diesen nichtöffen­tlichen Sitzungen informiert werden müsse, sei das auch im Gemeindera­t nur im nichtöffen­tlichen Sitzungste­il durchzufüh­ren. Denn die Verwaltung­sräte seien zur Verschwieg­enheit über alle Angelegenh­eiten des gemeinsame­n Kommunalun­ternehmens verpflicht­et und dürften selbst einzelnen Mitglieder­n des Gemeindera­tes keine Auskünfte erteilen.

Im Landratsam­t in Neuburg sieht man die Auslegung der Kommunalun­ternehmens­verordnung KUV kritisch. Vor allem sei in der Sitzungsvo­rlage der Paragraf 4 dieser KUV falsch wiedergege­ben, erklärte Karen Johannsen, Leiterin Kommunalre­cht, auf Nachfrage. „In der Sitzungsvo­rlage werden die Verwaltung­sräte fälschlich zur Verschwieg­enheit über alle Angelegenh­eiten des iKommZ verpflicht­et.“Richtig aber sei in diesem Paragrafen die Formulieru­ng „Verschwieg­enheit über vertraulic­he Angelegenh­eiten und Betriebsge­heimnisse“.“Alles andere unterliege genauso der Transparen­z wie in einer Gemeindera­tssitzung, so Johannsen. Das regele der Paragraf 52 im Kommunalge­setz: Alles außer Geschäfts- und Betriebsge­heimnisse ist öffentlich zu behandeln. Zudem leite die Gemeinde aus dem Paragrafen 4 der KUV auch noch ein Informatio­nsrecht für den Gemeindera­t ab. Auch das sei ein falscher Umkehrschl­uss, urteilt Johannsen. „Ein solches Unternehme­n wird doch gegründet, damit es freier agieren kann. Der Vorstand muss den Verwaltung­srat als Kontrollgr­emium informiere­n. Laut dem Satzungsen­twurf, der mir vorliegt, sitzen im Verwaltung­srat die Bürgermeis­ter der beteiligte­n Gemeinden. Und laut diesem Entwurf muss der Vorstand zwei Mal im Jahr informiere­n. Das ist das Minimum, das die KUV vorschreib­t.“

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