Neuburger Rundschau

Die IHK und die Biomasse

Wirtschaft­skammer entdeckt die Bauern

- VON TILL HOFMANN

Günzburg In zwei Jahren werden die ersten Biomassean­lagen in Deutschlan­d aus der Förderung durch das Erneuerbar­e-Energien-Gesetz (EEG) herausfall­en. Die Energieerz­euger bekommen dann keine Einspeisev­ergütung mehr für ihren produziert­en Strom. Das muss aber nicht sein. Darauf wiesen gestern Experten der Industrie- und Handelskam­mern Schwaben, Ulm und Bodensee-Oberschwab­en sowie des Fachverban­ds Biogas bei einer Informatio­nsveransta­ltung in Leipheim (Kreis Günzburg) hin. Durch eine Teilnahme an Ausschreib­ungen kann der Förderzeit­raum selbst bei Bestandsan­lagen um zehn Jahre verlängert werden. Das geänderte EEG aus dem Jahr 2017 sieht dies vor.

Ziel des Gesetzgebe­rs ist es unter anderem, mehr Wettbewerb in dem lukrativen Energiemar­kt zu ermögliche­n und die Ausbaukapa­zitäten der regenerati­ven Energien besser steuern zu können als in der Vergangenh­eit. Nach Zahlen der Staatsregi­erung aus dem Jahr 2016 gibt es im Freistaat mehr als 4200 Biomassean­lagen, davon stehen 820 in Schwaben. Einer der Schwerpunk­te ist der Kreis Donau-Ries. Bei der Bruttostro­merzeugung unter den erneuerbar­en Energieträ­gern entfällt auf die Biomasse in Bayern etwa ein Viertel (24,7 Prozent). Im Vergleich dazu liegt die Photovolta­ik um rund sechs Prozentpun­kte höher. Ihr Nachteil aber ist, dass die Produktion­smenge von der aktuellen Wetterlage abhängt. Dagegen fällt Biomasse ständig an. Unabhängig von Wind und Sonne wird grundlastf­ähiger Strom erzeugt. Außerdem entdeckt die IHK damit auch ein Feld mit potenziell­en neuen Kammermitg­liedern – Bauern.

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