Die IHK und die Biomasse
Wirtschaftskammer entdeckt die Bauern
Günzburg In zwei Jahren werden die ersten Biomasseanlagen in Deutschland aus der Förderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) herausfallen. Die Energieerzeuger bekommen dann keine Einspeisevergütung mehr für ihren produzierten Strom. Das muss aber nicht sein. Darauf wiesen gestern Experten der Industrie- und Handelskammern Schwaben, Ulm und Bodensee-Oberschwaben sowie des Fachverbands Biogas bei einer Informationsveranstaltung in Leipheim (Kreis Günzburg) hin. Durch eine Teilnahme an Ausschreibungen kann der Förderzeitraum selbst bei Bestandsanlagen um zehn Jahre verlängert werden. Das geänderte EEG aus dem Jahr 2017 sieht dies vor.
Ziel des Gesetzgebers ist es unter anderem, mehr Wettbewerb in dem lukrativen Energiemarkt zu ermöglichen und die Ausbaukapazitäten der regenerativen Energien besser steuern zu können als in der Vergangenheit. Nach Zahlen der Staatsregierung aus dem Jahr 2016 gibt es im Freistaat mehr als 4200 Biomasseanlagen, davon stehen 820 in Schwaben. Einer der Schwerpunkte ist der Kreis Donau-Ries. Bei der Bruttostromerzeugung unter den erneuerbaren Energieträgern entfällt auf die Biomasse in Bayern etwa ein Viertel (24,7 Prozent). Im Vergleich dazu liegt die Photovoltaik um rund sechs Prozentpunkte höher. Ihr Nachteil aber ist, dass die Produktionsmenge von der aktuellen Wetterlage abhängt. Dagegen fällt Biomasse ständig an. Unabhängig von Wind und Sonne wird grundlastfähiger Strom erzeugt. Außerdem entdeckt die IHK damit auch ein Feld mit potenziellen neuen Kammermitgliedern – Bauern.