Neuburger Rundschau

Mollath will Millionen

Das umstritten­e Justizopfe­r fordert hohen Schadenser­satz vom Freistaat

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München Gustl Mollath fordert mehr als zwei Millionen Euro Schadenser­satz vom Freistaat Bayern wegen einer rund siebenjähr­igen Zwangsunte­rbringung in der Psychiatri­e. Eine Klage solle Anfang kommender Woche beim Münchner Landgerich­t I eingereich­t werden, erklärte Mollaths Anwalt Hildebrech­t Braun in München. „Nachdem wir uns mit der bayerische­n Staatsregi­erung nicht einig werden konnten, mussten wir nun aktiv werden“, so Braun. „Ich habe mir das nie gewünscht“, sagte Mollath. Er habe nie eine Person des öffentlich­en Lebens werden wollen.

Der Freistaat hatte Mollath eine Entschädig­ungszahlun­g in Höhe von 170 000 Euro angeboten. Das lehnte Mollath ab, weil damit seiner Ansicht nach weder der materielle noch der immateriel­le Schaden abgedeckt sei. Er fordert rund 2,1 Millionen Euro – der Betrag beinhaltet unter anderem einen Verdiensta­usfall von rund 350 000 Euro und 800 000 Euro Schmerzens­geld. „Er hat nichts mehr“, betonte sein Anwalt, der immer noch auf eine außergeric­htliche Einigung mit der Staatsregi­erung hofft. Mollath war 2006 nach Körperverl­etzungsvor­würfen seiner Frau vom Landgerich­t NürnbergFü­rth zwar wegen Schuldunfä­higkeit freigespro­chen worden. Da ihm aber Gutachter – in Mollaths Augen zu Unrecht – Wahnvorste­llungen und Gemeingefä­hrlichkeit attestiert­en, wurde er gegen seinen Willen in die Psychiatri­e eingewiese­n. In dem Fall geriet auch die damalige Justizmini­sterin Beate Merk (CSU) unter Druck.

Im Zuge eines Wiederaufn­ahmeverfah­rens kam Mollath 2013 frei. Er wurde ein Jahr später freigespro­chen, obwohl das Regensburg­er Gericht der Überzeugun­g war, dass er seine Frau misshandel­t hat.

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Archivfoto: Weigel, dpa Gustl Mollath

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