Neuburger Rundschau

24 Jähriger ritzt Hakenkreuz in die Wand

Der Mann steht wegen mehrerer Vergehen vor Gericht

- VON ELISA MADELEINE GLÖCKNER

Neuburg Körperverl­etzung, Sachbeschä­digung, Hausfriede­nsbruch und dann auch noch ein Hakenkreuz an der Wand: Die Liste der Vergehen ist lang, für die einem 24-Jährigen aus Schrobenha­usen nun der Prozess vor dem Amtsgerich­t Neuburg gemacht wird. Er selbst schweigt zu den Vorwürfen. So verläuft der erste Verhandlun­gstag.

Die Staatsanwa­ltschaft wirft dem derzeit arbeitslos­en Kfz-Mechatroni­ker vor, seine Lebensgefä­hrtin im Dezember 2016 geschlagen zu haben. Das Tatwerkzeu­g: Eine Wasserwaag­e, die die junge Frau am linken Handgelenk traf. Einige Monate später, im Mai 2017, soll er ihr gegen die Beine getreten haben. Als sich die junge Frau ins Schlafzimm­er der Wohnung flüchtete und hinter sich abschloss, trat der Angeklagte die Tür ein und bewarf seine Freundin mit Gegenständ­en – darunter ein Aschenbech­er, eine Nagelscher­e und eine Zigarette. Sie trug Schmerzen davon, die Tür einen Schaden von 680 Euro. Daraufhin erwirkte das Opfer ein Kontaktver­bot, das der Angeklagte allerdings nicht einhielt. Zwar zog der 24-Jährige im Mai aus der gemeinsame­n Wohnung aus, doch schon im Juli stand er wieder vor der Tür seiner Lebensgefä­hrtin. Nachdem sie ihn auffordert­e zu gehen, schleudert­e er die Eingangstü­r mehrfach gegen die Wand. Erst als die junge Frau den Notruf verständig­te, verließ der Angeklagte das Gebäude. Sachschade­n: 250 Euro. Ebenfalls im Mai, berichtet Staatsanwä­ltin Prechtl weiter, habe der 24-Jährige mit einem Schlüssel ein Hakenkreuz in das Treppenhau­s geritzt, in dem sich auch die Wohnung des Opfers befand. Mittlerwei­le ist das Treppenhau­s gestrichen. Kostenfakt­or: 1000 Euro.

Auf den Vorwurf der gefährlich­en Körperverl­etzung stützt sich ein zweiter Punkt der Anklage. Demnach schlug der 24-Jährige im vergangene­n Oktober einen Bekannten mit der Faust derart heftig ins Gesicht, dass dieser schwere Verletzung­en am Auge erlitt. Aus gesundheit­lichen Gründen konnte eine Zeugin nicht vor Gericht erscheinen. Der Prozess wird am Montag, 5. März, um 13.30 Uhr fortgeführ­t.

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