24 Jähriger ritzt Hakenkreuz in die Wand
Der Mann steht wegen mehrerer Vergehen vor Gericht
Neuburg Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und dann auch noch ein Hakenkreuz an der Wand: Die Liste der Vergehen ist lang, für die einem 24-Jährigen aus Schrobenhausen nun der Prozess vor dem Amtsgericht Neuburg gemacht wird. Er selbst schweigt zu den Vorwürfen. So verläuft der erste Verhandlungstag.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem derzeit arbeitslosen Kfz-Mechatroniker vor, seine Lebensgefährtin im Dezember 2016 geschlagen zu haben. Das Tatwerkzeug: Eine Wasserwaage, die die junge Frau am linken Handgelenk traf. Einige Monate später, im Mai 2017, soll er ihr gegen die Beine getreten haben. Als sich die junge Frau ins Schlafzimmer der Wohnung flüchtete und hinter sich abschloss, trat der Angeklagte die Tür ein und bewarf seine Freundin mit Gegenständen – darunter ein Aschenbecher, eine Nagelschere und eine Zigarette. Sie trug Schmerzen davon, die Tür einen Schaden von 680 Euro. Daraufhin erwirkte das Opfer ein Kontaktverbot, das der Angeklagte allerdings nicht einhielt. Zwar zog der 24-Jährige im Mai aus der gemeinsamen Wohnung aus, doch schon im Juli stand er wieder vor der Tür seiner Lebensgefährtin. Nachdem sie ihn aufforderte zu gehen, schleuderte er die Eingangstür mehrfach gegen die Wand. Erst als die junge Frau den Notruf verständigte, verließ der Angeklagte das Gebäude. Sachschaden: 250 Euro. Ebenfalls im Mai, berichtet Staatsanwältin Prechtl weiter, habe der 24-Jährige mit einem Schlüssel ein Hakenkreuz in das Treppenhaus geritzt, in dem sich auch die Wohnung des Opfers befand. Mittlerweile ist das Treppenhaus gestrichen. Kostenfaktor: 1000 Euro.
Auf den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung stützt sich ein zweiter Punkt der Anklage. Demnach schlug der 24-Jährige im vergangenen Oktober einen Bekannten mit der Faust derart heftig ins Gesicht, dass dieser schwere Verletzungen am Auge erlitt. Aus gesundheitlichen Gründen konnte eine Zeugin nicht vor Gericht erscheinen. Der Prozess wird am Montag, 5. März, um 13.30 Uhr fortgeführt.