Stellplätze: Ablösegebühr wird teurer
Statt 2045 Euro zahlt ein Bauherr jetzt 7500
Rain Wer ein neues Gebäude baut, ist – so geben die Bauordnungen der Länder vor – verpflichtet, genügend Stellplätze zu schaffen, um die öffentliche Verkehrsflächen von parkenden Autos zu entlasten. Können keine Stellplätze geschaffen werden, etwa weil nachträglich in einer räumlich beengten Altstadt gebaut wird, sieht die Bauordnung die Möglichkeit einer finanziellen Ablösung von der Stellplatzpflicht vor.
Dann zahlen Bauherren bestimmte Summen an die Kommunen. Die Gelder, die die Kommune als Ablösung bekommt, hat sie zweckgebunden zu verwenden: etwa um Garagen oder Parkplätze an geeigneter Stelle zu bauen und zu unterhalten, oder um den öffentlichen Nahverkehr auszubauen, oder um gegebenenfalls Parkleitsysteme einzurichten.
Der Stadtrat Rain hat nun diese Ablösegebühr erhöht. Seit knapp 30 Jahren – seit 1989 – lag diese bei 2045 Euro. Summiert man heutige Kosten für Grunderwerb (280 Euro pro Quadratmeter in der Hauptstraße, 170 Euro je Quadratmeter im Umfeld der Hauptstraße), für den Bau eines Parkplatzes (3500 bis 4000 Euro), Notarkosten, Grunderwerbsteuer, Grundbuchamts- und Vermessungskosten, so kommt die Stadt Rain rechnerisch auf 7700 bis 8200 Euro für einen Parkplatz in der Hauptstraße, auf 6050 bis 6550 Euro für einen Parkplatz in den Nebenstraßen der Altstadt.
Zum Vergleich: Die Stadt Donauwörth verlangt 6000 Euro Ablöse je Stellplatz, die Stadt Neuburg sogar 10000 Euro. Bürgermeister Gerhard Martin plädierte für eine „mittlere Lösung“von 7500 Euro. Dem schloss sich der Stadtrat einstimmig an.