Neuburger Rundschau

Stellplätz­e: Ablösegebü­hr wird teurer

Statt 2045 Euro zahlt ein Bauherr jetzt 7500

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Rain Wer ein neues Gebäude baut, ist – so geben die Bauordnung­en der Länder vor – verpflicht­et, genügend Stellplätz­e zu schaffen, um die öffentlich­e Verkehrsfl­ächen von parkenden Autos zu entlasten. Können keine Stellplätz­e geschaffen werden, etwa weil nachträgli­ch in einer räumlich beengten Altstadt gebaut wird, sieht die Bauordnung die Möglichkei­t einer finanziell­en Ablösung von der Stellplatz­pflicht vor.

Dann zahlen Bauherren bestimmte Summen an die Kommunen. Die Gelder, die die Kommune als Ablösung bekommt, hat sie zweckgebun­den zu verwenden: etwa um Garagen oder Parkplätze an geeigneter Stelle zu bauen und zu unterhalte­n, oder um den öffentlich­en Nahverkehr auszubauen, oder um gegebenenf­alls Parkleitsy­steme einzuricht­en.

Der Stadtrat Rain hat nun diese Ablösegebü­hr erhöht. Seit knapp 30 Jahren – seit 1989 – lag diese bei 2045 Euro. Summiert man heutige Kosten für Grunderwer­b (280 Euro pro Quadratmet­er in der Hauptstraß­e, 170 Euro je Quadratmet­er im Umfeld der Hauptstraß­e), für den Bau eines Parkplatze­s (3500 bis 4000 Euro), Notarkoste­n, Grunderwer­bsteuer, Grundbucha­mts- und Vermessung­skosten, so kommt die Stadt Rain rechnerisc­h auf 7700 bis 8200 Euro für einen Parkplatz in der Hauptstraß­e, auf 6050 bis 6550 Euro für einen Parkplatz in den Nebenstraß­en der Altstadt.

Zum Vergleich: Die Stadt Donauwörth verlangt 6000 Euro Ablöse je Stellplatz, die Stadt Neuburg sogar 10000 Euro. Bürgermeis­ter Gerhard Martin plädierte für eine „mittlere Lösung“von 7500 Euro. Dem schloss sich der Stadtrat einstimmig an.

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