Beschlüsse zum Kreisverkehr sind gültig
Rechtsaufsicht am Landratsamt hat geprüft. Gegen welche Pflicht die Stadt Rain verstoßen hat
Rain Die Abteilung Kommunalrecht am Landratsamt Donau-Ries hat geprüft, ob die Beschlüsse des Rainer Stadtrats Stadtrats zum Thema „Kreisverkehr Ziegelmoos“rechtmäßig sind. Wie berichtet, hatten Wählervereinigung Rainer Stadtteile und Freie Wähler darum ersucht. Fachbereichsleiter Anton Stegmüller ist zur Auffassung gekommen, dass kein Zweifel an der Gültigkeit besteht. „Wir können nach unseren Informationen keine Gründe erkennen, wieso diese Beschlüsse nichtig sein sollten“, erklärte Stegmüller gegenüber unserer Zeitung.
Die Stadtrats-Fraktion WVRST/ FW hatte argumentiert, sie hätte zum einen vergeblich die Beteiligung der Verkehrspolizei beantragt und zum anderen sei ihr die Stellungnahme der PI Donauwörth zum Kreisverkehr nicht vorgelegt, sondern vielmehr verheimlicht worden.
Stegmüller erläutert dazu: „Nach unseren Informationen wurde von der Fraktion keine Abstimmung im Stadtrat eingefordert. Das Informationsrecht steht aber nur dem Kollegialorgan (Stadtrat) zu. Der einzelne Stadtrat oder eine Fraktion kann Anträge und anderes stellen, über die das gesamte Kollegialorgan entscheidet. Stimmt der Stadtrat zu, ist dem Antrag stattgegeben und der Bürgermeister muss entsprechend handeln. Lehnt der Stadtrat den Antrag ab, so hat sich dieser erledigt.“
Gleiches gilt nach Stegmüllers Auskunft für die Aushändigung von Unterlagen: „Grundsätzlich ist es möglich, dass statt einer Aushändigung der Inhalt eines Schreibens nur vorgelesen wird. Die Informationsplicht wird durch das Vorlesen erfüllt, wenn der Stadtrat keine Aushändigung beschlossen hat.“
Allerdings hat die Stadt gegen den Artikel 53, Absatz 3 der Bayerischen Gemeindeordnung verstoßen, stellt Stegmüller fest. Dieser Paragraf besagt, dass ein in nicht öffentlicher Sitzung gefasster Beschluss öffentlich bekannt gegeben werden muss, wenn die Gründe der Geheimhaltung wegfallen. Das ist in Sachen Kreisverkehr nicht passiert. Erst auf Nachfrage unserer Zeitung Anfang Februar informierte Bürgermeister Gerhard Martin über den aktuellen Sachstand zum geplanten Ziegelmoos-Kreisverkehr. Der nicht-öffentliche Beschluss stand aber bereits im Oktober fest. Auch mit anderen Beschlüssen aus nicht-öffentlichen Stadtratssitzungen wurde so oder ähnlich verfahren, wie Bürgermeister Martin gegenüber der Rechtsaufsicht einräumt. Diese Praxis soll sich jedoch jetzt ändern. Martin hat – laut Stellungnahme gegenüber dem Landratsamt – inzwischen angeordnet, dass auf der Internetseite eine neue Rubrik eingerichtet werden soll. Darin sollen öffentlich und nicht-öffentlich gefasste Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhaltungsgründe publik gemacht werden. Rein rechtlich genügt es laut Stegmüller auch, wenn eine solche Bekanntgabe in einer öffentlichen Stadtratssitzung erfolgt, egal ob Zuhörer anwesend sind oder nicht. Der Jurist beruft sich hier auf die Bayerische Gemeindeordnung, nämlich auf Artikel 26, Absatz 2 und auf Artikel 52, Absatz 1 Satz 1.
Nach Stegmüllers Überzeugung hat auch der Verstoß der Stadt Rain gegen das Bekanntgabe-Erfordernis „keine Auswirkung auf die Gültigkeit der gefassten Beschlüsse. Diese sind und bleiben wirksam.“