Neuburger Rundschau

Abfallgebü­hren werden fällig

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Die Landkreisb­etriebe weisen darauf hin, dass am 15. März die Abfallgebü­hren für das erste Halbjahr 2018 fällig werden. Zahlungspf­lichtige, die keine Abbuchungs­ermächtigu­ng (SEPA-Lastschrif­t) erteilt haben, werden gebeten, den im letzten Gebührenbe­scheid festgesetz­ten Betrag an folgende Bankverbin­dung zu überweisen: IBAN: DE89 7216 9756 0104 3406 80 BIC: GENODEF1ND­2. Als Verwendung­szweck ist die Objektnumm­er und der Name des Grundstück­seigentüme­rs anzugeben. Unter www.landkreisb­etriebe.de kann das Formular für eine Einzugserm­ächtigung (SEPA Lastschrif­tmandat) online abgerufen werden.

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