Abfallgebühren werden fällig
Die Landkreisbetriebe weisen darauf hin, dass am 15. März die Abfallgebühren für das erste Halbjahr 2018 fällig werden. Zahlungspflichtige, die keine Abbuchungsermächtigung (SEPA-Lastschrift) erteilt haben, werden gebeten, den im letzten Gebührenbescheid festgesetzten Betrag an folgende Bankverbindung zu überweisen: IBAN: DE89 7216 9756 0104 3406 80 BIC: GENODEF1ND2. Als Verwendungszweck ist die Objektnummer und der Name des Grundstückseigentümers anzugeben. Unter www.landkreisbetriebe.de kann das Formular für eine Einzugsermächtigung (SEPA Lastschriftmandat) online abgerufen werden.