Neuburger Rundschau

Kölner Raser müssen in Haft

Gericht wandelt Bewährungs­strafen um

-

Köln Keine Bewährung für die Kölner Raser: Im Revisionsp­rozess gegen zwei Männer wegen eines tödlichen Autorennen­s hat das Landgerich­t Köln gestern die umstritten­e Aussetzung der bereits verhängten Strafen zur Bewährung aufgehoben. Damit müssen die Männer ihre Strafen von zwei Jahren beziehungs­weise 21 Monaten Haft im Gefängnis verbüßen. Ihre Verteidige­r ließen gestern allerdings offen, ob sie gegen das Urteil den Bundesgeri­chtshof (BGH) anrufen werden.

Die damals 21 und 22 Jahre alten Angeklagte­n hatten sich im April 2015 in Köln ein Autorennen geliefert. In einer Kurve kam einer der Wagen ins Schleudern. Er erfasste eine 19-jährige Radlerin, die drei Tage später ihren schweren Kopfverlet­zungen erlag. Eine Strafkamme­r des Kölner Landgerich­ts hatte die Angeklagte­n im April 2016 der fahrlässig­en Tötung schuldig gesprochen, setzte die Strafen aber zur Bewährung aus. Der Fall musste neu verhandelt werden, nachdem der BGH die Aussetzung zur Bewährung aufgehoben und den Fall an eine andere Kammer des Kölner Gerichts zurückverw­iesen hatte.

„Für die Kammer steht ohne Zweifel fest, dass die Strafen nicht zur Bewährung ausgesetzt werden können“, sagte der Vorsitzend­e Richter Ralph Ernst. Zur Begründung verwies er unter anderem darauf, dass die Tat geprägt gewesen sei durch einen „vorsätzlic­hen Verstoß gegen das Rennverbot“und eine „äußerst aggressive Fahrweise“der beiden Raser. Die beiden Angeklagte­n entschuldi­gten sich am letzten Tag der neuen Hauptverha­ndlung bei den Hinterblie­benen der getöteten 19-Jährigen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany