Kölner Raser müssen in Haft
Gericht wandelt Bewährungsstrafen um
Köln Keine Bewährung für die Kölner Raser: Im Revisionsprozess gegen zwei Männer wegen eines tödlichen Autorennens hat das Landgericht Köln gestern die umstrittene Aussetzung der bereits verhängten Strafen zur Bewährung aufgehoben. Damit müssen die Männer ihre Strafen von zwei Jahren beziehungsweise 21 Monaten Haft im Gefängnis verbüßen. Ihre Verteidiger ließen gestern allerdings offen, ob sie gegen das Urteil den Bundesgerichtshof (BGH) anrufen werden.
Die damals 21 und 22 Jahre alten Angeklagten hatten sich im April 2015 in Köln ein Autorennen geliefert. In einer Kurve kam einer der Wagen ins Schleudern. Er erfasste eine 19-jährige Radlerin, die drei Tage später ihren schweren Kopfverletzungen erlag. Eine Strafkammer des Kölner Landgerichts hatte die Angeklagten im April 2016 der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen, setzte die Strafen aber zur Bewährung aus. Der Fall musste neu verhandelt werden, nachdem der BGH die Aussetzung zur Bewährung aufgehoben und den Fall an eine andere Kammer des Kölner Gerichts zurückverwiesen hatte.
„Für die Kammer steht ohne Zweifel fest, dass die Strafen nicht zur Bewährung ausgesetzt werden können“, sagte der Vorsitzende Richter Ralph Ernst. Zur Begründung verwies er unter anderem darauf, dass die Tat geprägt gewesen sei durch einen „vorsätzlichen Verstoß gegen das Rennverbot“und eine „äußerst aggressive Fahrweise“der beiden Raser. Die beiden Angeklagten entschuldigten sich am letzten Tag der neuen Hauptverhandlung bei den Hinterbliebenen der getöteten 19-Jährigen.