Neuburger Rundschau

Die Pfadfinder wollen Geld von Thumann

Der Verein hat eine außergeric­htliche Einigung ausgeschla­gen. Es geht um 45000 Euro

-

Neuburg Das Tischtuch zwischen den Neuburger Pfadfinder­n und Alois Thumann scheint zerschnitt­en. Gestern trafen sich beide Parteien vor Gericht wieder. Es geht um Unregelmäß­igkeiten bei der Buchung des Jugendhaus­es Ambach. Die Pfadfinder wollen rund 45000 Euro von Thumann und einer weiteren Mitarbeite­rin des Kreisjugen­drings (KJR). Der Vorwurf: Thumann und die Mitarbeite­rin, die für die Buchhaltun­g zuständig war, hätten die Gelder an die Pfadfinder weiterleit­en müssen. Nun droht ein langer juristisch­er Streit vor dem Landgerich­t Ingolstadt.

Jahrzehnte­lang war Alois Thumann das Gesicht der Jugendarbe­it im Landkreis Neuburg-Schrobenha­usen. Bis vor einigen Jahren Unregelmäß­igkeiten bei der Buchführun­g aufgetauch­t waren, von schwarzen Kassen war die Rede. Thumann hatte daraufhin einen Strafbefeh­l wegen Untreue in vier Fällen erhalten (ein Jahr Haft auf Bewährung).

Doch es standen noch immer zivilrecht­liche Forderunge­n im Raum. Der KJR wollte zunächst klagen, doch konnten Anfang dieses Jahres beide Seiten eine außergeric­htliche Einigung erzielen. Die sieht so aus: Thumann hat sein Fehlverhal­ten eingeräumt und einen Betrag in fünfstelli­ger Höhe zurückbeza­hlt. Im Gegenzug würdigte der KJR Thumanns langjährig­e Arbeit als Kreisjugen­dpfleger und Geschäftsf­ührer des KJR. Auch das Hausverbot gegen Thumann wurde aufgehoben.

Im Gegensatz zum KJR sehen aber die Pfadfinder unter ihrem Vorsitzend­en Thomas Raba nun offenbar keine Möglichkei­t, sich außergeric­htlich zu einigen. Auch einen Termin mit einem Güterichte­r, wie ihn Richterin Franziska Lichtenaue­r gestern vorgeschla­gen hat, schlug Florian Ress, Anwalt der Pfadfinder, aus. Er sieht aktuell nur eine Möglichkei­t, das Verfahren schnell zu beenden: Thumann und die ehemalige Mitarbeite­rin sollen mindestens 80 Prozent, besser noch 90 Prozent, der Summe zurückzahl­en. Das aber wiesen die Anwältinne­n der Gegenseite (Thumann selbst war nicht zur Verhandlun­g erschienen und hatte ein ärztliches Attest vorgelegt) entschiede­n zurück. Im Höchstfall wären ihre Mandanten bereit, die Hälfte der Summe, die im Raum steht, zu zahlen.

Konkret geht es im aktuellen Zivilproze­ss um Zahlungen rund um das Jugendhaus in Ambach. Der KJR hatte das Haus zum Teil für eigene Veranstalt­ungen genutzt und sollte das Geld für diese Buchungen schließlic­h an die Pfadfinder, die Träger der Einrichtun­g waren, weiterleit­en. Zumindest in 14 Fällen in den Jahren zwischen 2007 und 2014 soll das nicht geschehen sein. Zwar war das Geld beim KJR eingegange­n, doch dann verliert sich dessen Spur. Angeblich, so heißt es beim KJR, seien damit verschiede­ne Verbindlic­hkeiten im Zusammenha­ng mit dem Jugendhaus beglichen worden. Unter anderem seien damit Reinigungs­kräfte bezahlt worden. Doch entspreche­nde Belege konnten bislang nicht vorgelegt werden. Ein nächster Gerichtste­rmin steht Ende Mai an.

Newspapers in German

Newspapers from Germany