Die Pfadfinder wollen Geld von Thumann
Der Verein hat eine außergerichtliche Einigung ausgeschlagen. Es geht um 45000 Euro
Neuburg Das Tischtuch zwischen den Neuburger Pfadfindern und Alois Thumann scheint zerschnitten. Gestern trafen sich beide Parteien vor Gericht wieder. Es geht um Unregelmäßigkeiten bei der Buchung des Jugendhauses Ambach. Die Pfadfinder wollen rund 45000 Euro von Thumann und einer weiteren Mitarbeiterin des Kreisjugendrings (KJR). Der Vorwurf: Thumann und die Mitarbeiterin, die für die Buchhaltung zuständig war, hätten die Gelder an die Pfadfinder weiterleiten müssen. Nun droht ein langer juristischer Streit vor dem Landgericht Ingolstadt.
Jahrzehntelang war Alois Thumann das Gesicht der Jugendarbeit im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen. Bis vor einigen Jahren Unregelmäßigkeiten bei der Buchführung aufgetaucht waren, von schwarzen Kassen war die Rede. Thumann hatte daraufhin einen Strafbefehl wegen Untreue in vier Fällen erhalten (ein Jahr Haft auf Bewährung).
Doch es standen noch immer zivilrechtliche Forderungen im Raum. Der KJR wollte zunächst klagen, doch konnten Anfang dieses Jahres beide Seiten eine außergerichtliche Einigung erzielen. Die sieht so aus: Thumann hat sein Fehlverhalten eingeräumt und einen Betrag in fünfstelliger Höhe zurückbezahlt. Im Gegenzug würdigte der KJR Thumanns langjährige Arbeit als Kreisjugendpfleger und Geschäftsführer des KJR. Auch das Hausverbot gegen Thumann wurde aufgehoben.
Im Gegensatz zum KJR sehen aber die Pfadfinder unter ihrem Vorsitzenden Thomas Raba nun offenbar keine Möglichkeit, sich außergerichtlich zu einigen. Auch einen Termin mit einem Güterichter, wie ihn Richterin Franziska Lichtenauer gestern vorgeschlagen hat, schlug Florian Ress, Anwalt der Pfadfinder, aus. Er sieht aktuell nur eine Möglichkeit, das Verfahren schnell zu beenden: Thumann und die ehemalige Mitarbeiterin sollen mindestens 80 Prozent, besser noch 90 Prozent, der Summe zurückzahlen. Das aber wiesen die Anwältinnen der Gegenseite (Thumann selbst war nicht zur Verhandlung erschienen und hatte ein ärztliches Attest vorgelegt) entschieden zurück. Im Höchstfall wären ihre Mandanten bereit, die Hälfte der Summe, die im Raum steht, zu zahlen.
Konkret geht es im aktuellen Zivilprozess um Zahlungen rund um das Jugendhaus in Ambach. Der KJR hatte das Haus zum Teil für eigene Veranstaltungen genutzt und sollte das Geld für diese Buchungen schließlich an die Pfadfinder, die Träger der Einrichtung waren, weiterleiten. Zumindest in 14 Fällen in den Jahren zwischen 2007 und 2014 soll das nicht geschehen sein. Zwar war das Geld beim KJR eingegangen, doch dann verliert sich dessen Spur. Angeblich, so heißt es beim KJR, seien damit verschiedene Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem Jugendhaus beglichen worden. Unter anderem seien damit Reinigungskräfte bezahlt worden. Doch entsprechende Belege konnten bislang nicht vorgelegt werden. Ein nächster Gerichtstermin steht Ende Mai an.