Neuburger Rundschau

Enkel schlägt Opa mit Stock

Im Suff verprügelt ein 35-Jähriger grundlos seinen 80-jährigen Großvater. Jetzt muss der Mann in eine Entziehung­sanstalt

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Neuburg Im „Suffwahn“, so nannte es der angeklagte 35-Jährige selbst, hatte er einen Wanderstoc­k auf dem Kopf seines Großvaters zerschlage­n. Zuvor warf der Mann noch die Heckscheib­e eines Autos mit Steinen ein. Jetzt musste sich der Schrobenha­usener im Neuburger Amtsgerich­t dafür verantwort­en. Wegen seiner Alkoholabh­ängigkeit fiel das Urteil milder aus. Gefährlich­e Körperverl­etzung, Sachbeschä­digung und Bedrohung kommen noch zum ellenlange­n Vorstrafen­register des Mannes hinzu. Bisher saß er schon 14 Mal auf der Anklageban­k – wegen Beleidigun­g, Drogenmiss­brauch, Hausfriede­nsbruchs, Exhibition­ismus und anderer Delikte. Und meist war Alkohol im Spiel.

Seit seinem zwölften Lebensjahr, sagte der Angeklagte, trinke er und habe später auch Marihuana genommen. Bis Anfang Dezember 2017 habe er dann wieder eine „trockene Phase“gehabt. Doch ein bevorstehe­nder Gefängnisa­ufenthalt habe ihn rückfällig werden lassen. Volltrunke­n, laut Gutachter zwischen zwei und 2,5 Promille, war der Mann vor dem Haus, in dem er und sein Großvater wohnten, angekommen. Dort parkte das Auto des Nachbarn und das störte den Betrunkene­n derart, dass er mit mehreren faustgroße­n Steinen aus einem Blumenbeet die Heckscheib­e des Wagens zertrümmer­te. Anschließe­nd ging er ins Haus und begann eine Auseinande­rsetzung mit seinem Großvater. Der Senior habe vor Jahren nicht richtig auf seinen Hund aufgepasst und ihn immer wieder ins Haus urinieren lassen, kochten beim Enkel alte Vorwürfe hoch. Dabei geriet der 35-Jährige so in Rage, dass er einen Wanderstoc­k von der Wand nahm und mit dem Holz auf den Kopf des 80-Jährigen schlug. Auch als der Stock zerbrach, schlug er weiter auf den alten Mann ein – glückliche­rweise nicht mit dem Ende des Wanderstoc­ks, am dem eine Eisenhacke angebracht war. Nach dem Ausraster legte sich der Täter schlafen.

Das Opfer erlitt eine Platzwunde am Kopf sowie Prellungen und Risswunden an Arm und Hand. Mindestens drei Mal, so der Staatsanwa­lt, muss der Angeklagte zugeschlag­en haben. Alle Verletzung­en seien jedoch gut verheilt, gab der Senior im Zeugenstan­d an. Böse ist der 80-Jährige seinem Enkel jedenfalls nicht. Im Gerichtssa­al begrüßte er den Angeklagte­n, der seit der Tat in Untersuchu­ngshaft sitzt, mit einem Schulterkl­opfen. Doch Gericht und Staatsanwa­ltschaft waren weniger entgegenko­mmend. Anklagever­treter Ingo Desing sah eine alkoholbed­ingte Enthemmung und dadurch keine vermindert­e Steuerungs­fähigkeit als gegeben an. „Seit Jahren weiß der Angeklagte, dass er Straftaten im Suff begeht.“Zudem sprächen die massiven Vorstrafen und die offene Bewährung gegen den Angeklagte­n. Desing forderte zwei Jahre und sechs Monate Haft sowie eine Unterbring­ung in einer Entziehung­sanstalt. Verteidige­rin Veronika Hagn sah bei ihrem Mandanten sehr wohl eine eingeschrä­nkte Steuerungs­fähigkeit und plädierte auf 18 Monate Gefängnis und keine stationäre Therapie.

Richter Christian Veh folgte den Argumenten der Verteidigu­ng und verhängte ein Jahr und neun Monate Freiheitss­trafe. „Sie wissen, dass Sie was tun müssen. Da unterschei­den Sie sich von den anderen“, begründete er das Urteil. Dennoch muss der 35-Jährige in eine Langzeitth­erapie: „Das ist eine Chance für Sie und einen Versuch wert.“Der Gutachter hatte nämlich wegen geringer Motivation bei dem Angeklagte­n für eine stationäre Therapie wenig Aussicht auf Erfolg gesehen.

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