Enkel schlägt Opa mit Stock
Im Suff verprügelt ein 35-Jähriger grundlos seinen 80-jährigen Großvater. Jetzt muss der Mann in eine Entziehungsanstalt
Neuburg Im „Suffwahn“, so nannte es der angeklagte 35-Jährige selbst, hatte er einen Wanderstock auf dem Kopf seines Großvaters zerschlagen. Zuvor warf der Mann noch die Heckscheibe eines Autos mit Steinen ein. Jetzt musste sich der Schrobenhausener im Neuburger Amtsgericht dafür verantworten. Wegen seiner Alkoholabhängigkeit fiel das Urteil milder aus. Gefährliche Körperverletzung, Sachbeschädigung und Bedrohung kommen noch zum ellenlangen Vorstrafenregister des Mannes hinzu. Bisher saß er schon 14 Mal auf der Anklagebank – wegen Beleidigung, Drogenmissbrauch, Hausfriedensbruchs, Exhibitionismus und anderer Delikte. Und meist war Alkohol im Spiel.
Seit seinem zwölften Lebensjahr, sagte der Angeklagte, trinke er und habe später auch Marihuana genommen. Bis Anfang Dezember 2017 habe er dann wieder eine „trockene Phase“gehabt. Doch ein bevorstehender Gefängnisaufenthalt habe ihn rückfällig werden lassen. Volltrunken, laut Gutachter zwischen zwei und 2,5 Promille, war der Mann vor dem Haus, in dem er und sein Großvater wohnten, angekommen. Dort parkte das Auto des Nachbarn und das störte den Betrunkenen derart, dass er mit mehreren faustgroßen Steinen aus einem Blumenbeet die Heckscheibe des Wagens zertrümmerte. Anschließend ging er ins Haus und begann eine Auseinandersetzung mit seinem Großvater. Der Senior habe vor Jahren nicht richtig auf seinen Hund aufgepasst und ihn immer wieder ins Haus urinieren lassen, kochten beim Enkel alte Vorwürfe hoch. Dabei geriet der 35-Jährige so in Rage, dass er einen Wanderstock von der Wand nahm und mit dem Holz auf den Kopf des 80-Jährigen schlug. Auch als der Stock zerbrach, schlug er weiter auf den alten Mann ein – glücklicherweise nicht mit dem Ende des Wanderstocks, am dem eine Eisenhacke angebracht war. Nach dem Ausraster legte sich der Täter schlafen.
Das Opfer erlitt eine Platzwunde am Kopf sowie Prellungen und Risswunden an Arm und Hand. Mindestens drei Mal, so der Staatsanwalt, muss der Angeklagte zugeschlagen haben. Alle Verletzungen seien jedoch gut verheilt, gab der Senior im Zeugenstand an. Böse ist der 80-Jährige seinem Enkel jedenfalls nicht. Im Gerichtssaal begrüßte er den Angeklagten, der seit der Tat in Untersuchungshaft sitzt, mit einem Schulterklopfen. Doch Gericht und Staatsanwaltschaft waren weniger entgegenkommend. Anklagevertreter Ingo Desing sah eine alkoholbedingte Enthemmung und dadurch keine verminderte Steuerungsfähigkeit als gegeben an. „Seit Jahren weiß der Angeklagte, dass er Straftaten im Suff begeht.“Zudem sprächen die massiven Vorstrafen und die offene Bewährung gegen den Angeklagten. Desing forderte zwei Jahre und sechs Monate Haft sowie eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Verteidigerin Veronika Hagn sah bei ihrem Mandanten sehr wohl eine eingeschränkte Steuerungsfähigkeit und plädierte auf 18 Monate Gefängnis und keine stationäre Therapie.
Richter Christian Veh folgte den Argumenten der Verteidigung und verhängte ein Jahr und neun Monate Freiheitsstrafe. „Sie wissen, dass Sie was tun müssen. Da unterscheiden Sie sich von den anderen“, begründete er das Urteil. Dennoch muss der 35-Jährige in eine Langzeittherapie: „Das ist eine Chance für Sie und einen Versuch wert.“Der Gutachter hatte nämlich wegen geringer Motivation bei dem Angeklagten für eine stationäre Therapie wenig Aussicht auf Erfolg gesehen.