Fahren ohne Führerschein
Wo Führerschein Anwärter üben dürfen
Wer keinen Führerschein hat, probiert es einfach mal aus: Eine kurze Runde mit dem Auto auf dem Parkplatz drehen und Erfahrung sammeln. Gesetzlich ist das in der Regel verboten. Eine Ausnahme sind jedoch Privatgelände und Verkehrsübungsplätze. Laut Straßenverkehrsgesetz (StVG) müssen Personen ohne Fahrerlaubnis mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe rechnen, wenn sie ein Auto steuern. „Mit Grund: Der Geesetzgeber will jedes Risiko vermeiden, dass Menschen im Straßenverkehr verletzt werden“, sagt Johannes Hübner vom Automobilclub von Deutschland (AvD). Auf öffentlichen Straßen, Feldwegen oder Parkplätzen ist das Fahren ohne Führerschein verboten.
Eine Lücke hat der Gesetzgeber aber gelassen. Auf privatem Gelände kann ein Auto ohne Führerschein gesteuert werden. Zumindest verbietet es das Gesetz nicht. Entscheidend ist, ob das Gelände für andere Verkehrsteilnehmer unzugänglich ist. Ein Feldweg, ein Parkplatz oder ein Grundstück ist nur dann privat, wenn „es umfriedet ist“, sagt Hübner. Der Bereich muss durch eine Schranke, einen Zaun oder eine Mauer abgesperrt sein. Ein Freifahrtschein für private Gelände ist das aber nicht. „Der Besitzer des Grundstücks muss ausdrücklich einwilligen“, sagt Hübner.
Sicher ist sicher: Übung in der Fahrschule
Wer im öffentlichen Raum ohne Führerschein fährt, muss neben einer Freiheitsstrafe auch damit rechnen, dass er für mehrere Jahre keine Führerscheinprüfung machen darf, erklärt Hübner. Und auch der Beifahrer muss sich auf erhebliche Konsequenzen einstellen. Wenn er einen Führerschein besitzt, muss er ihn unter Umständen abgeben. Drei Punkte in der Verkehrssünderkartei in Flensburg kommen dazu, ebenso eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU). Wer auf der sicheren Seite sein will, fährt besser auf einem Verkehrsübungsplatz der Automobilclubs oder in eine Fahrschule vor Ort. Dort können Anwärter in der Regel ab 16 Jahren ihre Runden ohne Fahrerlaubnis drehen. Mitfahren muss jedoch ein Fahrberechtigter. Text: tmn