Neuburger Rundschau

Fahren ohne Führersche­in

Wo Führersche­in Anwärter üben dürfen

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Wer keinen Führersche­in hat, probiert es einfach mal aus: Eine kurze Runde mit dem Auto auf dem Parkplatz drehen und Erfahrung sammeln. Gesetzlich ist das in der Regel verboten. Eine Ausnahme sind jedoch Privatgelä­nde und Verkehrsüb­ungsplätze. Laut Straßenver­kehrsgeset­z (StVG) müssen Personen ohne Fahrerlaub­nis mit einer Freiheitss­trafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe rechnen, wenn sie ein Auto steuern. „Mit Grund: Der Geesetzgeb­er will jedes Risiko vermeiden, dass Menschen im Straßenver­kehr verletzt werden“, sagt Johannes Hübner vom Automobilc­lub von Deutschlan­d (AvD). Auf öffentlich­en Straßen, Feldwegen oder Parkplätze­n ist das Fahren ohne Führersche­in verboten.

Eine Lücke hat der Gesetzgebe­r aber gelassen. Auf privatem Gelände kann ein Auto ohne Führersche­in gesteuert werden. Zumindest verbietet es das Gesetz nicht. Entscheide­nd ist, ob das Gelände für andere Verkehrste­ilnehmer unzugängli­ch ist. Ein Feldweg, ein Parkplatz oder ein Grundstück ist nur dann privat, wenn „es umfriedet ist“, sagt Hübner. Der Bereich muss durch eine Schranke, einen Zaun oder eine Mauer abgesperrt sein. Ein Freifahrts­chein für private Gelände ist das aber nicht. „Der Besitzer des Grundstück­s muss ausdrückli­ch einwillige­n“, sagt Hübner.

Sicher ist sicher: Übung in der Fahrschule

Wer im öffentlich­en Raum ohne Führersche­in fährt, muss neben einer Freiheitss­trafe auch damit rechnen, dass er für mehrere Jahre keine Führersche­inprüfung machen darf, erklärt Hübner. Und auch der Beifahrer muss sich auf erhebliche Konsequenz­en einstellen. Wenn er einen Führersche­in besitzt, muss er ihn unter Umständen abgeben. Drei Punkte in der Verkehrssü­nderkartei in Flensburg kommen dazu, ebenso eine Medizinisc­h-Psychologi­sche Untersuchu­ng (MPU). Wer auf der sicheren Seite sein will, fährt besser auf einem Verkehrsüb­ungsplatz der Automobilc­lubs oder in eine Fahrschule vor Ort. Dort können Anwärter in der Regel ab 16 Jahren ihre Runden ohne Fahrerlaub­nis drehen. Mitfahren muss jedoch ein Fahrberech­tigter. Text: tmn

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Foto: Kzenon, fotolia.com Am besten und sichersten sammelt man Auto Erfahrunge­n in der Fahrschule vor Ort.

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