Neuburger Rundschau

Was passiert nach der Millionenp­anne?

Ein grober Fehler der Verwaltung macht der Politik in Augsburg schwer zu schaffen. Im schlimmste­n Fall muss die Stadt 28 Millionen Euro zurückzahl­en. Es gibt erste Konsequenz­en

- VON MICHAEL HÖRMANN

Augsburg Es ist ein Vorgang, der im normalen Leben immer wieder mal vorkommen kann. Man versäumt eine Frist und reicht einen Antrag mit Verspätung ein. Meist dürfte es so sein, dass deshalb nicht sehr viel passiert. Der Antrag wird dennoch bearbeitet. So war es auch bei einem Zuschussan­trag, den die Stadt Augsburg bei den zuständige­n Stellen eingereich­t hatte. Das Ganze passierte einen Tag zu spät, weil die zuständige­n Sachbearbe­iter den Abgabeterm­in nicht einhielten. Dies geschah bereits im Vorjahr. Der Zuschussan­trag über 28 Millionen Euro für nichtstädt­ische Kitas wurde erst am Montag, 3. Juli, bei der zuständige­n Stelle eingereich­t. Er hätte aber am Freitag, 30. Juni, zwingend verschickt werden müssen. Der zuständige­n Genehmigun­gsbehörde, der Regierung von Schwaben, fiel die Fristübers­chreitung gar nicht auf. Haken dran und der Antrag ging weiter an die Ministerie­n. Erst Monate später fiel die Fristübers­chreitung in einem Ministeriu­m auf. Und das hat nun höchst unangenehm­e Folgen für die Stadt Augsburg – oder könnte sie zumindest haben.

Wenn alles schief geht, müsste sie die 28 Millionen Euro zurückzahl­en. Das Geld selbst ist bei den nichtstädt­ischen Kitas gelandet, sie sind nicht betroffen. Auf den immensen Kosten würde allein die Stadt sitzen bleiben.

Seit Anfang Februar ist das Dilemma bekannt. Seitdem herrscht hektische Betriebsam­keit im Rathaus. Oberbürger­meister Kurt Gribl (CSU) hat die Verhandlun­gen mit der Regierung von Schwaben und den zuständige­n Ministerie­n an sich gezogen. Zum Stand der Dinge sagt Gribl nichts. Insider gehen da- von aus, dass die Stadt wohl auf alle Fälle einen Teil des Geldes zurückzahl­en muss.

Politisch unter Druck geraten ist wegen des Finanzdeba­kels Sozialbürg­ermeister Stefan Kiefer (SPD). Das Jugendamt fällt in seinen Zuständigk­eitsbereic­h. So bitter die Fristübers­chreitung ist, so wenig kann der Referent dafür inhaltlich verantwort­lich gemacht werden. Dies hat der Stadtdirek­tor der Stadt, Frank Pintsch, unterstric­hen. Der Jurist im Rathaus führt an, dass die Geschäftsg­rundlage klar geregelt sei. Die Einhaltung von Fristen sei Aufgabe der zuständige­n Amtsleitun­g. Die Stadtspitz­e hat zwischenze­itlich erste personelle Konsequenz­en aus dem Finanzdeba­kel gezogen. Die bisherige Leiterin des Jugendamts, Sabine Nölke-Schaufler, ist von ihren Aufgaben entbunden worden. Man bietet ihr eine adäquate Stelle im Sozialrefe­rat an. Es ist ein schwebende­s Verfahren, da sich beide Seiten noch nicht geeinigt haben. Die Amtsleiter­in dürfte sich ohnehin, so ist zu vermuten, Beratung und Unterstütz­ung von einem Rechtsanwa­lt einholen. Man kann spekuliere­n, dass es nun Gespräche zwischen Stadtspitz­e und Amtsleiter­in geben wird, ob man zu einer gütlichen Einigung findet. Dabei wird unter anderem die Frage zu klären sein, ob es womöglich finanziell­e Abstriche für die Beamtin in der neuen Aufgabe gibt.

Bei der Zuschussfr­age gibt es jedenfalls eine Frist. Bis spätestens Juli 2018 braucht die Stadt eine Lösung, damit ein Rückforder­ungsbesche­id abgewendet werden kann.

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S. Nölke Schaufler

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