Schüler dürfen wieder feiern
Weil eine Absolventenparty ausartete, verhängte die Stadt ein Feierverbot auf öffentlichen Flächen. Das nimmt sie in diesem Jahr probeweise zurück – aber nur unter Auflagen
Neuburg Eine angemeldete Abschlussfeier im Juni vergangenen Jahres auf der Brandlwiese hatte den Ausschlag gegeben. Das Treffen von bis zu 500 Jugendlichen artete zu einem unkontrollierten Massenbesäufnis samt Schlägereien, Krankenwageneinsätzen und Sachbeschädigungen aus. Oberbürgermeister Bernhard Gmehling sprach daraufhin wegen des unabschätzbaren Gefahrenpotenzials ein generelles Verbot von Abschlussfeiern auf städtischem Grund aus. Seither hat sich einiges getan. Mit dem vorläufigen Ergebnis, dass das strikte Verbot für die anstehenden Feiern 2018 versuchsweise aufgehoben wird.
Auf Initiative von Stadträtin und Jugendreferentin Doris Stöckl haben über die vergangenen Monate hinweg in einem eigens eingerichteten Arbeitskreis Vertreter unterschiedlichster Organisationen und Einrichtungen zu dem Thema getagt. Dabei wurde ein Maßnahmenkatalog erarbeitet, der dem Oberbürgermeister in der vergangenen Woche vorgestellt wurde.
„Ich habe mir die Konzeption genau angesehen, die großen Bemühungen der Arbeitskreisteilnehmer honoriert und schließlich verfügt, dass die Abschlussfeiern unter den neuen Maßgaben heuer versuchsweise erlaubt werden“, erklärt Gmehling und ergänzt: „Mir ging es bei dem Verbot nie um eine Bestrafung, zumal es ja jedes Jahr eine neue Schülergeneration trifft. Gleichwohl konnte ich die teils strafrechtlich relevanten Auswüchse nicht mehr tolerieren.“
Das neu ausgearbeitete Regelwerk wird in den kommenden Wochen an die Schulleiter, die betroffenen Schulklassen sowie die Eltern weitergeleitet. Unter der Leitung von Jugendreferentin Doris Stöckl wird es dazu ein Treffen mit den Schülersprechern der Neuburger Schulen geben. Das Regelwerk beinhaltet folgende Punkte: Die Abschlussfeiern werden von Vertretern des Jugendparlaments, des KJR, des Jugendzentrums, des Traumtheaters, des Bürgerhauses sowie der Aktion „Jugend stärken im Quartier“begleitet. Auf den Feiern dürfen kein Schnaps oder sonstige Spirituosen konsumiert werden und die Schüler müssen anfallenden Müll und Flaschen eigenständig in einem bereitstehenden Container entsorgen. Außerdem dürfen keine Trillerpfeifen zum Einsatz kommen und Musik darf nur in gemäßigter Lautstärke abgespielt werden. Für alle Feiern gilt: Sie enden verbindlich um 15 Uhr, die Stadt begleitet die Veranstaltungen mit dem Kommunalen Ordnungsdienst und an die Polizei ergeht die Bitte, den Jugendkontaktbeamten abzustellen.
Der Leiter des Descartes-Gymnasiums, Peter Seyberth, begrüßte auf Nachfrage unserer Zeitung die Aufhebung des Verbots. Auch wenn seine Schüler im vergangenen Jahr nicht bei der umstrittenen Abschlussfeier beteiligt gewesen seien, habe es sich seiner Meinung nach um einen Ausnahmefall gehandelt, von dem er nicht denkt, dass er sich wiederholen werde. „Ich denke, in diesem Jahr wird wieder alles in geregelten Bahnen verlaufen.“Auch die Schule wolle ihren Teil dazu beitragen: „Sowohl in der Abiturbelehrung wie in der Oberstufenversammlung werde ich das Thema mit den Schülern besprechen“, sagt Seyberth. Auch in der Mittelschule wolle man in die Klassen gehen und das Thema aktiv mit den Schülern zusammen behandeln, sagt Rektorin Anne Graf. Von der Paul-WinterRealschule und der Wirtschaftsschule, deren Schüler noch an der Party im vergangenen Jahr beteiligt waren, war gestern kurzfristig keine Stellungnahme erhältlich.
OB Gmehling setzt auf Anerkennung und Vernunft: „Ich sehe das Engagement der beteiligten Organisationen als großes Entgegenkommen der öffentlichen Hand in Richtung Abschlussschüler.“Jetzt gelte es, das entgegengebrachte Vertrauen unter Beweis zu stellen und die Freude am verdienten Schulabschluss so zum Ausdruck zu bringen, „dass niemand geschädigt wird und keine Gefahren für Leib und Leben bestehen“.
Ob das in die Jugend gesetzte Vertrauen berechtigt ist, wird sich bei den im Mai und Juni anstehenden „Haupt-Feiertagen“zeigen.
„Mir ging es bei dem Verbot nie um eine Bestrafung“