Mehr Sonnenenergie in Rennertshofen
Der Gemeinderat sucht nach Dächern für Solarmodule, an deren Erträge Bürger beteiligt werden. Dagegen wird ein Projekt eines Lebensmittelmarktes kritisch gesehen
Rennertshofen Das neue Feuerwehrhaus im Rennertshofener Ortsteil Riedensheim bekommt eine Photovoltaikanlage aufs Dach. Das hat der Gemeinderat am Dienstag bei einer Gegenstimme beschlossen. Die Erweiterung, die das Bürgersolarkraftwerk Rennertshofen I GbR beantragt hatte, wird auf die bestehenden Anteile der Bürgergesellschaft umgelegt. Darüber hinaus will die Gemeinde aber weitere geeignete öffentliche Dächer suchen, um die Gesellschaft für interessierte Bürger zu erweitern.
Auf dem Dach der Riedensheimer Feuerwehr findet eine eher kleine Anlage Platz. Für rund 6000 Euro werden 16 Module mit einer Leistung von knapp fünf Kilowattstunden errichtet. Das ergebe gerade einmal einen Anteil mehr, so Manfred Rößle, der Geschäftsführer der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die bisher drei Photovoltaikanlagen verwaltet. Die Gesellschaft besteht aus 27 Bürgern, der Markt Rennertshofen hält einen Anteil von knapp 25 Prozent.
In den Fokus für weitere Stromkraftwerke stehen die Dächer der Gebäude der Freiwilligen Feuerwehr Rennertshofen sowie der neuen Schule. Weitere Dächer öffentlicher Gebäude sollen auf ihre Tauglichkeit hin noch einmal besichtigt werden.
Im vergangenen Jahr erzeugten PV-Anlagen auf den Dächern des Bauhofs in Rennertshofen, des Feuerwehrhauses in Bertoldsheim und des Gemeindestadels in Emskeim knapp 76 000 Kilowattstunden Strom, was einer eingesparten CO2-Menge von 40 Tonnen entspricht. Die Einspeisevergütungen 2017 betrugen rund 31000 Euro. Nach Abzug der Unkosten und Steuern erreichte die Gesellschaft ein Betriebsergebnis in Höhe von gut 24000 Euro.
Darüber hinaus hat sich der Rennertshofener Gemeinderat mit folgenden Themen beschäftigt:
● Edeka Markt in Rennertshofen will erweitern: Vor allem schnell sollte es gehen. Denn der Edeka-Markt an der Neuburger Straße in Rennertshofen will wachsen. Und dafür bedarf es einer Änderung des Bebauungsplans. Durch die Größe des geplanten Marktes ist die Umwandlung des bisherigen Gewerbegebietes in ein Sondergebiet notwendig. Das von Antragsteller Edeka beauftragte Planungsbüro stellte am Dienstag dem Gemeinderat den geänderten Bebauungsplan vor. Dieser Plan sollte in einem beschleunigten Verfahren bearbeitet werden, doch der Gemeinderat vertagte den Beschluss. Zu groß waren die Bedenken einiger Gemeinderäte, dass eine Vergrößerung einen Konkurrenzeffekt für den Marktkern bringe. „Auf der einen Seite sprechen wir vom Marktsterben, und hier würden wir einer Flächenerweite- rung direkt vor dem Markttor zustimmen“, formulierte Gemeinderat Heinrich Müller seine Bedenken. Auch Theo Rehm wollte genau wissen, wie die Erweiterung aussehen soll. Peter von der Grün schließlich äußerte die Vermutung, dass der Markt seine Getränkeabteilung vergrößern könne, was eine direkte Konkurrenz für zwei bestehende Getränkemärkte wäre.
Nun will der Gemeinderat erst einmal genau wissen, was der Antragsteller mit der Erweiterung der Verkaufsfläche vorhat. Außerdem sollen Parkplätze, die durch die Erweiterung nur noch über öffentlichen Grund erreichbar sein würden, wegfallen. Was laut Planungsbüro kein Problem darstellt, da dennoch mehr als die gesetzlich geforderten 40 Parkplätze erhalten blieben. Der Markt hat bisher eine Verkaufsfläche von rund 800 Quadratmeter und soll um etwa ein Drittel größer werden.
● Rohrbach Ost, die Zweite: Der Bebauungsplan für sechs Grundstücke im Rennertshofener Gemeindeteil Rohrbach wird neu aufgestellt und geht noch einmal in eine öffentliche Auslegung. Notwendig wurde dieser Schritt durch die Aufnahme von weiteren Bauweisen. Zwei Vollgeschosse mit Sattel-, Walm- und Pultdächern sollen so ermöglicht werden.
● Wie sich Bürger beteiligen können: Die Frage war im Zuge der Diskussion um das Kinoseum in Rennertsdie hofen aufgetaucht. Wie kann die Gemeinde die Bürger in Entscheidungen einbinden? Am Dienstag wurde der Gemeinderat über die möglichen Beteiligungsmodelle von Karen Johannsen, Leiterin des Sachgebiets Kommunale Angelegenheiten im Landratsamt, und von ihrer Mitarbeiterin Ulrike Kienast informiert. Egal ob Ratsbegehren oder Bürgerbegehren – beide Verfahren enden in einem Bürgerentscheid. Einziger Unterschied ist, von wem die Initiative ausgeht, also vom Gemeinderat oder vom Bürger. Und in der Hand der Antragsteller liegt dann auch die Formulierung der Fragen, die den wahlberechtigten Bürgern zur Entscheidung vorgelegt werden. Damit ein Bürgerbegehren in einem Bürgerentscheid münden kann, müssen zehn Prozent der wahlberechtigten Bürger das Begehren unterschreiben.
Darüber hinaus gebe es aber auch, so Johannsen, informelle Möglichkeiten der Beteiligungen. Bei Befragungen, Arbeitsgruppen und Workshops könnten auch Personengruppen einbezogen werden, die bei einem Bürgerentscheid nicht wählen dürften, wie zum Beispiel Jugendliche. Außerdem könnten die informellen Möglichkeiten auch Vereine, Verbände und Gruppen ansprechen. Das führe oft leichter zu einem Konsens als ein formeller Bürgerentscheid, der wie eine Wahl durchgeführt werden müsse und entsprechenden Aufwand erfordere.