Neuburger Rundschau

Manipulati­on womöglich aus Mitleid

Warum das Bamf in Bremen Jesiden half

- VON ECKARD SENGEL Bild-Zeitung ZDF Bild-Bericht

Bremen In der Bremer Asyl-Affäre verdichten sich die Hinweise, dass die beschuldig­te Ex-Außenstell­enleiterin des Bundesamts für Migration und Flüchtling­e (Bamf) nicht aus Eigennutz, sondern aus humanitäre­n Beweggründ­en gehandelt haben könnte. Über den Kurznachri­chtendiens­t Twitter verbreitet die inzwischen vom Dienst suspendier­te Beamtin fast täglich Nachrichte­n zu Flüchtling­sthemen und speziell über die Verfolgung von Jesiden.

Die Beschuldig­te soll von 2013 bis 2016 dafür gesorgt haben, dass mindestens 1200 vor allem jesidische Asylbewerb­er anerkannt wurden, obwohl die Bremer Bamf-Außenstell­e dafür gar nicht zuständig gewesen sei – und dies, ohne die Sachverhal­te korrekt zu überprüfen.

Drei Anwälte, gegen die ebenfalls ermittelt wird, sollen in Niedersach­sen und Nordrhein-Westfalen lebende Asylbewerb­er dazu veranlasst haben, ihre Anträge in Bremen zu stellen. Offenbar versprache­n sie sich davon eine schnellere Anerkennun­g. Allerdings werden jesidische Antragstel­ler auch anderenort­s eher anerkannt. Denn die religiöse Minderheit wird im Irak und in Syrien vor allem von der Terrormili­z IS verfolgt.

Bundesinne­nminister Horst Seehofer (CSU) kündigte im an, er werde eine unabhängig­e Untersuchu­ng anordnen. „Ich möchte wissen, ob es hier Systemmäng­el gibt, die solche Dinge ermögliche­n.“Wenn ja, müsse das Bamf reformiert werden. Der Minister sprach von „schrägen Entwicklun­gen“. Gegenüber der fügte er hinzu, die Untersuchu­ngskommiss­ion könnte von einem hohen ehemaligen Richter oder vom Bundesrech­nungshof geleitet werden. Außerdem bot er Kommunalpo­litikern und Ausländerb­ehörden an, Ungereimth­eiten bei Asylverfah­ren direkt seinem Ministeriu­m zu melden.

Nach einem hat das Bamf auch Probleme mit Dolmetsche­rn: Seit 2017 habe die Behörde die Zusammenar­beit mit mehr als 2100 Dolmetsche­rn beendet – vor allem wegen fachlicher Mängel, in 30 Fällen aber auch wegen Verstößen gegen einen Verhaltens­kodex. Im Bremer Fall gehört ein Dolmetsche­r zu den Tatverdäch­tigen.

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