Neuburger Rundschau

Arbeitsger­icht: Stadt lehnt Vergleich ab

Ausschuss akzeptiert Forderunge­n des Ex-Angestellt­en nicht

- VON DOROTHEE PFAFFEL

Neuburg Der Prozess an der Kammer Ingolstadt des Arbeitsger­ichts München zwischen einem ehemaligen leitenden Angestellt­en und der Stadt Neuburg geht weiter (wir berichtete­n). Denn die Stadträte des Personalau­sschusses haben den vor gut einer Woche vorgeschla­genen Vergleich nun einstimmig abgelehnt.

Der Fall an sich sei zwar in der Sitzung noch einmal viel diskutiert worden, aber das Votum sei am Ende absolut einvernehm­lich ausgefalle­n, sagt Oberbürger­meister Bernhard Gmehling. Vor allem zwei Punkte könnten nicht akzeptiert werden: dass die Stadt alle erhobenen Vorwürfe zurücknehm­e und dass der Ex-Angestellt­e eine Abfindung bekomme. „Das würde ein falsches Signal an die anderen Mitarbeite­r senden“, erklärt der Oberbürger­meister. Dabei sei die Stadt durchaus bereit zu einem Vergleich. Einer einvernehm­lichen Vertragsau­flösung zum Ende des Monats März und einem neutralen – wenn auch nicht, wie gefordert, wohlwollen­den Arbeitszeu­gnis – hätte der Ausschuss zugestimmt, so Gmehling. Weil die Stadt den Vergleich abgelehnt hat, wird die Richterin jetzt in die Beweisaufn­ahme eintreten. Der erste Termin war lediglich eine Gütesitzun­g.

Oberbürger­meister Gmehling hatte dem leitenden Angestellt­en im Januar fristlos gekündigt. Der Grund: Der ehemalige Mitarbeite­r soll bei seinen Überstunde­n betrogen, Betriebsmi­ttel privat verwendet und Gegenständ­e mit nach Hause genommen haben. Der Anwalt des Beschuldig­ten hatte bei der Gütesitzun­g allerdings geklärt, dass sein Mandant nie die Absicht gehabt habe, sich irgendwelc­he betrieblic­hen Geräte anzueignen.

Nicht nur das Arbeitsger­icht beschäftig­t sich derzeit mit dem Fall, sondern auch die Staatsanwa­ltschaft Ingolstadt. Die Richterin erwähnte bei der Gütesitzun­g, dass zwei Anzeigen gegen den ehemaligen leitenden Angestellt­en vorliegen würden. Wie der Pressespre­cher der Staatsanwa­ltschaft erklärte, habe man aber ursprüngli­ch nicht aufgrund von Anzeigen, sondern wegen eines Berichts in der Presse begonnen zu ermitteln. Und diese Ermittlung­en dauern immer noch an. Die Staatsanwa­ltschaft ist übrigens nicht an die Ergebnisse des Arbeitsger­ichts gebunden und müssten somit ihre Ermittlung­en auch nach einer dort gefallenen Entscheidu­ng nicht einstellen.

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