Arbeitsgericht: Stadt lehnt Vergleich ab
Ausschuss akzeptiert Forderungen des Ex-Angestellten nicht
Neuburg Der Prozess an der Kammer Ingolstadt des Arbeitsgerichts München zwischen einem ehemaligen leitenden Angestellten und der Stadt Neuburg geht weiter (wir berichteten). Denn die Stadträte des Personalausschusses haben den vor gut einer Woche vorgeschlagenen Vergleich nun einstimmig abgelehnt.
Der Fall an sich sei zwar in der Sitzung noch einmal viel diskutiert worden, aber das Votum sei am Ende absolut einvernehmlich ausgefallen, sagt Oberbürgermeister Bernhard Gmehling. Vor allem zwei Punkte könnten nicht akzeptiert werden: dass die Stadt alle erhobenen Vorwürfe zurücknehme und dass der Ex-Angestellte eine Abfindung bekomme. „Das würde ein falsches Signal an die anderen Mitarbeiter senden“, erklärt der Oberbürgermeister. Dabei sei die Stadt durchaus bereit zu einem Vergleich. Einer einvernehmlichen Vertragsauflösung zum Ende des Monats März und einem neutralen – wenn auch nicht, wie gefordert, wohlwollenden Arbeitszeugnis – hätte der Ausschuss zugestimmt, so Gmehling. Weil die Stadt den Vergleich abgelehnt hat, wird die Richterin jetzt in die Beweisaufnahme eintreten. Der erste Termin war lediglich eine Gütesitzung.
Oberbürgermeister Gmehling hatte dem leitenden Angestellten im Januar fristlos gekündigt. Der Grund: Der ehemalige Mitarbeiter soll bei seinen Überstunden betrogen, Betriebsmittel privat verwendet und Gegenstände mit nach Hause genommen haben. Der Anwalt des Beschuldigten hatte bei der Gütesitzung allerdings geklärt, dass sein Mandant nie die Absicht gehabt habe, sich irgendwelche betrieblichen Geräte anzueignen.
Nicht nur das Arbeitsgericht beschäftigt sich derzeit mit dem Fall, sondern auch die Staatsanwaltschaft Ingolstadt. Die Richterin erwähnte bei der Gütesitzung, dass zwei Anzeigen gegen den ehemaligen leitenden Angestellten vorliegen würden. Wie der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft erklärte, habe man aber ursprünglich nicht aufgrund von Anzeigen, sondern wegen eines Berichts in der Presse begonnen zu ermitteln. Und diese Ermittlungen dauern immer noch an. Die Staatsanwaltschaft ist übrigens nicht an die Ergebnisse des Arbeitsgerichts gebunden und müssten somit ihre Ermittlungen auch nach einer dort gefallenen Entscheidung nicht einstellen.