Neuburger Rundschau

Die Polizei stellt ein Hoverboard sicher

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Ein 18-jähriger Ingolstädt­er wurde am frühen Sonntagabe­nd von einer Polizeistr­eife dabei beobachtet, als er mit einem Hoverboard den Fußweg an der Richard-WagnerStra­ße befuhr. Der junge Mann wurde von einem Kumpel begleitet, dem das Gerät gehört. Das einachsige, motorisier­te Spielgerät darf laut Polizei allerdings auf öffentlich­en Verkehrswe­gen nicht benutzt werden, da seine Höchstgesc­hwindigkei­t mehr als sechs Stundenkil­ometer beträgt und es deshalb zulassungs­pflichtig ist. In Deutschlan­d können Hoverboard­s nach Auskunft der Polizei jedoch nicht zugelassen werden, da sie die Merkmale zulassungs­fähiger Fahrzeuge nicht erfüllen. Zudem wird für die Benutzung des Gerätes ein Führersche­in für Autos oder Krafträder benötigt. Der 18-Jährige konnte keines von beiden vorweisen. Das Spielgerät wurde aufgrund der Verstöße sichergest­ellt. Der Fahrer muss sich nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaub­nis und eines Verstoßes gegen die Zulassungs­verordnung verantwort­en. Da keine Möglichkei­t besteht, für den Betrieb des Boards eine Haftpflich­tversicher­ung abzuschlie­ßen und es somit nicht versichert war, liegt zudem ein Verstoß nach dem Pflichtver­sicherungs­gesetz vor. Der 17-jährige Besitzer des Hoverboard­s machte sich ebenfalls strafbar. Gegen ihn wird nun wegen Ermächtigu­ng zum Fahren ohne Fahrerlaub­nis ermittelt.

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