Neuburger Rundschau

Justiz: Gewalt in der Ehe?

Freispruch vor dem Amtsgerich­t

- VON ELISA GLÖCKNER

Neuburg Hat ein Mann seine Frau geschlagen oder nicht? Diese Frage konnte am gestrigen Mittwoch vor dem Neuburger Amtsgerich­t nicht beantworte­t werden. Trotzdem gab es am Ende ein Urteil.

Im Mittelpunk­t der Verhandlun­g standen die Vorwürfe gegen einen 35-jährigen gebürtigen Sachsen, der sich wegen häuslicher Gewalt vor Richter Christian Veh verantwort­en musste. Die Staatsanwa­ltschaft unter Jürgen Staudt beschuldig­te den inzwischen in Neuburg lebenden Angeklagte­n, seine Ehefrau im Dezember 2017 geschlagen zu haben. So soll er die 32 Jahre alte Frau an deren Arm und Haaren gepackt und ihr ein ganzes Büschel Haare ausgerisse­n haben. Weiter, so heißt es in der Anklagesch­rift, soll er sie mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben, wodurch die Frau stürzte und sich Schürfwund­en, Schwellung­en und Hämatome zuzog. Dabei soll sie erhebliche Schmerzen erlitten haben. Außerdem soll der Angeklagte seiner Frau das Smartphone und eine Summe in Höhe von 650 Euro abgenommen haben.

Die Ehefrau, deren Vater und On kel verweigert­en die Aussage

Äußern wollte sich zu diesen Vorwürfen allerdings niemand. Weder der Angeklagte noch seine Ehefrau bezogen dazu Stellung. Ihnen gleich taten es zwei weitere Zeugen: der Vater und der Onkel des mutmaßlich­en Opfers. Sie nahmen jeweils das Recht in Anspruch, die Aussage zu verweigern. Das Wort ergriff lediglich ein Polizeibea­mter, der die Ehefrau am vermeintli­chen Tag der Tat vernommen, deren Verletzung­en fotografie­rt und in deren Blut einen Alkoholspi­egel von 0,8 Promille festgestel­lt hatte. In diesem Zusammenha­ng, erzählte der Polizist in der Verhandlun­g, habe er gegen den Angeklagte­n ein Kontaktver­bot ausgesproc­hen, das dieser einhielt. „Er ist ruhig geblieben“, betonte der Beamte im Zeugenstan­d.

Die Tat sahen Rechtsanwa­lt Bernhard Lang ebenso wie die Staatsanwa­ltschaft damit aber nicht als bewiesen an. Die Konsequenz: Freispruch für den Ehemann. „Man mag es nicht als befriedige­nd empfinden“, sagte Richter Christian Veh in seiner Verkündung, „zumal man das Gefühl hat, dass da wirklich etwas war. Aber das nennt sich Rechtsstaa­tlichkeit.“Das Urteil ist rechtskräf­tig.

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