Justiz: Gewalt in der Ehe?
Freispruch vor dem Amtsgericht
Neuburg Hat ein Mann seine Frau geschlagen oder nicht? Diese Frage konnte am gestrigen Mittwoch vor dem Neuburger Amtsgericht nicht beantwortet werden. Trotzdem gab es am Ende ein Urteil.
Im Mittelpunkt der Verhandlung standen die Vorwürfe gegen einen 35-jährigen gebürtigen Sachsen, der sich wegen häuslicher Gewalt vor Richter Christian Veh verantworten musste. Die Staatsanwaltschaft unter Jürgen Staudt beschuldigte den inzwischen in Neuburg lebenden Angeklagten, seine Ehefrau im Dezember 2017 geschlagen zu haben. So soll er die 32 Jahre alte Frau an deren Arm und Haaren gepackt und ihr ein ganzes Büschel Haare ausgerissen haben. Weiter, so heißt es in der Anklageschrift, soll er sie mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben, wodurch die Frau stürzte und sich Schürfwunden, Schwellungen und Hämatome zuzog. Dabei soll sie erhebliche Schmerzen erlitten haben. Außerdem soll der Angeklagte seiner Frau das Smartphone und eine Summe in Höhe von 650 Euro abgenommen haben.
Die Ehefrau, deren Vater und On kel verweigerten die Aussage
Äußern wollte sich zu diesen Vorwürfen allerdings niemand. Weder der Angeklagte noch seine Ehefrau bezogen dazu Stellung. Ihnen gleich taten es zwei weitere Zeugen: der Vater und der Onkel des mutmaßlichen Opfers. Sie nahmen jeweils das Recht in Anspruch, die Aussage zu verweigern. Das Wort ergriff lediglich ein Polizeibeamter, der die Ehefrau am vermeintlichen Tag der Tat vernommen, deren Verletzungen fotografiert und in deren Blut einen Alkoholspiegel von 0,8 Promille festgestellt hatte. In diesem Zusammenhang, erzählte der Polizist in der Verhandlung, habe er gegen den Angeklagten ein Kontaktverbot ausgesprochen, das dieser einhielt. „Er ist ruhig geblieben“, betonte der Beamte im Zeugenstand.
Die Tat sahen Rechtsanwalt Bernhard Lang ebenso wie die Staatsanwaltschaft damit aber nicht als bewiesen an. Die Konsequenz: Freispruch für den Ehemann. „Man mag es nicht als befriedigend empfinden“, sagte Richter Christian Veh in seiner Verkündung, „zumal man das Gefühl hat, dass da wirklich etwas war. Aber das nennt sich Rechtsstaatlichkeit.“Das Urteil ist rechtskräftig.