Neuburger Rundschau

Konten nicht mehr eingefrore­n

Klinikum zieht Antrag bei Gericht zurück

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Ingolstadt In der Causa Fastenmeie­r hat das Klinikum Ingolstadt vergangene­n Freitag den Antrag auf den sogenannte­n dinglichen Arrest zurückgeno­mmen. Das teilte das Landgerich­t Ingolstadt am Mittwoch mit. Mit diesem Arrest waren im Dezember vergangene­n Jahres teilweise die Konten des damals in Untersuchu­ngshaft sitzenden früheren Klinikumsg­eschäftsfü­hrers Heribert Fastenmeie­r eingefrore­n worden.

Das Klinikum Ingolstadt bestätigte die Rücknahme des Antrags gestern. In einer Mitteilung heißt es, dass in den Gremiensit­zungen des Klinikums vergangene Woche „auf Empfehlung der Anwälte“beschlosse­n worden sei, den Antrag gegen Fastenmeie­r „aufgrund veränderte­r Umstände“zurückzune­hmen. Das Arrestverf­ahren werde dadurch beendet. Der Grund für den Antrag und den Erlass durch das Landgerich­t, so heißt es in der Mitteilung weiter, sei seinerzeit „die Besorgnis von Vermögensv­erschiebun­gen“durch den Ex-Geschäftsf­ührer gewesen. Nach dessen Tod entfalle dieser Grund.

Der Bescheid über das Einfrieren der Konten war dem in der Klinikumsa­ffäre wegen Untreue, Vorteilsan­nahme und Bestechlic­hkeit angeklagte­n Fastenmeie­r kurz vor Weihnachte­n im Gefängnis zugestellt worden. Am Tag nach Weihnachte­n hatte er sich in seiner Zelle das Leben genommen.

Wie ausführlic­h berichtet, hatte sich das Klinikum mit dem Einfrieren von Teilen des Privatverm­ögens vorsorglic­h finanziell­e Ansprüche in einem – parallel zum Strafverfa­hren laufenden – Zivilverfa­hren sichern wollen. Den Zeitpunkt dafür hatte man unter anderem mit einzuhalte­nden Fristen begründet, da bei Fastenmeie­r zum 1. Januar 2018 die Auszahlung einer Altersvors­orge angestande­n habe.

Fastenmeie­rs Strafverte­idiger André Szesny hatte nicht nur das Einfrieren der Konten seinerzeit heftig kritisiert, sondern auch die Umstände des dinglichen Arrests. Er hatte unter anderem infrage gestellt, ob der Aufsichtsr­at genügend informiert worden sei, um mit Sachkenntn­is über diesen entscheide­n zu können. Das wiederum hatte der Aufsichtsr­at vehement zurückgewi­esen. Szesny hatte zudem mehrfach betont, dass eine mutmaßlich­e Vermögensv­erschiebun­g seines Mandanten nicht absehbar gewesen sei.

Die die Witwe und Erbin Fastenmeie­rs in dieser Sache vertretend­e Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek erklärte gestern auf Anfrage, man begrüße die Rücknahme des Arrestantr­ages. Mit der habe das Klinikum Ingolstadt „eingestand­en, dass keine Besorgnis der Minderung des Nachlasses des Herrn Fastenmeie­r zulasten einer potenziell­en Vollstreck­ung durch das Klinikum besteht“. Diese habe allerdings auch zu dessen Lebzeiten nicht bestanden. Weiter heißt es: „Wenn das Klinikum sich jetzt auf den Tod Herrn Fastenmeie­rs als maßgeblich­e Veränderun­g der Umstände beruft, muss es erklären, warum es mit der Antragsrüc­knahme über vier Monate gewartet hat und warum die Rücknahme nur gut eine Woche vor der mündlichen Verhandlun­g in dieser Sache erfolgte.“

Kommende Woche hätte es einen öffentlich­en Verhandlun­gstermin vor der Handelskam­mer geben sollen. Dieser entfalle nun, hatte das Landgerich­t außerdem mitgeteilt.

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Foto: kuepp Die Klinikumsa­ffäre beschäftig­t Ingol stadt nach wie vor.

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