Konten nicht mehr eingefroren
Klinikum zieht Antrag bei Gericht zurück
Ingolstadt In der Causa Fastenmeier hat das Klinikum Ingolstadt vergangenen Freitag den Antrag auf den sogenannten dinglichen Arrest zurückgenommen. Das teilte das Landgericht Ingolstadt am Mittwoch mit. Mit diesem Arrest waren im Dezember vergangenen Jahres teilweise die Konten des damals in Untersuchungshaft sitzenden früheren Klinikumsgeschäftsführers Heribert Fastenmeier eingefroren worden.
Das Klinikum Ingolstadt bestätigte die Rücknahme des Antrags gestern. In einer Mitteilung heißt es, dass in den Gremiensitzungen des Klinikums vergangene Woche „auf Empfehlung der Anwälte“beschlossen worden sei, den Antrag gegen Fastenmeier „aufgrund veränderter Umstände“zurückzunehmen. Das Arrestverfahren werde dadurch beendet. Der Grund für den Antrag und den Erlass durch das Landgericht, so heißt es in der Mitteilung weiter, sei seinerzeit „die Besorgnis von Vermögensverschiebungen“durch den Ex-Geschäftsführer gewesen. Nach dessen Tod entfalle dieser Grund.
Der Bescheid über das Einfrieren der Konten war dem in der Klinikumsaffäre wegen Untreue, Vorteilsannahme und Bestechlichkeit angeklagten Fastenmeier kurz vor Weihnachten im Gefängnis zugestellt worden. Am Tag nach Weihnachten hatte er sich in seiner Zelle das Leben genommen.
Wie ausführlich berichtet, hatte sich das Klinikum mit dem Einfrieren von Teilen des Privatvermögens vorsorglich finanzielle Ansprüche in einem – parallel zum Strafverfahren laufenden – Zivilverfahren sichern wollen. Den Zeitpunkt dafür hatte man unter anderem mit einzuhaltenden Fristen begründet, da bei Fastenmeier zum 1. Januar 2018 die Auszahlung einer Altersvorsorge angestanden habe.
Fastenmeiers Strafverteidiger André Szesny hatte nicht nur das Einfrieren der Konten seinerzeit heftig kritisiert, sondern auch die Umstände des dinglichen Arrests. Er hatte unter anderem infrage gestellt, ob der Aufsichtsrat genügend informiert worden sei, um mit Sachkenntnis über diesen entscheiden zu können. Das wiederum hatte der Aufsichtsrat vehement zurückgewiesen. Szesny hatte zudem mehrfach betont, dass eine mutmaßliche Vermögensverschiebung seines Mandanten nicht absehbar gewesen sei.
Die die Witwe und Erbin Fastenmeiers in dieser Sache vertretende Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek erklärte gestern auf Anfrage, man begrüße die Rücknahme des Arrestantrages. Mit der habe das Klinikum Ingolstadt „eingestanden, dass keine Besorgnis der Minderung des Nachlasses des Herrn Fastenmeier zulasten einer potenziellen Vollstreckung durch das Klinikum besteht“. Diese habe allerdings auch zu dessen Lebzeiten nicht bestanden. Weiter heißt es: „Wenn das Klinikum sich jetzt auf den Tod Herrn Fastenmeiers als maßgebliche Veränderung der Umstände beruft, muss es erklären, warum es mit der Antragsrücknahme über vier Monate gewartet hat und warum die Rücknahme nur gut eine Woche vor der mündlichen Verhandlung in dieser Sache erfolgte.“
Kommende Woche hätte es einen öffentlichen Verhandlungstermin vor der Handelskammer geben sollen. Dieser entfalle nun, hatte das Landgericht außerdem mitgeteilt.