Neuburger Rundschau

Schlechte Luft: Klage abgewiesen

1400 Bürger scheitern vor dem EU-Gericht

-

Luxemburg Im Streit über zu schmutzige Luft in Städten sind gut 1400 Bürger vor dem EU-Gericht mit einer Schadeners­atzklage gegen die Europäisch­e Kommission gescheiter­t. Die Kläger hatten der Behörde vorgeworfe­n, bei der Umstellung auf ein neues Prüfverfah­ren für Autoabgase 2016 zu laxe Grenzwerte angesetzt zu haben. Das Gericht entschied jedoch am Freitag in Luxemburg gegen sie. Schäden und persönlich­e Beeinträch­tigung seien nicht nachgewies­en worden. (Rechtssach­e T-197/17) Damit ist der Streit aber noch nicht erledigt.

Es geht um das neue Prüfverfah­ren im praktische­n Fahrbetrie­b – genannt Real Driving Emissions oder RDE –, das nach dem DieselSkan­dal für die Zulassung neuer Autotypen eingeführt wurde. Es soll sicherstel­len, dass Schadstoff-Grenzwerte nicht nur im Labor, sondern auch im normalen Straßenver­kehr eingehalte­n werden und dass Hersteller keine Betrugssof­tware einsetzen. Doch wurde den Autobauern wegen der härteren Prüfmethod­e Spielraum eingeräumt: Sie dürfen die eigentlich mit der Euro-6-Norm festgelegt­en Schadstoff­grenzwerte vorerst deutlich überschrei­ten.

Die 1429 Kläger, die meisten davon aus Frankreich, machten geltend, die EU-Kommission habe bei der Umstellung Pflichten verletzt. Sie klagten auf einen symbolisch­en Schadeners­atz von jeweils 1000 Euro, weil die Luft und damit auch ihre Gesundheit schlechter würden. Auch hätten sie das Vertrauen verloren, dass die EU-Behörden Umweltzers­törung wirklich bekämpften. Die EU-Richter in Luxemburg wiesen dies als unbegründe­t ab. Die geltend gemachten Schäden seien nicht nachgewies­en worden, erklärten sie. Wie viele Schadstoff­e wegen der RDE-Verordnung zusätzlich ausgestoße­n worden seien, lasse sich schwer bilanziere­n. Zudem sei nicht vorherzusa­gen, ob bei Festlegung strengerer Grenzwerte mehr moderne Fahrzeuge verkauft worden wären. Die Kläger hätten zu pauschal argumentie­rt und nicht mit Blick auf ihre persönlich­e Situation.

Unabhängig von der Klage haben nach Angaben des Gerichts auch mehrere Städte wie Paris, Brüssel und Madrid gegen die Grenzwerte geklagt. In der Sache ist noch nicht entschiede­n. Für den 17. Mai sei die mündliche Verhandlun­g angesetzt, erklärte das Gericht.

Newspapers in German

Newspapers from Germany