Der Schandfleck soll weg
In Burgheim hob das Gremium dafür den alten Bebauungsplan auf und verabschiedete einen neuen Aufstellungsbeschluss. Neuen Planer beauftragt
Burgheim Erst Anfang März fasste der Burgheimer Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes „Gänselisl.“Vorgestern hob er ihn wieder auf, um sofort einen neuen Aufstellungsbeschluss mit geändertem Umgriff zu fassen. Bürgermeister Michael Böhm betonte, neue Abwägungen müsse man in eine notwendige Form bringen, um konkrete Sanierungsziele verfolgen zu können.
An der Ecke Donauwörther/Bertoldsheimer Straße, wo diese Woche auch der Maibaum aufgestellt wurde, soll ein Platz mit mehr Aufenthaltsqualität entstehen. Das hohe Verkehrsaufkommen, die Kreuzung sei ein „Einfallstor“, mache dies nötig, sagte Böhm. Der Bereich soll in die Struktur des bereits sanierten benachbarten Angers einbezogen werden. „Ein Schandfleck steht dazwischen“, wurde der Bürgermeister deutlich und spielte auf den dortigen, ehemaligen Getränkemarkt an. Der Leerstand schrecke ab, Ersatzbauten müssten in das Ortsbild passen, deshalb sei eine Sanierungssatzung ein „lebendes Konstrukt“. Pikant an der Angelegenheit ist, dass die Gemeinde das Grundstück erwerben wollte, als es zum Verkauf stand. Zum Zuge kam allerdings ein Investor aus Gempfing. Deshalb versuchte die Gemeinde, ein Vorkaufsrecht geltend zu machen. Dagegen klagte der jetzige Eigentümer vor Gericht und bekam Recht – aus Sicht der Gemeinde lediglich wegen eines Formfehlers. Als erster Schritt, sagte Bürgermeister Böhm, müsse der damals zu weit gefasste Umgriff reduziert werden. Die Ziele seien damals zu groß gefasst gewesen. Inzwischen hat man den Planer gewechselt. Der Rat hob einstimmig den alten Aufstellungsbeschluss auf.
Böhm stellte den neuen Umgriff vom bisherigen zum künftigen Anger vor. Das Ingenieurbüro Ober aus München sieht darin einen Zufahrtsbereich mit prägender Wirkung. Der ehemalige Getränkemarkt sei ein „Missstand“in dreierlei Hinsicht: gestalterisch, von der Kubatur und als Standort. „Uns ist der Bau ein Dorn im Auge“, sprach der Bürgermeister Klartext. Die Sanierungssatzung für diesen Bereich sei vordringlich, die Bebauungssatzung der „doppelte Boden“. Franz Hofgärtner wollte wissen, welche Auswirkungen eine Überplanung für den Grundstückseigentümer habe. Bestandsschutz sei gegeben, erwiderte Böhm. Bei Abriss oder Änderungen greifen die Planungsvorschriften, die Gemeinde könne dadurch steuern. Den neuen Aufstellungsbeschluss verabschiedete das Gremium ebenfalls einstimmig.
Ebenso beschloss der Rat einstimmig eine Änderung zur Sanierungssatzung, in die ein entsprechender Paragraf des Baugesetzbuches aufgenommen wurde, durch den Kommunen leichter an öffentliche Bedarfsflächen kommen. Bei Veräußerung ist künftig die schriftliche Genehmigung der Gemeinde nötig, die Angelegenheit kommt damit immer in den Gemeinderat.
Gekrönt wurde die Thematik „ehemaliger Getränkemarkt“im nächsten Tagesordnungspunkt: Der Eigentümer reichte einen Bauantrag zum Umbau in vier Wohnungen ein. „Der Getränkemarkt steht da, wo er nicht hingehört“, reagierte der Bürgermeister darauf. Vor Gericht sei das Vorkaufsrecht der Gemeinde für die Platzgestaltung bestätigt worden, man sei an Formalien gescheitert. Diesen städtebaulichen Missstand werde die Gemeinde aktiv angehen. Eine „bodenebene Sanierung“sei kein Bestand, sondern eigentlich eine Neuerrichtung, meinte Böhm. Weil es sich um ein Sanierungsgebiet handle, sei die zuständige Behörde die Gemeinde und nicht das Landratsamt. Mit der Gegenstimme von Manfred Meier lehnte der Gemeinderat den Bauantrag ab.