Landkreis kann Steuern sparen
Leistungen der Landkreis-Service GmbH unter der Lupe
Das Mobiliar bei der Platzgestaltung bezahlt die Gemeinde selbst. Insgesamt werden die Kosten auf 113000 Euro geschätzt, 98000 Euro sind mit 75 Prozent zuschussfähig. Letztlich bringt die Gemeinde 40000 Euro ein. Der Grundsatzbeschluss erfolgte einstimmig. Neuburg Schrobenhausen Geld sparen möchte der Landkreis künftig bei der Abfallwirtschaft. Im Raum steht ein mittlerer sechsstelliger Betrag. Markus Csiki, Werkleiter der Landkreisbetriebe, informierte die Kreisräte des Werkausschusses in der jüngsten Sitzung darüber, wie die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent bei Leistungen, die die hundertprozentige Tochter LandkreisService-GmbH für den Landkreis übernimmt, eingespart werden kann.
Der Steuerberater der Landkreisbetriebe hat die Voraussetzungen für eine sogenannte „umsatzsteuerliche Organschaft“geprüft. Die LSGmbH wickelt für den Landkreis die im Rahmen der Wertstoff- und Abfallentsorgung anfallenden Aufgaben ab. Die Umsätze der Landkreis-Service-GmbH werden beinahe ausschließlich mit dem Landkreis getätigt. Die Rückerstattung der abgeführten Mehrwertsteuer wurde beim Finanzamt angezeigt und für den juristisch möglichen Zeitraum bis 2013 beantragt. Der Werkausschuss beauftragt die Verwaltung einstimmig, die notwendigen Schritte einzuleiten.
Welche Auswirkungen hat das im Vorjahr vom Bundestag beschlossene und zum 1. Januar 2019 in Kraft tretende neue Verpackungsgesetz (VerpackG) auf die Abfallwirtschaft im Landkreis? Für bestehende Sammelverträge wie den „Grünen Punkt“für Leichtverpackung und Glas gebe es eine Übergangsfrist bis Ende 2020, so Markus Csiki. Das Erfolgsmodell „Gelbe Tonne“sei nicht tangiert, unabhängig davon läuft der Vertrag zum 1. Dezember aus und muss nächstes Jahr neu ausgeschrieben werden.
Überarbeitet wird der Tourenplan zur Entsorgung des Rest- und Biomülls. Steigende Einwohnerzahlen und wachsende Siedlungen hätten die Rahmenbedingungen verändert, erklärte der Werkleiter. Auf den Prüfstand soll deshalb, inwiefern die Auslastung der Sammelfahrzeuge optimiert, die Tourenlängen angepasst und die Verkehrssituation vor Ort berücksichtigt werden können.