Mildes Urteil für den Fehltritt
Prozess Ein 20-Jähriger wurde mit mehreren Gramm Haschisch im Englischen Garten erwischt, verpackt in kleine Portionen. Doch wollte er die Drogen wirklich nur selbst konsumieren oder doch verkaufen?
Neuburg 80 Gramm Haschisch, in fünf kleine Portionen verpackt und in einer Sporttasche verstaut, wurden dem 20-Jährigen Angeklagten aus dem Landkreis zum Verhängnis. Im Sommer vergangenen Jahres wurde er in der Nähe des Neuburger Parkbades mit eben dieser Tasche erwischt. Gestern brachte der Inhalt der Tasche ihn vor dem Neuburger Amtsgericht in Erklärungsnot.
„Keine Ahnung von wem die Tasche ist“, sagt er aus. Die Drogen habe er zum Eigenbedarf besorgt, an genaueres könne er sich nicht mehr erinnern. Doch das kaufte ihm der Vorsitzende Richter des Jugendschöffengerichts, Gerhard Ebner, nicht ganz ab. „Du musst doch wissen, von wem du die Tasche hast“, mahnt er. Und vor allem die Feinwaage, die sich auch in der Tasche befand, deute darauf hin, dass der Angeklagte das Zeug durchaus habe verkaufen wollen. „Das war voll der Scheiß“, sagte der junge Mann schließlich resigniert über die Aktion.
Und noch eine zweite Sache kam auf den Tisch, wurde im Laufe der Verhandlung aber eingestellt: Der Angeklagte soll im Sommer 2016 dem Jobcenter nicht mitgeteilt haben, dass er für zwei Wochen eine Arbeit hatte. In der Zeit habe er also vom Jobcenter einen niedrigen dreistelligen Betrag kassiert, der ihm eigentlich nicht zustand. Der Vorwurf: Betrug.
„An dem Tag, an dem ich den Job angefangen habe, habe ich angerufen und Bescheid gesagt“, beteuerte er vor Gericht. Und ein paar Tage später habe er zusammen mit seiner Mutter die Unterlagen im Jobcenter abgegeben. „Die Unterlagen sind verschwunden, das ist schon öfter passiert“, sagt er und zuckt entschuldigend mit den Achseln. Außerdem sei das Geld mittlerweile zurückgezahlt.
Seit gut einem Monat arbeitet der junge Mann nun in einem Unternehmen im Landkreis. „Ich will mein Leben auf die Reihe bekommen“, sagte er. Und auch Jugendgerichtshelfer Hans Wörl sprach ihm eine positive Sozialprognose aus – wenn die Umstände stimmen. „Er braucht ganz klare Regeln, wo er nicht nach links oder rechts ausbrechen kann“, sagte Wörl. Er bezeichnete den Angeklagten als geradlinig und offen, der manchmal aber auch „schlurfig drauf ist“, wenn die Motivation für eine Sache wegbreche. Gerade deshalb wolle er auf keinen Fall, dass die Arbeitsstelle des Angeklagten gefährdet werde.
Welche Strafe da angemessen wäre? – „Schwierig“, sagte auch Richter Ebner und unterbrach die Verhandlung für ein Rechtsgespräch zwischen Schöffen, Staatsanwalt und Verteidiger.
Unter der Bedingung, dass der 20-Jährige zugebe, dass er die Drogen verkaufen wollte, verhängte das Schöffengericht dann eine Strafe, die den Forderungen von Staatsanwalt und Strafverteidiger entsprach: Der Angeklagte muss zwei Wochenenden im Freizeitarrest verbringen und die Kosten des Verfahrens tragen. Seine Bewährungszeit beträgt drei Jahre, für zwei Jahre bekommt er einen Bewährungshelfer an die Seite gestellt. Außerdem darf er in der Zeit keine Drogen konsumieren: Mindestens drei Mal, maximal sechs Mal im Jahr kann er zu unangekündigten Drogentests aufgefordert werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
In der Vergangenheit musste der junge Mann schon eine Woche Jugendarrest wegen Körperverletzung absitzen. „Das zeigt, dass es bei dir nicht ganz so rund läuft, wie es sollte“, sagte Richter Ebner. „Aber jetzt hängt es von dir ab: Du schaust, dass du den Job behältst und dann will ich dich hier nicht mehr wiedersehen“, mahnte er.