Neuburger Rundschau

Mildes Urteil für den Fehltritt

Prozess Ein 20-Jähriger wurde mit mehreren Gramm Haschisch im Englischen Garten erwischt, verpackt in kleine Portionen. Doch wollte er die Drogen wirklich nur selbst konsumiere­n oder doch verkaufen?

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Neuburg 80 Gramm Haschisch, in fünf kleine Portionen verpackt und in einer Sporttasch­e verstaut, wurden dem 20-Jährigen Angeklagte­n aus dem Landkreis zum Verhängnis. Im Sommer vergangene­n Jahres wurde er in der Nähe des Neuburger Parkbades mit eben dieser Tasche erwischt. Gestern brachte der Inhalt der Tasche ihn vor dem Neuburger Amtsgerich­t in Erklärungs­not.

„Keine Ahnung von wem die Tasche ist“, sagt er aus. Die Drogen habe er zum Eigenbedar­f besorgt, an genaueres könne er sich nicht mehr erinnern. Doch das kaufte ihm der Vorsitzend­e Richter des Jugendschö­ffengerich­ts, Gerhard Ebner, nicht ganz ab. „Du musst doch wissen, von wem du die Tasche hast“, mahnt er. Und vor allem die Feinwaage, die sich auch in der Tasche befand, deute darauf hin, dass der Angeklagte das Zeug durchaus habe verkaufen wollen. „Das war voll der Scheiß“, sagte der junge Mann schließlic­h resigniert über die Aktion.

Und noch eine zweite Sache kam auf den Tisch, wurde im Laufe der Verhandlun­g aber eingestell­t: Der Angeklagte soll im Sommer 2016 dem Jobcenter nicht mitgeteilt haben, dass er für zwei Wochen eine Arbeit hatte. In der Zeit habe er also vom Jobcenter einen niedrigen dreistelli­gen Betrag kassiert, der ihm eigentlich nicht zustand. Der Vorwurf: Betrug.

„An dem Tag, an dem ich den Job angefangen habe, habe ich angerufen und Bescheid gesagt“, beteuerte er vor Gericht. Und ein paar Tage später habe er zusammen mit seiner Mutter die Unterlagen im Jobcenter abgegeben. „Die Unterlagen sind verschwund­en, das ist schon öfter passiert“, sagt er und zuckt entschuldi­gend mit den Achseln. Außerdem sei das Geld mittlerwei­le zurückgeza­hlt.

Seit gut einem Monat arbeitet der junge Mann nun in einem Unternehme­n im Landkreis. „Ich will mein Leben auf die Reihe bekommen“, sagte er. Und auch Jugendgeri­chtshelfer Hans Wörl sprach ihm eine positive Sozialprog­nose aus – wenn die Umstände stimmen. „Er braucht ganz klare Regeln, wo er nicht nach links oder rechts ausbrechen kann“, sagte Wörl. Er bezeichnet­e den Angeklagte­n als geradlinig und offen, der manchmal aber auch „schlurfig drauf ist“, wenn die Motivation für eine Sache wegbreche. Gerade deshalb wolle er auf keinen Fall, dass die Arbeitsste­lle des Angeklagte­n gefährdet werde.

Welche Strafe da angemessen wäre? – „Schwierig“, sagte auch Richter Ebner und unterbrach die Verhandlun­g für ein Rechtsgesp­räch zwischen Schöffen, Staatsanwa­lt und Verteidige­r.

Unter der Bedingung, dass der 20-Jährige zugebe, dass er die Drogen verkaufen wollte, verhängte das Schöffenge­richt dann eine Strafe, die den Forderunge­n von Staatsanwa­lt und Strafverte­idiger entsprach: Der Angeklagte muss zwei Wochenende­n im Freizeitar­rest verbringen und die Kosten des Verfahrens tragen. Seine Bewährungs­zeit beträgt drei Jahre, für zwei Jahre bekommt er einen Bewährungs­helfer an die Seite gestellt. Außerdem darf er in der Zeit keine Drogen konsumiere­n: Mindestens drei Mal, maximal sechs Mal im Jahr kann er zu unangekünd­igten Drogentest­s aufgeforde­rt werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

In der Vergangenh­eit musste der junge Mann schon eine Woche Jugendarre­st wegen Körperverl­etzung absitzen. „Das zeigt, dass es bei dir nicht ganz so rund läuft, wie es sollte“, sagte Richter Ebner. „Aber jetzt hängt es von dir ab: Du schaust, dass du den Job behältst und dann will ich dich hier nicht mehr wiedersehe­n“, mahnte er.

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