Neuburger Rundschau

Kohls Witwe geht leer aus

Urteil: Entschädig­ung ist nicht vererbbar

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Köln Direkt unter einer Statue von Sankt Nikolaus verkündete die Vorsitzend­e Richterin Margarete Reske am Dienstag ihr Urteil im Fall Altkanzler Helmut Kohl gegen Buchautor Heribert Schwan. Dennoch gab es für die – nicht anwesende – Witwe Maike Kohl-Richter, 54, keine Geschenke: Die MillionenE­ntschädigu­ng, die ihr Mann vergangene­s Jahr erstritten hatte, ist mit seinem Tod erloschen.

Das Geld habe in diesem Fall dazu dienen sollen, ihm für die Verletzung seines Persönlich­keitsrecht­s Genugtuung zu verschaffe­n. Das aber sei nur bei einem Lebenden möglich, erläuterte Reske. Vererben könne man das nicht. Das Verfahren muss aber nicht an dieser Stelle enden: Kohl-Richter will die Entscheidu­ng anfechten. Dann würde in letzter Instanz der Bundesgeri­chtshof entscheide­n.

Heribert Schwan, Kohls ehemaliger Ghostwrite­r, war hochzufrie­den. „Große Erleichter­ung“, sagte der 73 Jahre alte Buchautor nach der Sitzung. „Die Millionenk­lage ist weg. Die gierige KohlWitwe kriegt keinen Cent. Das ist doch schon mal eine gute Nachricht.“Es ist aber auch so ziemlich die einzige.

Den moralische­n Sieg trug – einmal mehr und nun posthum – Helmut Kohl davon. Alle Gerichte, die bisher mit dem Fall befasst waren, haben übereinsti­mmend festgestel­lt: Schwan hätte in seinem Buch „Vermächtni­s: Die Kohl-Protokolle“niemals unautorisi­erte Zitate des ehemaligen CDU-Politikers und „Kanzlers der Einheit“veröffentl­ichen dürfen.

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Umstritten­es Buch

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