Neuburger Rundschau

Risiko Lebensvers­icherung: Tabakkonsu­m angeben

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Für die Berechnung der Prämie einer Risikolebe­nsversiche­rung ist der Gesundheit­szustand ein wichtiger Faktor. Beim Abschluss einer Versicheru­ng müssen Verbrauche­r deshalb Gesundheit­sfragen beantworte­n. In der Regel wird dabei auch gefragt, ob der Kunde Raucher oder Nichtrauch­er ist, erklärt der Gesamtverb­and der Deutschen Versicheru­ngswirtsch­aft. Hintergrun­d ist, dass Raucher ein höheres Risiko haben, schwer zu erkranken. Die Gesundheit­sfragen müssen bei Vertragsab­schluss wahrheitsg­emäß beantworte­t werden. Diese Pflicht sieht das Versicheru­ngsvertrag­sgesetz vor. Verstößt der Versichert­e dagegen, führt dies im schlimmste­n Fall zum Rücktritts­recht des Versichere­rs.

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