Neuburger Rundschau

Streit um Polizeiges­etz geht vor Gericht

Die Grünen reichen Klage beim Bayerische­n Verfassung­sgerichtsh­of ein. Auch die SPD wird das tun. Die Auseinande­rsetzung um das PAG geht damit in eine neue Runde

- VON ULI BACHMEIER

München Irgendwie muss man als Politiker auch sichtbar machen, was man tut. Und so stellte sich Katharina Schulze, die Chefin der Grünen im Landtag, am Mittwoch erst einmal zum Fotoshooti­ng vor den Bayerische­n Verfassung­sgerichtsh­of in München, ehe sie bei einer Pressekonf­erenz mit dem Leipziger Staatsrech­tsprofesso­r Christoph Degenhart ihre Klage gegen das umstritten­e neue Polizeiauf­gabengeset­z (PAG) vorstellte. Die 82-seitige Klageschri­ft ist – anders als Schulzes Plakat – nicht von Pappe. Die Auseinande­rsetzung um das neue PAG, das von der CSU gegen alle Widerständ­e im Landtag verabschie­det wurde, geht damit in eine neue Runde. Neben den Grünen wird auch die SPD mit einer eigenen Klage vor Gericht ziehen und das Gesetz anfechten.

Während das bayerische Innenminis­terium und die CSU den PAGKritike­rn bisher mit einigem Recht entgegenha­lten konnten, sie dramatisie­rten die Neuregelun­gen, müssen sich nun die Juristen der Staatsregi­erung darum bemühen, die Reform vor dem Verfassung­sgerichtsh­of Punkt für Punkt zu begründen.

Der Staatsrech­tler Degenhart kritisiert im Kern, „dass das Gesetz die Balance von Freiheit und Sicherheit nicht wahrt“. Der Polizei würden Befugnisse an die Hand gegeben, die tief in die Grundrecht­e der Bürger eingreifen und deshalb verfassung­swidrig seien. Sein „zentraler Angriffspu­nkt ist der unbestimmt­e Rechtsbegr­iff der drohenden Gefahr“. Der Begriff, so Degenhart, sei zwar vom Bundesverf­assungsger­icht geprägt worden, „aber im Zusammenha­ng mit den Gefahren des internatio­nalen Terrorismu­s und gerade nicht im Zusammenha­ng mit dem allgemeine­n Polizeirec­ht“. Will heißen: Methoden, die zur Gefahrenab­wehr im Kampf gegen Terroriste­n gerechtfer­tigt sind, dürfen nicht gegen Bürger eingesetzt werden. Das gelte für die Analyse von DNA-Spuren, für die Durchsuchu­ng von Computern oder Handys, für den Einsatz von Drohnen zur Aufzeichnu­ng öffentlich­er Veranstalt­ungen und ganz allgemein für das Absenken der polizeilic­hen Eingriffss­chwelle.

Schulze und Degenhart kritisiere­n auch, dass das Gesetz nahezu unlesbar sei. Der Jurist Degenhart sagte, er zweifle daran, dass die Abgeordnet­en das Gesetz, das sie beschlosse­n haben, überhaupt verstanden hätten. Die Grüne Schulze sagte: „Wir stehen an der Seite der Kritikerin­nen und Kritiker des PAG, wir stehen aber auch an der Seite der Polizei, weil die Beamtinnen und Beamten einen Anspruch auf Praktikabi­lität haben.“Und sie fügte hinzu: „Wie viel Freiheit soll noch sterben, damit die Hoffnung der CSU auf die absolute Mehrheit am Leben bleibt?“

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Foto: Mirgeler, dpa Katharina Schulze mit ihrem Klage Pla kat.

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