NSU: Anwalt bestreitet Tötungsabsicht
Zschäpe habe Beweise vernichten wollen
München Im NSU-Prozess hat ein Pflichtverteidiger von Beate Zschäpe den Vorwurf des versuchten Mordes bei der Brandstiftung der letzten Fluchtwohnung in Zwickau zurückgewiesen. Zschäpe habe Beweise vernichten wollen, keinesfalls aber Menschen gefährden, sagte Rechtsanwalt Wolfgang Heer am zweiten Tag seines Plädoyers vor dem Oberlandesgericht München am Mittwoch.
Zschäpe hatte am 4. November 2011 Benzin in der Wohnung ausgeleert und angezündet. Sie habe damit ein Versprechen eingelöst, sagte Heer. Kurz vorher hatte sie mitbekommen, dass ihre beiden Freunde Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt sich nach einem gescheiterten Banküberfall in Eisenach das Leben genommen hatten. Die Explosion habe Zschäpe überrascht, führte Heer aus. Sie habe nicht damit gerechnet, dass sich das Benzin in der Luft zu einem explosiven Gasgemisch verflüchtigte, sodass die Wohnung regelrecht auseinanderflog. Sie habe außerdem vorher nachgesehen, dass sich niemand sonst im Haus befinde.
Am Dienstag forderte Heer die sofortige Freilassung Zschäpes und eine Verurteilung wegen einfacher Brandstiftung. Die Bundesanwaltschaft hatte für Zschäpe lebenslange Haft und anschließende Sicherungsverwahrung gefordert. Nach Überzeugung der Anklage war Zschäpe eines von drei gleichberechtigten Mitgliedern der Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“(NSU) und sollte deshalb als Mittäterin an sämtlichen Verbrechen der Gruppe bestraft werden. Dazu zählen zehn Morde.