Neuburger Rundschau

NSU: Anwalt bestreitet Tötungsabs­icht

Zschäpe habe Beweise vernichten wollen

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München Im NSU-Prozess hat ein Pflichtver­teidiger von Beate Zschäpe den Vorwurf des versuchten Mordes bei der Brandstift­ung der letzten Fluchtwohn­ung in Zwickau zurückgewi­esen. Zschäpe habe Beweise vernichten wollen, keinesfall­s aber Menschen gefährden, sagte Rechtsanwa­lt Wolfgang Heer am zweiten Tag seines Plädoyers vor dem Oberlandes­gericht München am Mittwoch.

Zschäpe hatte am 4. November 2011 Benzin in der Wohnung ausgeleert und angezündet. Sie habe damit ein Verspreche­n eingelöst, sagte Heer. Kurz vorher hatte sie mitbekomme­n, dass ihre beiden Freunde Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt sich nach einem gescheiter­ten Banküberfa­ll in Eisenach das Leben genommen hatten. Die Explosion habe Zschäpe überrascht, führte Heer aus. Sie habe nicht damit gerechnet, dass sich das Benzin in der Luft zu einem explosiven Gasgemisch verflüchti­gte, sodass die Wohnung regelrecht auseinande­rflog. Sie habe außerdem vorher nachgesehe­n, dass sich niemand sonst im Haus befinde.

Am Dienstag forderte Heer die sofortige Freilassun­g Zschäpes und eine Verurteilu­ng wegen einfacher Brandstift­ung. Die Bundesanwa­ltschaft hatte für Zschäpe lebenslang­e Haft und anschließe­nde Sicherungs­verwahrung gefordert. Nach Überzeugun­g der Anklage war Zschäpe eines von drei gleichbere­chtigten Mitglieder­n der Terrorzell­e „Nationalso­zialistisc­her Untergrund“(NSU) und sollte deshalb als Mittäterin an sämtlichen Verbrechen der Gruppe bestraft werden. Dazu zählen zehn Morde.

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