Man würde den dörflichen Charakter aufs Spiel setzen
Bau eines Einfamilienhauses in Maxweiler wird in der geplanten Größe abgelehnt. Was gefordert wird
Neuburg Maxweiler Weil die überbaute Grundfläche einen neuen Bezugsfall schaffen würde, was die Wohnbebauung im Neuburger Stadtteil Maxweiler angeht, lehnte die Mehrheit des Bauausschusses (6:4) den Bau eines geplanten Einfamilienhauses ab. Vor der Entscheidung hatte eine Besichtigung vor Ort stattgefunden.
Die vier Stadträte, die mit ebenso vielen Vertretern der Verwaltung und dem Ortssprecher, sich auf dem Grundstück ein Bild davon machten, wie sich der geplante Bau einfügen würde, stimmten anschließend auch für die Bebauung. Sie sahen keinen Grund, das Projekt abzulehnen. Auf dem knapp 4000 Quadrat- meter großen Grundstück würde der 350 Quadratmeter große Komplex mit zweistöckigem Einfamilienhaus und einem erdgeschossigen Verbindungsbau zur Doppelgarage mit darüber liegender Einliegerwohnung niemanden stören. Die Abstände zur Straße (acht Meter) sowie zu den Nachbarn, Garagen seitig im Osten (vier Meter) und Wohnhaus seitig im Westen (17 Meter) seien großzügig. Gerade in diesem ländlich geprägten Teil des Dorfes mit angrenzenden, großen Scheunen, so CSU-Fraktionsführer Alfred Hornung, falle das geplante altersgerechte, barrierefreie und nicht unterkellerte Haus nicht aus dem Rahmen. Man würde Maxweiler damit zukunftsfähig machen, sagte Fritz Goschenhofer, weil in der Zukunft ohnehin die kleineren Häuser größerer Wohnbebauung weichen würden.
Genau dieses Argument griff Stadtbaumeister Dieter Reichstein auf. Die Bauverwaltung habe grundsätzlich nichts gegen das Vorhaben. Man wolle nur auf die Konsequenzen hinweisen. Im Zuge einer Genehmigung könnten künftig auch Mehrfamilienhäuser mit gleicher Kubatur aber mit acht oder zehn Wohnungen samt der notwendigen Garagen und Stellplätze nicht mehr abgelehnt werden. „Das wird den dörflichen Charakter ändern“, erklärte der Behördenchef und Oberbürgermeister Bernhard Gmehling gab ihm recht.
Dem Projekt wurde schließlich das gemeindliche Einvernehmen verweigert. Statt der geplanten 350 soll der Bauwerber nur 250 Quadratmeter Grundfläche überbauen dürfen. Eine Einschränkung hatte dieser aber schon bei seiner Bauvoranfrage abgelehnt. Seiner Meinung nach sei sein Vorhaben gerade auf dem Land städtebaulich vertretbar.