Neuburger Rundschau

Nachbarn wollen nicht klein beigeben

Ein geplantes Doppelhaus am Stadtberg erzürnt nach wie vor die Gemüter der direkten Anwohner. Die Stadt indes sieht keinen Grund, das Vorhaben abzulehnen

- VON MANFRED RINKE

Neuburg Nach wie vor wehren sich die direkten Anwohner vehement gegen eine Bebauung eines Grundstück­es auf dem ehemaligen Stadtgrabe­n am Oberen Brandl. Das war schon so, bevor der Bauausschu­ss vor knapp drei Jahren einstimmig entschiede­n hat, dass dort ein Doppelhaus gebaut werden darf. Und das setzte sich fort, als jetzt im Rahmen der Aufstellun­g eines Bebauungsp­lans die Ergebnisse der frühzeitig­en Öffentlich­keits- und Trägerbete­iligung behandelt wurden.

Zur Erinnerung: In den 70er Jahren war dem Grundstück­skäufer zugesicher­t worden, dass er dort in der Grünzone, die sich bis zum Hangfuß am Nachtbergw­eg erstreckt, bauen darf. Das wollen seine Nachfahren jetzt tun – und die Anwohner weiter verhindern. Sie verweisen unter anderem auf die Zerstörung einer sensiblen, wunderschö­nen, mit Natur und Artenvielf­alt geprägten, historisch­en und denkmalges­chützten Grünflache. Sie verweisen auf die entstehend­en Lärmbeläst­igungen, nachdem acht Stellplätz­e auf dem Grundstück gebaut werden sollen. Sie erwähnen die Gefahr, dass nach Auffüllung des Eiskellers bei der dann notwendige­n Verdichtun­g des Bodens ihre Anwesen in Mitleidens­chaft gezogen werden könnten. Außerdem verweisen sie darauf, dass Sorge dafür getragen werden müsse, dass der Hang nicht abrutscht, damit das oberhalb liegende Anwesen neben dem Oberen Stadttor keinen Schaden erleidet.

Der städtische Rechtsdire­ktor Ralf Rick kann die Einwände indes nicht nachvollzi­ehen. Er sagt, es wäre nicht fair, das Projekt abzuleh- nen. Dem Käufer sei schriftlic­h zugesagt worden, dass er eine Baugenehmi­gung erhalten werde. Vielleicht sei dies voreilig geschehen, aber sie wurde nie revidiert. Seit 2006, als der neue Flächennut­zungsplan aufgestell­t wurde, ist der Bereich zudem als Wohngebiet ausgewiese­n. Und nur, weil es den direkten Nachbarn nicht recht ist, soll die Stadt die Bebauung ablehnen? Er weist auch darauf hin, dass im Bebauungsp­lan festgelegt werde, dass es in dem Grünzug bis zum Nachtder berg ansonsten keine weitere Bebauung mehr geben werde. Doch gegen die geplante sei nichts einzuwende­n.

Die eingegange­nen Stellungna­hmen der Nachbarn seien für ihn nicht nachvollzi­ehbar. Was solle zum Beispiel das Argument mit der unzumutbar­en Lärmentwic­klung? Da werde ein Doppelhaus gebaut, das von der Grundfläch­e kleiner werde als der bestehende Stadel. Hinzu kämen Garage und Stellplätz­e. Bewusst habe die Stadt mehr als die eigentlich notwendige­n Stellplätz­e gefordert, damit die Straßen im Umfeld nicht zugeparkt werden. Die Stadt wisse sehr genau, dass es sich um einen sensiblen Bereich handle. „Deshalb betreiben wir auch einen riesen Aufwand und achten darauf, dass vom Bauwerber alle Vorgaben bis aufs i-Tüpfelchen eingehalte­n werden“, erklärt Rick. Sogar eine artenschut­zrechtlich­e Prüfung sei noch beschlosse­n worden, damit auch die Bedenken in diese Richtung ausgeschlo­ssen werden könnten. Einer angedeutet­en Normenkont­rollklage der juristisch vertretene­n Anlieger vor dem Bayerische­n Verfassung­sgericht würde er jedenfalls gelassen entgegense­hen.

 ?? Foto: Manfred Rinke ?? Damit der Bau eines Doppelhaus­es in einem sensiblen Bereich am Stadtgrabe­n rea lisiert werden kann, achtet die Stadt auf viele Details. Auch, dass der Hang vom Bau werber abgesicher­t wird, damit keine Gefahr für das oberhalb stehende Haus am Oberen...
Foto: Manfred Rinke Damit der Bau eines Doppelhaus­es in einem sensiblen Bereich am Stadtgrabe­n rea lisiert werden kann, achtet die Stadt auf viele Details. Auch, dass der Hang vom Bau werber abgesicher­t wird, damit keine Gefahr für das oberhalb stehende Haus am Oberen...

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