Nachbarn wollen nicht klein beigeben
Ein geplantes Doppelhaus am Stadtberg erzürnt nach wie vor die Gemüter der direkten Anwohner. Die Stadt indes sieht keinen Grund, das Vorhaben abzulehnen
Neuburg Nach wie vor wehren sich die direkten Anwohner vehement gegen eine Bebauung eines Grundstückes auf dem ehemaligen Stadtgraben am Oberen Brandl. Das war schon so, bevor der Bauausschuss vor knapp drei Jahren einstimmig entschieden hat, dass dort ein Doppelhaus gebaut werden darf. Und das setzte sich fort, als jetzt im Rahmen der Aufstellung eines Bebauungsplans die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung behandelt wurden.
Zur Erinnerung: In den 70er Jahren war dem Grundstückskäufer zugesichert worden, dass er dort in der Grünzone, die sich bis zum Hangfuß am Nachtbergweg erstreckt, bauen darf. Das wollen seine Nachfahren jetzt tun – und die Anwohner weiter verhindern. Sie verweisen unter anderem auf die Zerstörung einer sensiblen, wunderschönen, mit Natur und Artenvielfalt geprägten, historischen und denkmalgeschützten Grünflache. Sie verweisen auf die entstehenden Lärmbelästigungen, nachdem acht Stellplätze auf dem Grundstück gebaut werden sollen. Sie erwähnen die Gefahr, dass nach Auffüllung des Eiskellers bei der dann notwendigen Verdichtung des Bodens ihre Anwesen in Mitleidenschaft gezogen werden könnten. Außerdem verweisen sie darauf, dass Sorge dafür getragen werden müsse, dass der Hang nicht abrutscht, damit das oberhalb liegende Anwesen neben dem Oberen Stadttor keinen Schaden erleidet.
Der städtische Rechtsdirektor Ralf Rick kann die Einwände indes nicht nachvollziehen. Er sagt, es wäre nicht fair, das Projekt abzuleh- nen. Dem Käufer sei schriftlich zugesagt worden, dass er eine Baugenehmigung erhalten werde. Vielleicht sei dies voreilig geschehen, aber sie wurde nie revidiert. Seit 2006, als der neue Flächennutzungsplan aufgestellt wurde, ist der Bereich zudem als Wohngebiet ausgewiesen. Und nur, weil es den direkten Nachbarn nicht recht ist, soll die Stadt die Bebauung ablehnen? Er weist auch darauf hin, dass im Bebauungsplan festgelegt werde, dass es in dem Grünzug bis zum Nachtder berg ansonsten keine weitere Bebauung mehr geben werde. Doch gegen die geplante sei nichts einzuwenden.
Die eingegangenen Stellungnahmen der Nachbarn seien für ihn nicht nachvollziehbar. Was solle zum Beispiel das Argument mit der unzumutbaren Lärmentwicklung? Da werde ein Doppelhaus gebaut, das von der Grundfläche kleiner werde als der bestehende Stadel. Hinzu kämen Garage und Stellplätze. Bewusst habe die Stadt mehr als die eigentlich notwendigen Stellplätze gefordert, damit die Straßen im Umfeld nicht zugeparkt werden. Die Stadt wisse sehr genau, dass es sich um einen sensiblen Bereich handle. „Deshalb betreiben wir auch einen riesen Aufwand und achten darauf, dass vom Bauwerber alle Vorgaben bis aufs i-Tüpfelchen eingehalten werden“, erklärt Rick. Sogar eine artenschutzrechtliche Prüfung sei noch beschlossen worden, damit auch die Bedenken in diese Richtung ausgeschlossen werden könnten. Einer angedeuteten Normenkontrollklage der juristisch vertretenen Anlieger vor dem Bayerischen Verfassungsgericht würde er jedenfalls gelassen entgegensehen.