Neuburger Rundschau

Mein Ex Mann, der Betrüger

Eine 58-Jährige erhält Zahlungen aus illegalen Geschäften und wird jetzt wegen Geldwäsche verurteilt

- VON ALEXANDRA JOST

Neuburg Die Frau habe gewusst, dass ihr Exmann keinen anderen Beruf außer Betrüger habe, war die Staatsanwa­ltschaft überzeugt. Am Montag nun musste sich eine 58-Jährige wegen Geldwäsche in sechs Fällen vor dem Amtsgerich­t Neuburg verantwort­en. In der Anklagesch­rift war von über 127000 Euro die Rede, die auf Konten der Frau in Neuburg und Rumänien gefunden wurden.

Überwiesen haben soll das Geld Exmann der 58-Jährigen, der bereits wegen neunfachen Betruges zu fünf Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden war. Der hatte Darlehen und Sicherheit­en für die Vermittlun­g von Darlehen in Höhe von 231000 Euro nicht zurückbeza­hlt und seiner Exfrau, die 2013 und 2015 wieder mit ihm in einer südlichen Landkreisg­emeinde zusammenge­lebt hatte, mehrere Beträge von insgesamt 127 000 Euro überwiesen. Die 58-Jährige hatte über das Geld verfügt.

Verteidige­rin Isabella Komm strebte gleich zu Beginn der Verhandlun­g eine Einstellun­g des Verfahrens an. Ebenso sollte der Strafbefeh­l, gegen den die Angeklagte bereits im Februar 2017 Einspruch eingelegt hatte, nicht verlesen werden. Denn, so die Anwältin, dieser sei fehlerhaft in Bezug auf die Überweisun­gen. Außerdem greife deutsches Recht nicht, da ein Geldtransf­er lediglich in Rumänien stattgefun­den habe. Beide Anträge lehnte Richter Marius Lindig ab.

Nach einem Rechtsgesp­räch einigten sich die Verfahrens­beteiligde­r ten, bei einem Geständnis der Frau fünf der sechs Anklagepun­kte fallen zu lassen. Die Strafe für diese Taten würde bei einer Verurteilu­ng nicht mehr ins Gewicht fallen. Ein Urteil werde dann zwischen 60 und 120 Tagessätze­n liegen. Diesen Vorschlag nahm die 58-Jährige an und gestand, 35 000 Euro auf ihrem Konto in Rumänien aus den Machenscha­ften ihres Exmannes erhalten zu haben. Staatsanwa­lt Gerhard Reicherl forderte aufgrund des Geständnis­ses und der bisher reinen Weste der Frau 90 Tagessätze à 35 Euro. Die Angeklagte habe nicht die Absicht gehabt, Geld beiseite zu schaffen, dennoch bleibe es eine leichtfert­ige Geldwäsche, so Reicherl. „Sie haben gewusst, dass ihr Exmann keinen anderen Beruf als Betrüger hat und wussten daher auch, woher das Geld stammt“, resümierte er. Denn schon früher war der Mann wegen Betrügerei­en straffälli­g geworden. Amtsrichte­r Marius Lindig schloss sich der Forderung des Staatsanwa­ltes an und verurteilt­e die 58-Jährige schließlic­h zu 3150 Euro Geldstrafe.

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