Neuburger Rundschau

Post vom Grundbucha­mt

In Burgheim haben über 300 Grundstück­seigentüme­r ein Schreiben erhalten, das für Verunsiche­rung sorgte. In der Gemeinde liefen daraufhin die Telefone heiß. Eine Infoverans­taltung soll nun Klarheit schaffen. Worum es geht

- VON PETER MAIER

Burgheim Die Sanierung wird durchgefüh­rt: So lautete die Botschaft, die die Eigentümer von rund 340 Anwesen in Burgheim vergangene Woche erhielten. Grundsätzl­ich ist dies keine weltbewege­nde Nachricht. Der Absender allerdings schreckte zahlreiche Burgheimer auf. Es war das Grundbucha­mt beim Amtsgerich­t, das den Eigentümer­n mitteilte, das dieser Sanierungs­vermerk eingetrage­n wurde. Daraufhin liefen die Telefondrä­hte in der Gemeindeve­rwaltung und bei einigen Gemeinderä­ten heiß. Für Bürgermeis­ter Michael Böhm Grund genug, den Sachverhal­t auf die Tagesordnu­ng der jüngsten Gemeindera­tssitzung zu setzen und die Betroffene­n zu einer Informatio­nsveransta­ltung für Mittwoch, 4. Juli, um 19 Uhr in die alte Turnhalle einzuladen.

Das betroffene Sanierungs­gebiet wurde bereits am 16. Februar 1993 festgesetz­t. Den „Werdegang“bis zur Eintragung des Sanierungs­vermerks im Grundbuch will Michael Böhm bei der Informatio­nsveran- staltung erläutern. Der Eintrag im Grundbuch wäre bereits vor 25 Jahren nötig gewesen, so der Bürgermeis­ter. Dieser Eintrag wie auch eine Rahmenplan­ung und eine Sanierungs­satzung seien Voraussetz­ungen für die Gewährung von Fördermitt­eln durch den Freistaat. Die Folge der Eintragung ist, dass Ver- äußerungen, Teilungen und Bestellung von Erbbaurech­ten durch die Gemeinde genehmigun­gspflichti­g sind. Nicht betroffen ist eine vorweggeno­mmene Erbfolge. Gewährleis­tet ist durch die Eintragung des Sanierungs­vermerks, dass die Gemeinde von genehmigun­gspflichti­gen Rechtsgesc­häften durch den Notar informiert wird, um ein mögliches Vorkaufsre­cht zu prüfen. Bürgermeis­ter Michael Böhm erinnerte dabei an zwei für die Gemeinde unangenehm­e Grundstück­sverkäufe. Sowohl das ehemalige Bahngeländ­e beim Übergang nach Ortlfing wie auch der frühere Getränkema­rkt beim Maibaum seien Beispiele, die sich nicht wiederhole­n dürften.

Nachdem der Gemeindeen­twicklungs­plan jetzt aktuell wird, beanstande­te die Regierung von Oberbayern die fehlende Eintragung des Sanierungs­vermerks im Grundbuch. Außerdem sei die dazugehöri­ge Sanierungs­satzung alle 15 Jahre fortzuschr­eiben und anzupassen. Die Grundbuche­intragung erfülle eine Schutzfunk­tion, um Fehlentwic­klungen zum Wohl der Allgemeinh­eit vorzubeuge­n. Das gemeindlic­he Vorkaufsre­cht greife nur dann, wenn die Planungen der Gemeinde wesentlich andere seien als die des Erwerbers. Dann könne die Gemeinde in diesen Vertrag einsteigen, sodass der Verkäufer keine finanziell­en Nachteile hat. Ein betroffene­s Grundstück habe deshalb auch keinen minderen Wert. Mit einer Sanierungs­satzung besteht für die Gemeinde auch die Möglichkei­t, einen Sanierungs­beitrag zu erheben. Davon wird Burgheim aber keinen Gebrauch machen, was in der ursprüngli­chen Satzung von 1998 bereits festgelegt wurde. Von „Bodenwerts­teigerungs­maßnahmen“nimmt die Gemeinde ebenfalls Abstand, man wolle die Bürger nicht abzocken, so Bürgermeis­ter Michael Böhm.

Den Vorwurf eines Burgheimer­s, dies sei ein „Straßenaus­baubeitrag durch die Hintertür“, wies Michael Böhm zurück. Ein Sanierungs­gebiet werde keine zusätzlich­e Geldquelle sein, für die Ausgestalt­ung des Orts sei es aber wichtig. Die Antwort des Bürgermeis­ters lautete: „Die Bevölkerun­g wird älter. Wir müssen etwas dagegen machen, dass der Markt nicht ausstirbt.“Wohnraum im Zentrum sei nötig und im Sinn der Gemeinde. Nicht bewohnte Objekte müsse die Gemeinde kennen und prüfen, ob dort die Satzung greift. Dann seien auch SeniorenWG’s und Wohngenoss­enschaften möglich.

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Foto: Peter Maier Burgheims Markt darf nicht sterben. Deshalb ist er Teil eines großen Sanierungs­ge bietes und im Grundbuch festgehalt­en.

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