Post vom Grundbuchamt
In Burgheim haben über 300 Grundstückseigentümer ein Schreiben erhalten, das für Verunsicherung sorgte. In der Gemeinde liefen daraufhin die Telefone heiß. Eine Infoveranstaltung soll nun Klarheit schaffen. Worum es geht
Burgheim Die Sanierung wird durchgeführt: So lautete die Botschaft, die die Eigentümer von rund 340 Anwesen in Burgheim vergangene Woche erhielten. Grundsätzlich ist dies keine weltbewegende Nachricht. Der Absender allerdings schreckte zahlreiche Burgheimer auf. Es war das Grundbuchamt beim Amtsgericht, das den Eigentümern mitteilte, das dieser Sanierungsvermerk eingetragen wurde. Daraufhin liefen die Telefondrähte in der Gemeindeverwaltung und bei einigen Gemeinderäten heiß. Für Bürgermeister Michael Böhm Grund genug, den Sachverhalt auf die Tagesordnung der jüngsten Gemeinderatssitzung zu setzen und die Betroffenen zu einer Informationsveranstaltung für Mittwoch, 4. Juli, um 19 Uhr in die alte Turnhalle einzuladen.
Das betroffene Sanierungsgebiet wurde bereits am 16. Februar 1993 festgesetzt. Den „Werdegang“bis zur Eintragung des Sanierungsvermerks im Grundbuch will Michael Böhm bei der Informationsveran- staltung erläutern. Der Eintrag im Grundbuch wäre bereits vor 25 Jahren nötig gewesen, so der Bürgermeister. Dieser Eintrag wie auch eine Rahmenplanung und eine Sanierungssatzung seien Voraussetzungen für die Gewährung von Fördermitteln durch den Freistaat. Die Folge der Eintragung ist, dass Ver- äußerungen, Teilungen und Bestellung von Erbbaurechten durch die Gemeinde genehmigungspflichtig sind. Nicht betroffen ist eine vorweggenommene Erbfolge. Gewährleistet ist durch die Eintragung des Sanierungsvermerks, dass die Gemeinde von genehmigungspflichtigen Rechtsgeschäften durch den Notar informiert wird, um ein mögliches Vorkaufsrecht zu prüfen. Bürgermeister Michael Böhm erinnerte dabei an zwei für die Gemeinde unangenehme Grundstücksverkäufe. Sowohl das ehemalige Bahngelände beim Übergang nach Ortlfing wie auch der frühere Getränkemarkt beim Maibaum seien Beispiele, die sich nicht wiederholen dürften.
Nachdem der Gemeindeentwicklungsplan jetzt aktuell wird, beanstandete die Regierung von Oberbayern die fehlende Eintragung des Sanierungsvermerks im Grundbuch. Außerdem sei die dazugehörige Sanierungssatzung alle 15 Jahre fortzuschreiben und anzupassen. Die Grundbucheintragung erfülle eine Schutzfunktion, um Fehlentwicklungen zum Wohl der Allgemeinheit vorzubeugen. Das gemeindliche Vorkaufsrecht greife nur dann, wenn die Planungen der Gemeinde wesentlich andere seien als die des Erwerbers. Dann könne die Gemeinde in diesen Vertrag einsteigen, sodass der Verkäufer keine finanziellen Nachteile hat. Ein betroffenes Grundstück habe deshalb auch keinen minderen Wert. Mit einer Sanierungssatzung besteht für die Gemeinde auch die Möglichkeit, einen Sanierungsbeitrag zu erheben. Davon wird Burgheim aber keinen Gebrauch machen, was in der ursprünglichen Satzung von 1998 bereits festgelegt wurde. Von „Bodenwertsteigerungsmaßnahmen“nimmt die Gemeinde ebenfalls Abstand, man wolle die Bürger nicht abzocken, so Bürgermeister Michael Böhm.
Den Vorwurf eines Burgheimers, dies sei ein „Straßenausbaubeitrag durch die Hintertür“, wies Michael Böhm zurück. Ein Sanierungsgebiet werde keine zusätzliche Geldquelle sein, für die Ausgestaltung des Orts sei es aber wichtig. Die Antwort des Bürgermeisters lautete: „Die Bevölkerung wird älter. Wir müssen etwas dagegen machen, dass der Markt nicht ausstirbt.“Wohnraum im Zentrum sei nötig und im Sinn der Gemeinde. Nicht bewohnte Objekte müsse die Gemeinde kennen und prüfen, ob dort die Satzung greift. Dann seien auch SeniorenWG’s und Wohngenossenschaften möglich.