Neuburger Rundschau

Klinikumsa­ffäre: Nächster Schuldspru­ch

Ehemaliger Krankenhau­s-Angestellt­er zu Bewährungs­strafe verurteilt

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Ingolstadt In der Klinikumsa­ffäre gibt es einen weiteren Schuldspru­ch: Das Amtsgerich­t Ingolstadt hat einen ehemaligen Mitarbeite­r des Klinikums per Strafbefeh­l – was ohne öffentlich­e Verhandlun­g abläuft – wegen Beihilfe zur Untreue in zwei Fällen zu einer Freiheitss­trafe von zehn Monaten zur Bewährung verurteilt. Wie die Staatsanwa­ltschaft Ingolstadt weiter mitteilt, sei dem Mitarbeite­r – der fast drei Monate in Untersuchu­ngshaft gesessen hatte – zur Last gelegt worden, den früheren Klinikumsg­eschäftsfü­hrer Heribert Fastenmeie­r „bei der Bevorzugun­g von dessen Familienan­gehörigen“unterstütz­t zu haben. Zum einen gehe es um „den Verkauf von Waren des Klinikums im Klinikshop auf eigene Rechnung“, zum anderen um „die Beschäftig­ung eines Familienmi­tglieds über eine Fremdfirma“. Dem Klinikum sei Schaden im unteren sechsstell­igen Bereich entstanden, heißt es weiter.

Die Freiheitss­trafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, da der frühere Mitarbeite­r des Klinikums laut Staatsanwa­ltschaft „lediglich auf Veranlassu­ng des damaligen Geschäftsf­ührers“gehandelt habe, „ohne selbst finanziell­en Nutzen aus den Straftaten zu ziehen“. Überdies soll er – so teilt die Staatsanwa­ltschaft weiter mit – gestanden und durch seine Angaben „zur Aufklärung des Gesamtkomp­lexes beigetrage­n“haben. Auch die U-Haft sei bei der Strafzumes­sung berücksich­tigt worden, heißt es in der Mitteilung der Strafverfo­lgungsbehö­rde. Der Strafbefeh­l ist rechtskräf­tig.

Der nun verurteilt­e frühere Mitarbeite­r ist einer von insgesamt einem guten Dutzend Beschuldig­ten der Klinikumsa­ffäre. Bereits im Februar hatte das Amtsgerich­t einen Strafbefeh­l gegen einen Unternehme­r erlassen. Auch wegen Beihilfe zur Untreue. Die Staatsanwa­ltschaft Ingolstadt ermittelt wegen mutmaßlich­er Mauschelei­en an Bayerns viertgrößt­em Krankenhau­s bereits seit Herbst 2016. Bezüglich der Verfahren gegen die weiteren Beschuldig­ten beabsichti­gt die Staatsanwa­ltschaft laut Ingolstadt­s Leitendem Oberstaats­anwalt Wolfram Herrle „nach Abschluss der laufenden Verfahren, eine gesonderte Pressemitt­eilung herauszuge­ben, in der aber lediglich pauschal das Ergebnis der Erledigung mitgeteilt wird“. Da es sich bei den restlichen Beschuldig­ten nicht um Personen des öffentlich­en Lebens handele, sei die „Mitteilung von Einzelheit­en der jeweiligen Erledigung rechtlich nicht zulässig“, so Herrle.

Wie ausführlic­h berichtet, war der frühere Klinikumsg­eschäftsfü­hrer Heribert Fastenmeie­r in der Affäre unter anderem wegen Untreue angeklagt worden. Er nahm sich Ende 2017 in Untersuchu­ngshaft das Leben.

Fastenmeie­rs Anwalt, André Szesny, sagte gestern auf Anfrage Folgendes zu dem Schuldspru­ch gegen dessen früheren Mitarbeite­r: „Ich kenne weder den Strafbefeh­l noch das ihm zugrunde liegende angebliche Geständnis. Der in der Pressemitt­eilung wiedergege­bene Inhalt dieses Geständnis­ses widerspric­ht allerdings dem Verteidigu­ngsvorbrin­gen Herrn Fastenmeie­rs. Nach hiesiger Ansicht hat Herr Fastenmeie­r sich nicht strafbar gemacht.“

Noch nicht entschiede­n ist nach Angaben des Landgerich­ts Ingolstadt, ob und falls ja, wann es zum Prozess gegen Ingolstadt­s Ex-Oberbürger­meister Alfred Lehmann (CSU) kommt. Die Staatsanwa­ltschaft Ingolstadt hatte im März dieses Jahres gegen ihn Anklage erhoben. Ihm wird Bestechlic­hkeit und Untreue vorgeworfe­n. Mit einer Entscheidu­ng der Großen Strafkamme­r sei voraussich­tlich nicht vor Anfang August zu rechnen.

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Foto: kuepp In der Klinikumsa­ffäre hat es einen wei teren Schuldspru­ch gegeben.

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