Klinikumsaffäre: Nächster Schuldspruch
Ehemaliger Krankenhaus-Angestellter zu Bewährungsstrafe verurteilt
Ingolstadt In der Klinikumsaffäre gibt es einen weiteren Schuldspruch: Das Amtsgericht Ingolstadt hat einen ehemaligen Mitarbeiter des Klinikums per Strafbefehl – was ohne öffentliche Verhandlung abläuft – wegen Beihilfe zur Untreue in zwei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten zur Bewährung verurteilt. Wie die Staatsanwaltschaft Ingolstadt weiter mitteilt, sei dem Mitarbeiter – der fast drei Monate in Untersuchungshaft gesessen hatte – zur Last gelegt worden, den früheren Klinikumsgeschäftsführer Heribert Fastenmeier „bei der Bevorzugung von dessen Familienangehörigen“unterstützt zu haben. Zum einen gehe es um „den Verkauf von Waren des Klinikums im Klinikshop auf eigene Rechnung“, zum anderen um „die Beschäftigung eines Familienmitglieds über eine Fremdfirma“. Dem Klinikum sei Schaden im unteren sechsstelligen Bereich entstanden, heißt es weiter.
Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, da der frühere Mitarbeiter des Klinikums laut Staatsanwaltschaft „lediglich auf Veranlassung des damaligen Geschäftsführers“gehandelt habe, „ohne selbst finanziellen Nutzen aus den Straftaten zu ziehen“. Überdies soll er – so teilt die Staatsanwaltschaft weiter mit – gestanden und durch seine Angaben „zur Aufklärung des Gesamtkomplexes beigetragen“haben. Auch die U-Haft sei bei der Strafzumessung berücksichtigt worden, heißt es in der Mitteilung der Strafverfolgungsbehörde. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.
Der nun verurteilte frühere Mitarbeiter ist einer von insgesamt einem guten Dutzend Beschuldigten der Klinikumsaffäre. Bereits im Februar hatte das Amtsgericht einen Strafbefehl gegen einen Unternehmer erlassen. Auch wegen Beihilfe zur Untreue. Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt ermittelt wegen mutmaßlicher Mauscheleien an Bayerns viertgrößtem Krankenhaus bereits seit Herbst 2016. Bezüglich der Verfahren gegen die weiteren Beschuldigten beabsichtigt die Staatsanwaltschaft laut Ingolstadts Leitendem Oberstaatsanwalt Wolfram Herrle „nach Abschluss der laufenden Verfahren, eine gesonderte Pressemitteilung herauszugeben, in der aber lediglich pauschal das Ergebnis der Erledigung mitgeteilt wird“. Da es sich bei den restlichen Beschuldigten nicht um Personen des öffentlichen Lebens handele, sei die „Mitteilung von Einzelheiten der jeweiligen Erledigung rechtlich nicht zulässig“, so Herrle.
Wie ausführlich berichtet, war der frühere Klinikumsgeschäftsführer Heribert Fastenmeier in der Affäre unter anderem wegen Untreue angeklagt worden. Er nahm sich Ende 2017 in Untersuchungshaft das Leben.
Fastenmeiers Anwalt, André Szesny, sagte gestern auf Anfrage Folgendes zu dem Schuldspruch gegen dessen früheren Mitarbeiter: „Ich kenne weder den Strafbefehl noch das ihm zugrunde liegende angebliche Geständnis. Der in der Pressemitteilung wiedergegebene Inhalt dieses Geständnisses widerspricht allerdings dem Verteidigungsvorbringen Herrn Fastenmeiers. Nach hiesiger Ansicht hat Herr Fastenmeier sich nicht strafbar gemacht.“
Noch nicht entschieden ist nach Angaben des Landgerichts Ingolstadt, ob und falls ja, wann es zum Prozess gegen Ingolstadts Ex-Oberbürgermeister Alfred Lehmann (CSU) kommt. Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt hatte im März dieses Jahres gegen ihn Anklage erhoben. Ihm wird Bestechlichkeit und Untreue vorgeworfen. Mit einer Entscheidung der Großen Strafkammer sei voraussichtlich nicht vor Anfang August zu rechnen.