Spuck Attacke mit Toilettenwasser
Ein Neuburger rastet an Weiberfasching völlig aus, nicht mal die Polizei kann ihn bändigen
Neuburg Ein zugänglicher und offener Zeitgenosse sei der 20 Jahre alte Angeklagte aus Neuburg. Er könne mit Regeln umgehen und wisse, wie man sich benehme. Das zumindest sagte Jugendgerichtshelfer Hans Wörl vor dem Neuburger Amtsgericht aus. Doch die Einschätzung passt so gar nicht zu dem Verhalten, das der junge Mann in den späten Stunden des vergangenen Weiberfaschings gezeigt haben soll.
Laut Anklageschrift und Zeugenaussagen legte sich der angeklagte Bauhelfer gegen ein Uhr nachts zuerst mit dem Türsteher einer Cocktailbar in der Oskar-Wittmann-Straße in Neuburg an. Dieser wollte ihn nicht mehr in die Bar lassen, der Angeklagte machte daraufhin seinem Frust mit einem Faustschlag und Drohungen Luft. Als die Polizei zehn Minuten später hinzu kam, war die Rangelei zwischen Türsteher und Angeklagtem schon vorbei. Doch der 20-Jährige weigerte sich, den Beamten seine Personalien zu nennen.
Und jetzt ging der Ärger erst richtig los: Einer der Polizisten erklärte ihm, dass er ihn festnehmen müsse, wenn er nicht seinen vollen Namen nenne. „Er hat erst gelacht und wollte dann weg“, sagt der Beamte im Zeugenstand aus. Die Polizisten hielten ihn auf – und um ihn auch nur halbwegs fixieren zu können, mussten sie ihn zu sechst auf den Boden drücken. Die Gegenwehr des Angeklagten war so massiv, dass sogar ein paar Handschellen kaputt ging. Neben den Tritten und Schlägen in Richtung der Beamten beleidigte er sie lautstark aufs Übelste. „Er hatte einen riesengroßen Hass gegen uns“, sagt ein 27 Jahre alter Beamter aus, der an Weiberfasching zusätzlich aus Ingolstadt angefordert worden war. Und auch die anderen Beamten, die als Zeugen geladen waren, waren immer noch nachhaltig von den derben Ausdrücken des Mannes beeindruckt. Mit größtem Kraftaufwand bugsierten die Polizisten ihn in einen Bus, um ihn auf die Dienstelle zu bringen.
Auch auf der Fahrt mussten sie ihn zu dritt festhalten, trotzdem schaffte der 20-Jährige es, einem Beamten in die Genitalien zu treten. Einem anderen spuckte er zwischen die Augenbrauen. Dazu habe er zuerst lautstark den Schleim aus seinem Rachen gezogen und dann „einen richtigen Volltreffer gelandet“, sagt der bespuckte Polizist vor den Jugendschöffen aus. Vor Ekel habe dieser sich fast übergeben müssen.
Aber damit war immer noch nicht die Spitze der Eskalation erreicht: Auf der Neuburger Wache benötigte es wieder sechs Beamte, um den Mann in den Keller in eine Ausnüchterungszelle zu tragen, ihn zu entkleiden war ein weiterer Kraftakt. „Er musste zur eigenen Sicherheit entkleidet werden“, erklärt einer der Beamten die Maßnahme. Allein in der Zelle randalierte der Bauhelfer mit 1,39 Promille im Blut weiter – und als die Beamten wieder nach ihm sahen, nahm er einen tiefen Schluck aus der Kloschüssel und spuckte es auf die Polizisten.
Vor Gericht zählten die Taten des Mannes als Körperverletzung, Wi- derstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beamtenbeleidigung, tätliche Angriffe gegen Vollstreckungsbeamte und Bedrohung.
„Ich würde es gerne rückgängig machen“, äußert sich der Kloschüsseltaucher vor Gericht. Er habe zu viel getrunken und wisse nur noch, wie er in der Bar getanzt habe und später in der Zelle aufgewacht sei. Er habe sich auch sofort bei den Beamten entschuldigt und in der Zwischenzeit schon eine Suchtberatungsstelle kontaktiert. „Das hat er von sich aus getan, bevor er zu mir kam“, sagt sein Anwalt Jörg Gragert um zu betonen, dass der Angeklagte eigentlich ganz umgänglich sei. Und auch auf Anraten des Jugendgerichtshelfers Wörl soll der Fall des Heranwachsenden unter Jugendstrafrecht bewertet werden. Der Anklagepunkt der Körperverletzung gegen den Türsteher wurde eingestellt.
Aus terminlichen Gründen unterbrach der vorsitzende Schöffenrichter Gerhard Ebner den Prozess. Die Urteilsverkündung wird erst in zwei Wochen stattfinden.