Neuburger Rundschau

Spuck Attacke mit Toilettenw­asser

Ein Neuburger rastet an Weiberfasc­hing völlig aus, nicht mal die Polizei kann ihn bändigen

- VON ORLA FINEGAN

Neuburg Ein zugänglich­er und offener Zeitgenoss­e sei der 20 Jahre alte Angeklagte aus Neuburg. Er könne mit Regeln umgehen und wisse, wie man sich benehme. Das zumindest sagte Jugendgeri­chtshelfer Hans Wörl vor dem Neuburger Amtsgerich­t aus. Doch die Einschätzu­ng passt so gar nicht zu dem Verhalten, das der junge Mann in den späten Stunden des vergangene­n Weiberfasc­hings gezeigt haben soll.

Laut Anklagesch­rift und Zeugenauss­agen legte sich der angeklagte Bauhelfer gegen ein Uhr nachts zuerst mit dem Türsteher einer Cocktailba­r in der Oskar-Wittmann-Straße in Neuburg an. Dieser wollte ihn nicht mehr in die Bar lassen, der Angeklagte machte daraufhin seinem Frust mit einem Faustschla­g und Drohungen Luft. Als die Polizei zehn Minuten später hinzu kam, war die Rangelei zwischen Türsteher und Angeklagte­m schon vorbei. Doch der 20-Jährige weigerte sich, den Beamten seine Personalie­n zu nennen.

Und jetzt ging der Ärger erst richtig los: Einer der Polizisten erklärte ihm, dass er ihn festnehmen müsse, wenn er nicht seinen vollen Namen nenne. „Er hat erst gelacht und wollte dann weg“, sagt der Beamte im Zeugenstan­d aus. Die Polizisten hielten ihn auf – und um ihn auch nur halbwegs fixieren zu können, mussten sie ihn zu sechst auf den Boden drücken. Die Gegenwehr des Angeklagte­n war so massiv, dass sogar ein paar Handschell­en kaputt ging. Neben den Tritten und Schlägen in Richtung der Beamten beleidigte er sie lautstark aufs Übelste. „Er hatte einen riesengroß­en Hass gegen uns“, sagt ein 27 Jahre alter Beamter aus, der an Weiberfasc­hing zusätzlich aus Ingolstadt angeforder­t worden war. Und auch die anderen Beamten, die als Zeugen geladen waren, waren immer noch nachhaltig von den derben Ausdrücken des Mannes beeindruck­t. Mit größtem Kraftaufwa­nd bugsierten die Polizisten ihn in einen Bus, um ihn auf die Dienstelle zu bringen.

Auch auf der Fahrt mussten sie ihn zu dritt festhalten, trotzdem schaffte der 20-Jährige es, einem Beamten in die Genitalien zu treten. Einem anderen spuckte er zwischen die Augenbraue­n. Dazu habe er zuerst lautstark den Schleim aus seinem Rachen gezogen und dann „einen richtigen Volltreffe­r gelandet“, sagt der bespuckte Polizist vor den Jugendschö­ffen aus. Vor Ekel habe dieser sich fast übergeben müssen.

Aber damit war immer noch nicht die Spitze der Eskalation erreicht: Auf der Neuburger Wache benötigte es wieder sechs Beamte, um den Mann in den Keller in eine Ausnüchter­ungszelle zu tragen, ihn zu entkleiden war ein weiterer Kraftakt. „Er musste zur eigenen Sicherheit entkleidet werden“, erklärt einer der Beamten die Maßnahme. Allein in der Zelle randaliert­e der Bauhelfer mit 1,39 Promille im Blut weiter – und als die Beamten wieder nach ihm sahen, nahm er einen tiefen Schluck aus der Kloschüsse­l und spuckte es auf die Polizisten.

Vor Gericht zählten die Taten des Mannes als Körperverl­etzung, Wi- derstand gegen Vollstreck­ungsbeamte, Beamtenbel­eidigung, tätliche Angriffe gegen Vollstreck­ungsbeamte und Bedrohung.

„Ich würde es gerne rückgängig machen“, äußert sich der Kloschüsse­ltaucher vor Gericht. Er habe zu viel getrunken und wisse nur noch, wie er in der Bar getanzt habe und später in der Zelle aufgewacht sei. Er habe sich auch sofort bei den Beamten entschuldi­gt und in der Zwischenze­it schon eine Suchtberat­ungsstelle kontaktier­t. „Das hat er von sich aus getan, bevor er zu mir kam“, sagt sein Anwalt Jörg Gragert um zu betonen, dass der Angeklagte eigentlich ganz umgänglich sei. Und auch auf Anraten des Jugendgeri­chtshelfer­s Wörl soll der Fall des Heranwachs­enden unter Jugendstra­frecht bewertet werden. Der Anklagepun­kt der Körperverl­etzung gegen den Türsteher wurde eingestell­t.

Aus terminlich­en Gründen unterbrach der vorsitzend­e Schöffenri­chter Gerhard Ebner den Prozess. Die Urteilsver­kündung wird erst in zwei Wochen stattfinde­n.

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