Neuburger Rundschau

Wenn der Flieger zu spät ist

Gericht stärkt Recht auf Entschädig­ung

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Luxemburg Bei stundenlan­gen Verspätung­en bekommen Reisende Entschädig­ungen von der gebuchten Airline – auch wenn diese ein fremdes Flugzeug samt Besatzung gemietet hat. Das entschied der Europäisch­e Gerichtsho­f am Mittwoch. Die finanziell­e Verantwort­ung bei Annullieru­ng oder langer Verspätung trage die Gesellscha­ft, die einen Flug ansetzt, erklärten die Richter (Rechtssach­e C-523/17).

In dem Streit geht es um einen verspätete­n Flug, für den Tui-Fly eine Maschine samt Besatzung von Thomson Airways gemietet hatte. In der Buchungsbe­stätigung hieß es, dass die Buchungen von Tui-Fly vorgenomme­n würden, der Flug aber von Thomson Airways ausgeführt werde. Nachdem der Flug von Hamburg ins mexikanisc­he Cancún mit mehr als dreistündi­ger Verspätung ankam, verlangten mehrere Passagiere Entschädig­ung nach EURecht. Sie stellten ihre Forderunge­n zunächst an Thomson Airways. Die Gesellscha­ft verweigert­e eine Zahlung aber – mit der Begründung, sie sei nicht das ausführend­e Luftfahrtu­nternehmen gewesen.

Die Kläger zogen vor das Landgerich­t Hamburg. Dieses wollte nun vom EuGH wissen, welche Airline in einem solchen Fall als „ausführend­es Luftfahrtu­nternehmen“gilt – und somit die Entschädig­ung zahlen muss. Die Richter entschiede­n: Die Fluggesell­schaft, die die Entscheidu­ng treffe, einen bestimmten Flug anzubieten, sei als ausführen-

Es kann mehrere hundert Euro zurückgebe­n

des Luftfahrtu­nternehmen anzusehen. Im konkreten Fall ist demnach Tui-Fly in der Pflicht.

„Welche Airline in der Buchungsbe­stätigung als ausführend­es Luftfahrtu­nternehmen genannt ist, spielt dabei keine Rolle“, kommentier­te der Anwalt Dirk Smielick von der Wirtschaft­skanzlei CMS in Köln das Urteil. Wenn ein Flug annulliert wird oder sich um mehr als drei Stunden verspätet, steht Passagiere­n nach EU-Recht eine Entschädig­ung zu. Die Fluggastre­chte-Verordnung sieht bei einer Strecke von bis zu 1500 Kilometern 250 Euro pro Person vor. Bei 1500 bis 3500 Kilometern sind es 400 Euro, bei über 3500 Kilometern 600 Euro. Reisenden steht auch bei verspätete­n Anschlussf­lügen außerhalb Europas unter bestimmten Bedingunge­n eine Entschädig­ung zu.

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