Neuburger Rundschau

Halt, bis hierher und nicht weiter

Bewährungs­helferin diskutiert mit Neuburger Schülern über Strafrecht

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Neuburg Der 14-jährige Peter zeigt in der Schule seinen Klassenkam­eraden stolz seine DVD’s mit der von ihm geknackten Kopie der aktuellen Version des Fifa-Spiels. Für einen Spottpreis gibt er sie an seine Freunde ab. Am Nachmittag trifft er seine 15-jährige Freundin Lisa. Sie chatten gemeinsam auf Youtube und Instagram. Weil Lisa wütend auf ein Mädchen ihrer Schule ist, die ständig mit ihrem Ex-Freund flirtet, setzt sie deren Foto bei Facebook mit dem Titel „Schlampe hoch 10“ins Netz. Dies ist Teil einer Geschichte, die Bewährungs­helferin Stephanie Scherzer den Schülern der Klasse 7a an der Neuburger Mittelschu­le vorliest. Gemeinsam mit ihrer Kollegin Nicole Luber klären die beiden Mitarbeite­r beim Landgerich­t Ingolstadt anhand der Ausgangsge­schichte die Schüler über Straftaten und deren Konsequenz­en auf.

Sie klären über die Hintergrün­de des Jugendstra­frechts auf. Luber sagt: „Das Jugendstra­frecht hat einen erzieheris­chen Anspruch. Das macht sich zum Beispiel bei den unterschie­dlichen Sanktionsm­öglichkeit­en bemerkbar.“Caritas-Schulsozia­larbeiter Markus Bach lud die beiden Mitarbeite­r an die Neuburger Mittelschu­le in insgesamt drei Klassen der 7. Jahrgangss­tufe ein. „Mit 14 Jahren werden die Schüler strafmündi­g. Sie sollen lernen, dass sie selbst verantwort­lich dafür sind, wenn sie Unsinn anstellen“, sagt Bach.

Bewährungs­helferin Scherzer stellt den interessie­rten Jugendlich­en die gesetzlich­en Konsequenz­en bei Fehlverhal­ten vor: „Die Sanktionsm­öglichkeit­en eines Richters reichen von Erziehungs­maßregeln über Jugendstra­fen mit Bewährung bis hin zu Jugendstra­fen ohne Bewährung“. Doch was sind Erziehungs­maßregeln? Ein Jugendlich­er könnte zum Beispiel die Auflage erhalten, ein Antiaggres­sionstrain­ing zu besuchen oder sich einem regelmäßig­en Drogenscre­ening zu unterziehe­n. Bei Jugendstra­fen auf Bewährung wird eine Bewährungs­zeit ausgerufen, in der Zeit dürfe der Jugendlich­e nichts anstellen. Dies werde von einem Bewährungs­helfer kontrollie­rt. Im Falle von Jugendstra­fen ohne Bewährung müsse der Verurteilt­e seine Haftstrafe antreten.

Die Schüler erarbeitet­en gemeinsam mit den Referenten die in der Geschichte vorkommend­en Straftaten. Vom Thema „Persönlich­keitsrecht“fühlten sie sich sehr angesproch­en und es entstand eine interessan­te Diskussion. Aus den sozialen Netzwerken kannten die Schüler verschiede­nste Praxisbeis­piele. Bei allen Beispielen suchten die Referenten gemeinsam mit den Schülern nach Lösungsmög­lichkeiten für Konflikte und zählten mögliche Hilfen auf.

Rektorin Anne Graf freut sich über das an ihrer Schule seit vielen Jahren stattfinde­nde Programm. „Die Jugendlich­en machen sehr interessie­rt mit. Es ist wichtig, dass sie erfahren, wann unsere Gesellscha­ft sagt: Halt, bis hierher und nicht weiter“, sagt Graf. Am Ende verabschie­deten sich Luber und Scherzer von den Schülern, dass sie sich hoffentlic­h niemals dienstlich begegnen werden.

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Foto: Caritas Schulsozia­larbeit, Mark Stefanie Scherzer (links) und Nicole Luber (rechts) erklärten den Schülern, wie unattrakti­v das Leben für die Insassen in einem Ge fängnis aussieht. Ein Schüler (Mitte) schlüpfte dazu in die Rolle eines Gefangenen.

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