Halt, bis hierher und nicht weiter
Bewährungshelferin diskutiert mit Neuburger Schülern über Strafrecht
Neuburg Der 14-jährige Peter zeigt in der Schule seinen Klassenkameraden stolz seine DVD’s mit der von ihm geknackten Kopie der aktuellen Version des Fifa-Spiels. Für einen Spottpreis gibt er sie an seine Freunde ab. Am Nachmittag trifft er seine 15-jährige Freundin Lisa. Sie chatten gemeinsam auf Youtube und Instagram. Weil Lisa wütend auf ein Mädchen ihrer Schule ist, die ständig mit ihrem Ex-Freund flirtet, setzt sie deren Foto bei Facebook mit dem Titel „Schlampe hoch 10“ins Netz. Dies ist Teil einer Geschichte, die Bewährungshelferin Stephanie Scherzer den Schülern der Klasse 7a an der Neuburger Mittelschule vorliest. Gemeinsam mit ihrer Kollegin Nicole Luber klären die beiden Mitarbeiter beim Landgericht Ingolstadt anhand der Ausgangsgeschichte die Schüler über Straftaten und deren Konsequenzen auf.
Sie klären über die Hintergründe des Jugendstrafrechts auf. Luber sagt: „Das Jugendstrafrecht hat einen erzieherischen Anspruch. Das macht sich zum Beispiel bei den unterschiedlichen Sanktionsmöglichkeiten bemerkbar.“Caritas-Schulsozialarbeiter Markus Bach lud die beiden Mitarbeiter an die Neuburger Mittelschule in insgesamt drei Klassen der 7. Jahrgangsstufe ein. „Mit 14 Jahren werden die Schüler strafmündig. Sie sollen lernen, dass sie selbst verantwortlich dafür sind, wenn sie Unsinn anstellen“, sagt Bach.
Bewährungshelferin Scherzer stellt den interessierten Jugendlichen die gesetzlichen Konsequenzen bei Fehlverhalten vor: „Die Sanktionsmöglichkeiten eines Richters reichen von Erziehungsmaßregeln über Jugendstrafen mit Bewährung bis hin zu Jugendstrafen ohne Bewährung“. Doch was sind Erziehungsmaßregeln? Ein Jugendlicher könnte zum Beispiel die Auflage erhalten, ein Antiaggressionstraining zu besuchen oder sich einem regelmäßigen Drogenscreening zu unterziehen. Bei Jugendstrafen auf Bewährung wird eine Bewährungszeit ausgerufen, in der Zeit dürfe der Jugendliche nichts anstellen. Dies werde von einem Bewährungshelfer kontrolliert. Im Falle von Jugendstrafen ohne Bewährung müsse der Verurteilte seine Haftstrafe antreten.
Die Schüler erarbeiteten gemeinsam mit den Referenten die in der Geschichte vorkommenden Straftaten. Vom Thema „Persönlichkeitsrecht“fühlten sie sich sehr angesprochen und es entstand eine interessante Diskussion. Aus den sozialen Netzwerken kannten die Schüler verschiedenste Praxisbeispiele. Bei allen Beispielen suchten die Referenten gemeinsam mit den Schülern nach Lösungsmöglichkeiten für Konflikte und zählten mögliche Hilfen auf.
Rektorin Anne Graf freut sich über das an ihrer Schule seit vielen Jahren stattfindende Programm. „Die Jugendlichen machen sehr interessiert mit. Es ist wichtig, dass sie erfahren, wann unsere Gesellschaft sagt: Halt, bis hierher und nicht weiter“, sagt Graf. Am Ende verabschiedeten sich Luber und Scherzer von den Schülern, dass sie sich hoffentlich niemals dienstlich begegnen werden.