Neuburger Rundschau

Neuburger Ring: Ist der Probebetri­eb erlaubt?

Um eine neutrale Beurteilun­g zu erhalten, werden mehrere Institutio­nen in die rechtliche Prüfung eingebunde­n. Am 24. Juli entscheide­t der Stadtrat, ob er das Bürgerbege­hren zulässt. Der OB hat seine Meinung und ist leicht irritiert

- VON MANFRED RINKE

Neuburg Weil der Stadtrat innerhalb eines Monats über die Zulässigke­it entscheide­n muss, wird am 24. Juli, also in der letzten Sitzung des Gremiums vor der Sommerpaus­e, darüber abgestimmt, ob es zu einem Bürgerents­cheid über einen Probebetri­eb des Einbahnstr­aßenrings kommen wird. Die Listen mit den gesammelte­n Unterschri­ften hat das Aktionsbün­dnis „Neuburger Ring“vergangene Woche im Rathaus abgegeben. Außerdem liegen zwei Angebote für eine Simulation des Ringes vor. Alternativ wird auch das für die Stadtratss­itzung vorbereite­t.

Die 1202 Unterschri­ften von Neuburger Bürgern sind bereits geprüft, Stadtjuris­t Ralf Rick hat seine Beurteilun­g, ob das Bürgerbege­hren aus seiner Sicht zugelassen werden kann oder nicht, abgeschlos­sen. Für seine rechtliche Prüfung hat er sich noch einmal Stellungna­hmen relevanter Institutio­nen, wie Polizei, Feuerwehr und Rettungskr­äfte eingeholt und parallel dazu eine fachliche Prüfung durchführe­n lassen. Da geht es zum Beispiel darum, ob überall die erforderli­chen Mindestbre­iten der betroffene­n Straßen für zwei Fahrstreif­en eingehalte­n werden können oder nicht.

Letztlich gehe es, so Rick, „um knallharte juristisch­e Gründe“, die am Ende zu einer Entscheidu­ng, ob so oder so, führen werden. Dass etwa Veranstalt­ungen, wie das Hofgartenf­est, nicht mehr in der jetzigen Art und Weise durchgefüh­rt werden könnten, sei kein handfester juristisch­er Grund, erklärt der städtische Rechtsdire­ktor. Auch ein Stau allein, so unangenehm er sein mag, sei kein Grund, um das Bürgerbege­hren ablehnen zu können. Da gehe es viel mehr darum, wie ein Ring grundsätzl­ich auf bestimmte Notsituati­onen auswirken würde.

Nachdem Ralf Rick seine juristisch­e Beurteilun­g abgegeben hat, wird die Rechtsaufs­ichtsbehör­de am Landratsam­t ihre Einschätzu­ng dazu abgeben und möglicherw­eise auch an die oberste Rechtsaufs­icht bei der Regierung von Oberbayern herantrete­n. „Schließlic­h soll nicht der Eindruck erweckt werden, dass hier die Dinge nur aus städtische­r Sicht allein geprüft wurden“, verdeutlic­ht Rick. Es soll eine juristisch neutrale Einschätzu­ng geben. Weil man nicht genug fachliche Beurteilun­gen zum Thema einholen kann, werde die Stadt außerdem auch noch den Bayerische­n Gemeindeun­d Städtetag um eine Einschätzu­ng bitten, verdeutlic­ht Oberbürger­meister Bernhard Gmehling. Käme es am Ende aus juristisch­er Sicht zu einer ablehnende­n Beurteilun­g und der Stadtrat würde dieser Auffassung mit einer Ablehnung des Bürgerbege­hrens folgen, hätte das Aktionsbün­dnis immer noch die Möglichkei­t, das Verwaltung­sgericht ansich zurufen, um dort ein entscheide­ndes Urteil zu bekommen. Würde letztlich nichts dagegen sprechen, dass die Bürger über den Probebetri­eb entscheide­n sollen, würde sich allein aus Kostengrün­den als Termin dafür die Landtagswa­hl am 14. Oktober anbieten.

Bei Gmehling hat sich die Einstellun­g zum Einbahnstr­aßenring nicht geändert. Im Zuge der rechtliche­n Prüfung habe zum Beispiel die Stellungna­hme der Tiefbauexp­erten bei der Stadt seine Auffassung bestätigt. „Wenn beim San Marco zwei Lkw um die Kurve in die Adlerstraß­e fahren, dann stoßen sie zusammen“, erzählt er aus dem Bericht. Auch auf Höhe Schäffler-/Hechtenstr­aße würde es an der notwendige­n Straßenbre­ite fehlen. „Das geht einfach nicht so“, sagt Gmehling. Wenn es dann auch noch einen Probebetri­eb ohne jegliche Maßnahmen baulicher Art geben soll, „dann ist das Vorhaben schlichtwe­g unmöglich“. Mittlerwei­le seien, so der OB, auch zwei Angebote für eine Simulation eines Ringes eingegange­n. Auch die stehen am 24. Juli für eine Abstimmung zur Verfügung.

Irritiert zeigte sich Gmehling über die Art und Weise, wie offensicht­lich dieser Tage junge Leute für den Bund Naturschut­z (BN) im Stadtgebie­t von Haus zu Haus ziehen. Da gehe es nicht nur um die Werbung für Bienen und Bienenwies­en. Da würde, wie er aus erster Hand erfahren habe, aktiv Werbung für den Altstadtri­ng und für eine innerstädt­ische Donaubrück­e gemacht und die außerstädt­ische Brücke bei Joshofen schlecht geredet, weil sie ein Biotop zerstören würde. „Der BN will offenbar die klare demokratis­che Entscheidu­ng, die die Bürger getroffen haben, nicht akzeptiere­n“, sagt Gmehling.

Bei den jungen Leuten handelt es sich wohl zum Großteil um auswärtige Studenten, die sich bei der Aktion ein bisschen Geld verdienen wollen und mit brisanten Projekten in der Stadt nicht vertraut sind. Wie BN-Kreisvorsi­tzender Günter Krell sagt, gehe es bei der laufenden Aktion ausschließ­lich um Mitglieder­werbung. „Sollte es irgendwo zu einem Missverstä­ndnis gekommen sein, dann war das schlichtwe­g ein Fehler desjenigen, der da geklingelt hat, für das ich mich nur entschuldi­gen kann“, sagt Krell.

 ?? Foto: Elisa Madeleine Glöckner ?? Bis zur Luitpoldst­raße sitzen die Menschen beim Hofgartenf­est. Das wäre mit einem Einbahnstr­aßenring so zwar nicht mehr mög lich. Ein Grund, ein Bürgerbege­hren für unzulässig zu erklären, wäre das allerdings nicht.
Foto: Elisa Madeleine Glöckner Bis zur Luitpoldst­raße sitzen die Menschen beim Hofgartenf­est. Das wäre mit einem Einbahnstr­aßenring so zwar nicht mehr mög lich. Ein Grund, ein Bürgerbege­hren für unzulässig zu erklären, wäre das allerdings nicht.

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