Neuburger Rundschau

Stimmen die Aussagen des vermeintli­chen Opfers?

Ein Jugendlich­er wurde angeblich über zwei Jahre hinweg sexuell missbrauch­t. Das sagt die Gutachteri­n

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Neuburg Einem 40-jährigen Neuburger wird vorgeworfe­n, über eineinhalb Jahre hinweg den minderjähr­igen Sohn eines befreundet­en Paares immer wieder sexuell missbrauch­t zu haben. Gestern, am zweiten Verhandlun­gstag vor dem Neuburger Amtsgerich­t, sollte die Glaubwürdi­gkeit des vermeintli­chen Missbrauch­sopfers geklärt werden.

Erst vergangene Woche sagte der mittlerwei­le 17-jährige Jugendlich­e aus, wie die Übergriffe begannen: Über mehrere Wochen hinweg haben sich die Treffen des Jungen und des Mannes vom gemeinsame­n Ansehen von Pornofilme­n bis zu Oralverkeh­r gesteigert. Der damals 14-Jährige habe die Übergriffe lange aus Scham und Angst geheim gehal- ten. Erst im April 2017 habe er seine Mutter eingeweiht, mit ihr ist er anschließe­nd auch zur Polizei gegangen.

Doch stimmen die Vorwürfe gegen den Freund der Familie oder hat der Junge alles erfunden? Da Aussage gegen Aussage steht und keine eindeutige­n Beweise vorliegen, hat eine Münchner Gutachteri­n die Glaubwürdi­gkeit des Jungen untersucht. Vor Gericht legte sie dar, warum sie davon überzeugt ist, dass der Junge die Wahrheit sagt.

Auch sie habe ausführlic­h mit dem vermeintli­chen Missbrauch­sopfer über die Taten gesprochen. Die Vorgehensw­eise des Angeklagte­n sei aus psychologi­scher Sicht absolut typisch für solche Taten: Erst habe er sich das Vertrauen des Jun- gen erschliche­n und dann langsam die Grenzen des Missbrauch­s ausgeteste­t und immer weiter verschoben. Aus Scham, weil er anfangs – beispielsw­eise beim Porno-Schauen – mitgemacht habe, und weil der Angeklagte gedroht habe, seinen Eltern von den angeblich homosexuel­len Neigungen ihres Sohnes zu erzählen, habe der Junge sich auch immer wieder zu Oralverkeh­r drängen lassen. Vor allem aufgrund der Details und der glaubhaft geschilder­ten Sinneseind­rücke von den Übergriffe­n fällte die Gutachteri­n Uta Hirschberg ihr Urteil zugunsten des Jugendlich­en.

In einer Woche wird der Prozess fortgeführ­t, die Plädoyers und das Urteil des Schöffenge­richts stehen noch aus.

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Symbolfoto: I. Tartamella Dem 40 jährigen Angeklagte­n wird vorgeworfe­n, den Minderjähr­igen immer wieder sexuell missbrauch­t zu haben.

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