Stimmen die Aussagen des vermeintlichen Opfers?
Ein Jugendlicher wurde angeblich über zwei Jahre hinweg sexuell missbraucht. Das sagt die Gutachterin
Neuburg Einem 40-jährigen Neuburger wird vorgeworfen, über eineinhalb Jahre hinweg den minderjährigen Sohn eines befreundeten Paares immer wieder sexuell missbraucht zu haben. Gestern, am zweiten Verhandlungstag vor dem Neuburger Amtsgericht, sollte die Glaubwürdigkeit des vermeintlichen Missbrauchsopfers geklärt werden.
Erst vergangene Woche sagte der mittlerweile 17-jährige Jugendliche aus, wie die Übergriffe begannen: Über mehrere Wochen hinweg haben sich die Treffen des Jungen und des Mannes vom gemeinsamen Ansehen von Pornofilmen bis zu Oralverkehr gesteigert. Der damals 14-Jährige habe die Übergriffe lange aus Scham und Angst geheim gehal- ten. Erst im April 2017 habe er seine Mutter eingeweiht, mit ihr ist er anschließend auch zur Polizei gegangen.
Doch stimmen die Vorwürfe gegen den Freund der Familie oder hat der Junge alles erfunden? Da Aussage gegen Aussage steht und keine eindeutigen Beweise vorliegen, hat eine Münchner Gutachterin die Glaubwürdigkeit des Jungen untersucht. Vor Gericht legte sie dar, warum sie davon überzeugt ist, dass der Junge die Wahrheit sagt.
Auch sie habe ausführlich mit dem vermeintlichen Missbrauchsopfer über die Taten gesprochen. Die Vorgehensweise des Angeklagten sei aus psychologischer Sicht absolut typisch für solche Taten: Erst habe er sich das Vertrauen des Jun- gen erschlichen und dann langsam die Grenzen des Missbrauchs ausgetestet und immer weiter verschoben. Aus Scham, weil er anfangs – beispielsweise beim Porno-Schauen – mitgemacht habe, und weil der Angeklagte gedroht habe, seinen Eltern von den angeblich homosexuellen Neigungen ihres Sohnes zu erzählen, habe der Junge sich auch immer wieder zu Oralverkehr drängen lassen. Vor allem aufgrund der Details und der glaubhaft geschilderten Sinneseindrücke von den Übergriffen fällte die Gutachterin Uta Hirschberg ihr Urteil zugunsten des Jugendlichen.
In einer Woche wird der Prozess fortgeführt, die Plädoyers und das Urteil des Schöffengerichts stehen noch aus.