Bewährung für jungen Randalierer
Kloschüsseltaucher bekommt Jugendstrafe
Neuburg Sechs Polizisten waren nötig gewesen, um einen 20 Jahre alten Neuburger zu bändigen. Zur Wehr hatte er sich mit Tritten und Schlägen gesetzt – und einer Spuckattacke mit Wasser aus der Kloschüssel. Für seinen Ausraster am Weiberfasching ist der 20-Jährige nun vom Neuburger Amtsgericht zu zwölf Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe verurteilt worden. Er muss 600 Euro an den Hospizverein zahlen.
„Das waren massive Taten innerhalb kurzer Zeit“, beschrieb Richter Gerhard Ebner den Wutanfall des Angeklagten und erklärte ihn unter anderem wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, vorsätzlicher und versuchter Körperverletzung und Beleidigung in mehreren Fällen für schuldig. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung beantragt. Da der 20-Jährige eine Lehre abgebrochen habe und gerade mitten in einer Ausbildung stecke, sei er nach Jugendstrafrecht verurteilt worden, sagte Ebner. „Jetzt liegt es an dir, was du daraus machst.“
An seine Taten habe sich der 20-Jährige nicht mehr erinnern können, weil er betrunken gewesen sei. Am vergangenen Weiberfasching hatte der Angeklagte zunächst vor einer Cocktailbar in Neuburg randaliert. Gegen sechs herbeigerufene Polizisten hatte er sich mit aller Kraft zur Wehr gesetzt. Als Höhepunkt hatte er in der Ausnüchterungszelle einen tiefen Schluck aus der Kloschüssel genommen und auf die Polizisten gespuckt.