Dienstanweisung der Stadt: Zustimmung ist vonnöten
In unserer Berichterstattung über den Prozess zwischen der Stadt Neuburg und einem ehemaligen Angestellten ist die Rede von einer Dienstanweisung der Stadt, wonach Gegenstände von der Arbeit mit nach Hause genommen werden dürfen. OB Bernhard Gmehling legt dabei Wert auf den Zusatz, dass dafür eine vorherige schriftliche Zustimmung des Vorgesetzten notwendig ist.