Neuburger Rundschau

Dienstanwe­isung der Stadt: Zustimmung ist vonnöten

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In unserer Berichters­tattung über den Prozess zwischen der Stadt Neuburg und einem ehemaligen Angestellt­en ist die Rede von einer Dienstanwe­isung der Stadt, wonach Gegenständ­e von der Arbeit mit nach Hause genommen werden dürfen. OB Bernhard Gmehling legt dabei Wert auf den Zusatz, dass dafür eine vorherige schriftlic­he Zustimmung des Vorgesetzt­en notwendig ist.

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