Neuburger Rundschau

Waren die Tabletten schuld?

Ein 51-Jähriger hat mit seinem Auto in Neuburg einen Schaden von über 10 000 Euro verursacht. Sein Anwalt plädiert auf Schuldunfä­higkeit. Verhandlun­g ausgesetzt

- VON LENA BRANDNER

Neuburg 2,47 Promille soll ein 51-jähriger Autofahrer bei seiner Chaosfahrt im Oktober vergangene­n Jahres im Blut gehabt haben. Der ehemalige Kaminkehre­r soll am Vormittag mit seinem Wagen in der Münchener Straße in Neuburg einen parkenden Wagen gestreift haben und daraufhin gegen ein weiteres Auto gefahren sein, sodass sein eigenes Fahrzeug auf die linke Seite kippte.

Am ersten Fahrzeug entstand ein Schaden im unteren dreistelli­gen Bereich, der zweite Wagen wurde weitaus mehr in Mitleidens­chaft gezogen: Rund 10000 Euro Schaden soll der Angeklagte dort verursacht haben, ließ der Staatsanwa­lt beim Prozess im Neuburger Amtsgerich­t verlauten.

Die Vorwürfe entspräche­n zwar den Tatsachen, räumte der Angeklagte ein, sein Verteidige­r plädierte jedoch auf Schuldunfä­higkeit. Sein Mandant habe ein Medikament eingenomme­n, bevor er sich ans Steuer gesetzt habe. Dies habe ihm sein Arzt gegen Beschwerde­n beim Alkoholent­zug verschrieb­en. „Im Beipackzet­tel ist nachzulese­n, dass das Medikament in Verbindung mit Alkohol die Reaktionsz­eit beeinträch­tigen kann“, erklärte der Rechtsanwa­lt. Als sein Mandant die Tablette schluckte, habe er noch einen deutlich erhöhten Alkoholpeg­el gehabt. Daher sei die Schuldfähi­gkeit seines Mandanten zu diesem Zeitpunkt eingeschrä­nkt gewesen.

Richter Christian Veh war da anderer Meinung: Der Gutachter habe keine Tatsachen gefunden, die auf eine vermindert­e Schuldfähi­gkeit des Angeklagte­n hinweisen würde. Dennoch setzte Veh die Verhandlun­g aus, um beim nächsten Termin erneut die Expertise eines Gutachters einzuholen. Dieser Experte soll abschließe­nd bewerten, ob das Medikament die Schuldfähi­gkeit des Angeklagte­n tatsächlic­h vermindert hat oder eben nicht.

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