Waren die Tabletten schuld?
Ein 51-Jähriger hat mit seinem Auto in Neuburg einen Schaden von über 10 000 Euro verursacht. Sein Anwalt plädiert auf Schuldunfähigkeit. Verhandlung ausgesetzt
Neuburg 2,47 Promille soll ein 51-jähriger Autofahrer bei seiner Chaosfahrt im Oktober vergangenen Jahres im Blut gehabt haben. Der ehemalige Kaminkehrer soll am Vormittag mit seinem Wagen in der Münchener Straße in Neuburg einen parkenden Wagen gestreift haben und daraufhin gegen ein weiteres Auto gefahren sein, sodass sein eigenes Fahrzeug auf die linke Seite kippte.
Am ersten Fahrzeug entstand ein Schaden im unteren dreistelligen Bereich, der zweite Wagen wurde weitaus mehr in Mitleidenschaft gezogen: Rund 10000 Euro Schaden soll der Angeklagte dort verursacht haben, ließ der Staatsanwalt beim Prozess im Neuburger Amtsgericht verlauten.
Die Vorwürfe entsprächen zwar den Tatsachen, räumte der Angeklagte ein, sein Verteidiger plädierte jedoch auf Schuldunfähigkeit. Sein Mandant habe ein Medikament eingenommen, bevor er sich ans Steuer gesetzt habe. Dies habe ihm sein Arzt gegen Beschwerden beim Alkoholentzug verschrieben. „Im Beipackzettel ist nachzulesen, dass das Medikament in Verbindung mit Alkohol die Reaktionszeit beeinträchtigen kann“, erklärte der Rechtsanwalt. Als sein Mandant die Tablette schluckte, habe er noch einen deutlich erhöhten Alkoholpegel gehabt. Daher sei die Schuldfähigkeit seines Mandanten zu diesem Zeitpunkt eingeschränkt gewesen.
Richter Christian Veh war da anderer Meinung: Der Gutachter habe keine Tatsachen gefunden, die auf eine verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten hinweisen würde. Dennoch setzte Veh die Verhandlung aus, um beim nächsten Termin erneut die Expertise eines Gutachters einzuholen. Dieser Experte soll abschließend bewerten, ob das Medikament die Schuldfähigkeit des Angeklagten tatsächlich vermindert hat oder eben nicht.