Neuburger Rundschau

Lustiger Lichteinfa­ll endet vor Gericht

Weil ein 31-Jähriger ohne Einwilligu­ng ein Foto von einem Bekannten machte, musste sich der Neuburger vor dem Amtsgerich­t verantwort­en

- LENA BRANDNER

Neuburg Wer weiß, wenn sich der Vorfall im vergangene­n März nur wenige Minuten später ereignet hätte und die Sonne ein paar Grad weiter über das Firmament gewandert wäre, wäre allen Beteiligte­n wohl eine Menge Ärger erspart geblieben. Was sich in den frühen Morgenstun­den jenes Tages abspielte, landete nämlich einige Monate später auf dem Tisch von Richter Marius Lindig, der gestern die Verhandlun­g nach einem zuvor eingelegte­n Einspruch erneut eröffnete.

Konkret geht es um einen 31-jährigen Kraftfahre­r aus Neuburg, der sich am besagten Märzmorgen gegen sechs Uhr mit seiner Freundin und einem flüchtigen Bekannten, einem 35-jährigen Karosserie­bauer, in der Wohnung der Freundin getroffen hat. Dort soll der angeklagte Kraftfahre­r von dem Bekannten ohne dessen Einwilligu­ng ein Foto gemacht haben, das er dann per WhatsApp an den Abgebildet­en selbst sowie die damalige Freundin geschickt haben soll. Der Vorwurf der Staatsanwa­ltschaft lautete daher: Fotoaufnah­me ohne Einwilligu­ng. Zusätzlich verletze das Bild einen „höchstpers­önlichen Lebensbere­ich“, da das Foto in der Wohnung der Freundin geschossen wurde.

Die Vorwürfe seien „nicht verkehrt“, räumte der Angeklagte ein. Auf die Frage des Richters Lindig, warum der 31-Jährige das Foto gemacht habe, erklärte dieser: „Es gab in dem Moment einen doofen Lichteinfa­ll.“Dadurch habe man nur einen Teil der Stirn des Bekannten gesehen, der Rest des Gesichts sei aber im Dunkeln gelegen und deshalb nicht zu sehen gewesen. „Das erschien mir lustig“, fügte der Angeklagte hinzu. Der abgebildet­e Karosserie­bauer bestätigte die Geschichte mit seiner Aussage weitestgeh­end. Eine Erlaubnis habe er dem Beschuldig­ten nicht erteilt, als dieser von etwa zwei bis drei Metern Entfernung den Auslöser drückte.

Nach etwa halbstündi­ger Verhandlun­g hielt es die Staatsanwä­ltin nicht mehr für nötig, einen weiteren Zeugen – einen Bekannten der drei Beteiligte­n – anzuhören. Sie sah das Persönlich­keitsrecht des Karosserie­bauers nicht verletzt, da er auf dem Foto durch den Schatten auf seinem Gesicht nicht klar identifizi­erbar sei. Dieser Meinung schloss sich auch Richter Marius Lindig an, weshalb das Verfahren gegen den 31-Jährigen eingestell­t wurde.

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Symbolfoto: Andrea Warnecke/dpa Wegen eines Fotos stand ein Mann vor Gericht.

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