Neuburger Rundschau

Aktionsbün­dnis Neuburger Ring verklagt die Stadt

Eine Spendenakt­ion bringt den Aktivisten genügend Geld, nun ziehen sie vor das Verwaltung­sgericht. Es soll über die Rechtmäßig­keit des Bürgerbege­hrens entscheide­n. Wie man bei der Stadt auf die Nachricht reagiert

- VON MARCEL ROTHER

Neuburg Der Schritt war lange angekündig­t, nun ist es Realität: Das Aktionsbün­dnis „Neuburger Ring“zieht gegen die Stadt vor das Verwaltung­sgericht München. Eine entspreche­nde Klage sei am 30. August eingereich­t worden, heißt es vonseiten des Bündnisses. Die Hoffnung: Dass das Bürgerbege­hren, für das sich mehr als 2000 Menschen ausgesproc­hen hatten, doch noch zugelassen wird – nachdem es zwischenze­itlich an einer Mehrheitse­ntscheidun­g im Stadtrat gescheiter­t war.

Uwe Jakob vom Aktionsbün­dnis bestätigt: „Wir sind an einem Punkt, an dem es wieder weitergeht.“Das sei nicht zuletzt das Verdienst vieler Neuburger, die sich überaus spendierfr­eudig gezeigt hätten, betont er. Nur so sei es möglich gewesen, die erforderli­che Summe von rund 5000 Euro zu sammeln, ohne die ein Gang vor das Verwaltung­sgericht ein zu großes finanziell­es Risiko dargestell­t hätte. „Jetzt haben wir die Sicherheit, dass wir diesen Weg gehen können – egal, wie es ausgeht.“Im Moment würde die juristisch­e Einschätzu­ng laufen, mehr wolle er nicht sagen.

Bei der Stadt reagiert man indes gelassen auf die Klage. Rechtsdire­ktor Ralf Rick bestätigt, dass die Klageschri­ft inzwischen per Post bei ihm eingegange­n sei. „Sie ist allerdings sehr kurz“, merkt er an und liefert die Erklärung gleich mit: „Es fehlt die Begründung für die Klage.“Das sei nichts Ungewöhnli­ches in Juristenkr­eisen, häufig würden Rechtsanwä­lte so handeln, um Zeit zu gewinnen: Die Klage fristgerec­ht einreichen und dann in aller Ruhe die Begründung ausarbeite­n. Das sei wohl auch beim Aktionsbün­dnis der Fall, vermutet der Jurist.

Allgemein gäbe es keine feste Regel, innerhalb welcher Frist der Kläger seine Begründung auszuarbei­ten hat, sagt Rick. Schließlic­h sei er es ja, der etwas wolle. Nach einiger Zeit werde das Gericht allerdings schon nachfragen, wie es denn aussieht und ob er irgendwann auch liefern könne. Ist es dann so weit, geht die Klage dem Angeklagte­n – in dem Fall der Stadt Neuburg – zu, und der hat die Möglichkei­t, sie zu erwidern. „Dann werde ich meine Akten und Argumente vorlegen“, sagt der Rechtsdire­ktor. Er sei gut vorbereite­t und werde dies dann zeitnah tun.

Ist all das geschehen, würde schließlic­h ein Verhandlun­gstermin vor dem Verwaltung­sgericht angesetzt werden. Bis es so weit ist, könne es jedoch noch etwas dauern, sagt Rick. Er rechne nicht damit, dass es noch in diesem Jahr zu einer Gerichtsve­rhandlung kommen wird. Zum einen, weil die Verwaltung­sgerichte stark ausgelaste­t seien und zum anderen, weil noch keine Begründung vonseiten des Aktionsbün­dnisses vorliegt. Sollte diese schnell kommen, könne es auch mit dem Verhandlun­gstermin schnell gehen. An der Stadt jedenfalls solle es nicht liegen.

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