Aktionsbündnis Neuburger Ring verklagt die Stadt
Eine Spendenaktion bringt den Aktivisten genügend Geld, nun ziehen sie vor das Verwaltungsgericht. Es soll über die Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens entscheiden. Wie man bei der Stadt auf die Nachricht reagiert
Neuburg Der Schritt war lange angekündigt, nun ist es Realität: Das Aktionsbündnis „Neuburger Ring“zieht gegen die Stadt vor das Verwaltungsgericht München. Eine entsprechende Klage sei am 30. August eingereicht worden, heißt es vonseiten des Bündnisses. Die Hoffnung: Dass das Bürgerbegehren, für das sich mehr als 2000 Menschen ausgesprochen hatten, doch noch zugelassen wird – nachdem es zwischenzeitlich an einer Mehrheitsentscheidung im Stadtrat gescheitert war.
Uwe Jakob vom Aktionsbündnis bestätigt: „Wir sind an einem Punkt, an dem es wieder weitergeht.“Das sei nicht zuletzt das Verdienst vieler Neuburger, die sich überaus spendierfreudig gezeigt hätten, betont er. Nur so sei es möglich gewesen, die erforderliche Summe von rund 5000 Euro zu sammeln, ohne die ein Gang vor das Verwaltungsgericht ein zu großes finanzielles Risiko dargestellt hätte. „Jetzt haben wir die Sicherheit, dass wir diesen Weg gehen können – egal, wie es ausgeht.“Im Moment würde die juristische Einschätzung laufen, mehr wolle er nicht sagen.
Bei der Stadt reagiert man indes gelassen auf die Klage. Rechtsdirektor Ralf Rick bestätigt, dass die Klageschrift inzwischen per Post bei ihm eingegangen sei. „Sie ist allerdings sehr kurz“, merkt er an und liefert die Erklärung gleich mit: „Es fehlt die Begründung für die Klage.“Das sei nichts Ungewöhnliches in Juristenkreisen, häufig würden Rechtsanwälte so handeln, um Zeit zu gewinnen: Die Klage fristgerecht einreichen und dann in aller Ruhe die Begründung ausarbeiten. Das sei wohl auch beim Aktionsbündnis der Fall, vermutet der Jurist.
Allgemein gäbe es keine feste Regel, innerhalb welcher Frist der Kläger seine Begründung auszuarbeiten hat, sagt Rick. Schließlich sei er es ja, der etwas wolle. Nach einiger Zeit werde das Gericht allerdings schon nachfragen, wie es denn aussieht und ob er irgendwann auch liefern könne. Ist es dann so weit, geht die Klage dem Angeklagten – in dem Fall der Stadt Neuburg – zu, und der hat die Möglichkeit, sie zu erwidern. „Dann werde ich meine Akten und Argumente vorlegen“, sagt der Rechtsdirektor. Er sei gut vorbereitet und werde dies dann zeitnah tun.
Ist all das geschehen, würde schließlich ein Verhandlungstermin vor dem Verwaltungsgericht angesetzt werden. Bis es so weit ist, könne es jedoch noch etwas dauern, sagt Rick. Er rechne nicht damit, dass es noch in diesem Jahr zu einer Gerichtsverhandlung kommen wird. Zum einen, weil die Verwaltungsgerichte stark ausgelastet seien und zum anderen, weil noch keine Begründung vonseiten des Aktionsbündnisses vorliegt. Sollte diese schnell kommen, könne es auch mit dem Verhandlungstermin schnell gehen. An der Stadt jedenfalls solle es nicht liegen.